Rechtsprechung
| BGH, 03.05.1983 - VI ZR 143/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Richter - Haftpflichtprozeß - Beweiswürdigung - Vorwegnahme - Zeuge - Antrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 286
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Verwertung der Aussage eines im Strafverfahren vernommenen Zeugen
Papierfundstellen
- VersR 1983, 668
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52
Erbbiologisches Gutachten
Auszug aus BGH, 03.05.1983 - VI ZR 143/81
Der Antritt des unmittelbaren Zeugenbeweises gegen den Urkundenbeweis mittels Vernehmungsprotokollen aus anderen Verfahren ist stets zulässig (BGHZ 7, 116, 122; allgemeine Rechtsansicht). - BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BGH, 03.05.1983 - VI ZR 143/81
Die Ablehnung einer Beweisaufnahme mit der Begründung, das Gegenteil sei bereits als erwiesen anzusehen, ist als vorweggenommene BeweisWürdigung grundsätzlich unzulässig (BGHZ 53, 245, 260). - BGH, 25.01.1966 - VI ZR 154/64
Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Schleppzug
Auszug aus BGH, 03.05.1983 - VI ZR 143/81
So bedarf etwa der langjährig bewährte Kraftfahrer unter Umständen keiner zusätzlichen unauffälligen Kontrolle; bei ihm kann es ausreichen, daß der Geschäftsherr oder einer seiner Vertrauenspersonen sich bei Mitfahrten von der Zuverlässigkeit des Fahrers überzeugt haben (vgl. Senatsurteile vom 22. November 1957 - VI ZR 185/56 - LM Nr. 8 zu § 831 BGB /Fc7 und vom 25. Januar 1966 - VI ZR 154/64 - VersR 1966, 364; ferner RGRK-Steffen, § 831, Rdn.43 m.w. Nachw. aus der Rechtsprechung des Senats). - BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden …
Auszug aus BGH, 03.05.1983 - VI ZR 143/81
So bedarf etwa der langjährig bewährte Kraftfahrer unter Umständen keiner zusätzlichen unauffälligen Kontrolle; bei ihm kann es ausreichen, daß der Geschäftsherr oder einer seiner Vertrauenspersonen sich bei Mitfahrten von der Zuverlässigkeit des Fahrers überzeugt haben (vgl. Senatsurteile vom 22. November 1957 - VI ZR 185/56 - LM Nr. 8 zu § 831 BGB /Fc7 und vom 25. Januar 1966 - VI ZR 154/64 - VersR 1966, 364; ferner RGRK-Steffen, § 831, Rdn.43 m.w. Nachw. aus der Rechtsprechung des Senats).
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91
Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem …
Wenn dem Berufungsgericht die Bekundungen der Zeugen F. und G. im Strafverfahren zum Beweis der Behauptungen des Klägers über die Durchführung der Lackierarbeiten nicht ausreichten, durfte es den Kläger insoweit nicht für beweisfällig ansehen, ohne auf seinen Beweisantrag hin diese Zeugen selbst vernommen zu haben (vgl. dazu Senatsurteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 1983, 668, 669). - BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
Anforderungen an einen Beweisantritt bei mehreren sich widersprechenden …
Die Revision hätte, da der Antritt des unmittelbaren Zeugenbeweises gegen den Urkundenbeweis mittels Vernehmungsprotokollen aus anderen Verfahren stets zulässig ist (vgl. Senatsurteilvom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 = VersR 1983, 668, 669), Recht, wenn ein ordnungsgemäßer Beweisantritt vorgelegen hätte und wenn das angefochtene Urteil auf einem dahingehendenVerfahrensverstoß beruhen könnte.aa) Die Frage, ob und in welcher Form der Verrichtungsgehilfe vom Geschädigten zu beaufsichtigen ist, läßt sich nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen (vgl. Se natsurteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 = aaO.).
- BGH, 16.09.1986 - VI ZR 128/85
Anspruchsminderung bei Tötung der Ehefrau
Grundsätzlich stellt es eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, die Erhebung weiterer Beweise mit der Begründung abzulehnen, das Gegenteil der behaupteten Tatsachen sei bereits erwiesen (s. BGHZ 53, 245, 259, 260 sowie Senatsurteile vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 1983, 668, 669 und vom 11. Oktober 1983 - VI ZR 251/81 - VersR 1984, 79, 80).
- BGH, 05.11.1985 - VI ZR 40/84
Streitgegenstand bei mehreren Teilklagen einer insgesamt höheren Gesamtforderung; …
bb) Die Ausführungen des Berufungsgerichts stellen im Hinblick auf die Behauptungen und Beweisanträge des Klägers eine vorweggenommene und damit unzulässige Beweiswürdigung dar (vgl. BGHZ 53, 245, 260 und BGH, Urteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 1983, 668, 669). - BGH, 15.11.1983 - VI ZR 57/82
Anforderungen an die Überwachung eines Kraftfahrers durch den Arbeitgeber
Der erkennende Senat hat in den oben genannten Entscheidungen stets hervorgehoben, daß bei der Beurteilung der Frage, in welcher Art und welchem Umfang die Überwachung durchzuführen ist, nicht von starren Regeln auszugehen, sondern den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falles Rechnung zu tragen ist (vgl. zuletztSenatsurteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 = VersR 1983, 668, 669 m.w.N.). - BGH, 11.05.1989 - III ZR 96/87
Abgabe eines Schuldanerkenntnisses - Parteifähigkeit einer vermögenslos …
Unter diesen Umständen war das Berufungsgericht gehalten, gegenbeweislich eine eigene Beweisaufnahme durchzuführen (vgl. BGH Urteil vom 19. April 1983 - VI ZR 253/81 = VersR 1983, 667, 668; vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 = VersR 1983, 668, 669;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 47. Aufl. § 286 Anm. 4). - BGH, 11.12.1984 - VI ZR 19/83
Voraussetzungen der Ausnahme von der Gefährdungshaftung
Dem hätte das Berufungsgericht entsprechen müssen (BGHZ 7, 116, 121 f [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52];Senatsurteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 1983, 668, 669). - BGH, 09.07.1985 - VI ZR 18/84
Überwachung des Kraftfahrers durch den Geschäftsherrn
Dieses Berufungsurteil hat der Senat auf die Revision der Beklagten hinmit Urteil vom 3.5.1983 (VI ZR 143/81) aufgehoben. - BVerwG, 28.11.1991 - 3 C 37.89
Feststellung eines Schadens am Betriebsvermögen wegen des Verlustes eines …
Auf eine urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift einer Zeugenaussage in einem anderen Verfahren darf sich das Tatsachengericht allerdings dann nicht beschränken, wenn ein Beteiligter die Vernehmung des Zeugen ausdrücklich beantragt hat oder sich dem Gericht die Vernehmung selbst hätte aufdrängen müssen (BGH, Urteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 83, 668;… BVerwG 3 CB 117.79 a.a.O., BVerwG 1 B 22.88 a.a.O.). - BGH, 24.10.1989 - X ZR 26/88
Anspruch auf Ersatz des an einem Leichter entstandenen Schadens nach …
Grundsätzlich stellt es deshalb eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, die Erhebung weiterer Beweise mit der Begründung abzulehnen, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei bereits erwiesen (vgl. BGH VersR 1983, 668, 669; 1984, 79, 80). - BGH, 16.06.1992 - VI ZR 289/91
Anforderungen an Aufklärung über typische Operationsrisiken - Anforderungen an …
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Rechtsprechung
| BGH, 26.04.1983 - III ZR 117/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in einem kommunalen Schlachthof
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 22.03.1982 - 7 U 97/81
- BGH, 26.04.1983 - III ZR 117/82
Papierfundstellen
- VersR 1983, 668
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.05.1973 - III ZR 68/71
Schlachthof - § 839 BGB, Verwaltungsschuldverhältnis, Haftungsfreizeichnung
Auszug aus BGH, 26.04.1983 - III ZR 117/82
Die rechtlichen Grundlagen der Haftung für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in einem kommunalen Schlachthof hat der Senat bereits in den Entscheidungen vom 17. Mai 1973 - III ZR 68/71 - BGHZ 61, 7 und vom 20. Juni 1974 - III ZR 97/72 = NJW 1974, 1816 behandelt.Auf die Haftung der Beklagten nach vertragsähnlichen Grundsätzen (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 7 …und vom 20. Juni 1974 aaO) brauchte das Berufungsgericht nicht einzugehen, wenn es der Klage aus § 839 BGB, Art. 34 GG voll stattgab.
Für die Amtshaftung aus § 839 BGB, Art. 34 GG genügt jede Fahrlässigkeit; die Haftungsbeschränkung in § 47 der Schlachthofsatzung greift jedenfalls gegenüber diesem Anspruch nicht durch (BGHZ 61, 7, 14).
- BGH, 20.06.1974 - III ZR 97/72
Schlachthofträger - Besondere Zwecke - Vertragsähnliche Haftung - Hoheitlicher …
Auszug aus BGH, 26.04.1983 - III ZR 117/82
Die rechtlichen Grundlagen der Haftung für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in einem kommunalen Schlachthof hat der Senat bereits in den Entscheidungen vom 17. Mai 1973 - III ZR 68/71 - BGHZ 61, 7 und vom 20. Juni 1974 - III ZR 97/72 = NJW 1974, 1816 behandelt.Auf die Haftung der Beklagten nach vertragsähnlichen Grundsätzen (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 7 und vom 20. Juni 1974 aaO) brauchte das Berufungsgericht nicht einzugehen, wenn es der Klage aus § 839 BGB, Art. 34 GG voll stattgab.
Die Sorge für die Sicherheit und gefahrlose Benutzung des Schlachthofs ist dann eine Amtspflicht der Bediensteten, auch wenn das in der Satzung nicht ausdrücklich ausgesprochen ist (Senatsurteil vom 20. Juni 1974 a.a.O. zu 11, 1).
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 26.04.1983 - III ZR 117/82
In dem Rechtsstreit hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn, und die Richter Kröner, Boujong, Dr. Halstenberg und Dr. Werp am 26. April 1983 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980, NJW 1981, 39 - 1 PBvU 1/79) beschlossen :.
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