Rechtsprechung
| BGH, 27.10.1982 - VIII ZB 35/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Durchstreichen von Fristen im anwaltlichen Notfristkalender vor Absendung des fristgebundenen Schriftsatzes als anwaltliches ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 83
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.07.1967 - III ZR 165/66
Schadensersatzansprüche wegen eines Glatteisunfalls - Sturz auf einem Gehweg beim …
Auszug aus BGH, 27.10.1982 - VIII ZB 35/82
Die Verwerfung der Berufung als unzulässig ist damit gegenstandslos geworden (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1967 - IV ZB 21/67, LM ZPO § 238 Nr. 9 = VersR 1967, 981); einer besonderen Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses bedurfte es daneben nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57, LM ZPO § 519 b Nr. 9 = VersR 1958, 28). - BGH, 28.05.1974 - VI ZR 145/73
Hilfsarbeiter - Verschuldenzurechnung - Einzelfallabwägung - …
Auszug aus BGH, 27.10.1982 - VIII ZB 35/82
Das ihn als Angestellten der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten treffende Verschulden kann dieser jedoch auch nicht unter dem Gesichtspunkt zugerechnet werden (§ 85 Abs. 2 ZPO), daß ihm die Sache intern zur selbständigen Bearbeitung übertragen worden wäre (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 = VersR 1974, 1000). - BGH, 28.02.1980 - III ZB 2/80
Einlegung eines Rechtsmittels einer Gemeinde gegen ein Urteil auf Leistung einer …
Auszug aus BGH, 27.10.1982 - VIII ZB 35/82
Es war - wie auch von keiner Seite in Frage gestellt wird - als schuldhafte Fehlleistung von Rechtsanwalt B. anzusehen, daß er von den in dieser Sache auf den 21. und 28. April sowie 4. Mai 1982 im Notfristkalender eingetragenen Fristen auch die letzte durchstrich, ohne daß das zur Fristwahrung bestimmte Schriftstück tatsächlich abgeschickt oder zumindest postfertig gemacht worden war (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Februar 1980 - III ZB 2/80 = VersR 1980, 554 unter II 1 a m.N.). - BGH, 22.11.1957 - IV ZB 236/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.10.1982 - VIII ZB 35/82
Die Verwerfung der Berufung als unzulässig ist damit gegenstandslos geworden (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1967 - IV ZB 21/67, LM ZPO § 238 Nr. 9 = VersR 1967, 981); einer besonderen Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses bedurfte es daneben nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57, LM ZPO § 519 b Nr. 9 = VersR 1958, 28). - BGH, 12.07.1967 - IV ZB 21/67
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.10.1982 - VIII ZB 35/82
Die Verwerfung der Berufung als unzulässig ist damit gegenstandslos geworden (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1967 - IV ZB 21/67, LM ZPO § 238 Nr. 9 = VersR 1967, 981); einer besonderen Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses bedurfte es daneben nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57, LM ZPO § 519 b Nr. 9 = VersR 1958, 28).
- BGH, 01.04.1992 - XII ZB 21/92
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der …
Daraus, daß Dr. G. in einem Termin in erster Instanz für den Beklagten aufgetreten ist, läßt sich nichts Entscheidendes herleiten (vgl. BGH Beschluß vom 27. Oktober 1982 - VIII ZB 35/82 - VersR 1983, 83, 84). - LAG Niedersachsen, 19.04.2002 - 10 Sa 109/02
Den Parteien zurechenbares Organisationsverschulden eines Prozessbevollmächtigten …
Er muss jedoch dafür Sorge tragen, dass die Fristberechung in ungewöhnlichen und zweifelhaften Fällen seiner Kontrolle unterworfen bleibt (BGH, stRspr, s. nur 27.10.1982, IV b ZB 157/82, VersR 1983, S. 83 ; 9.4.1987, III ZB 7/87, juris; BAG, 27.9.1995, 4 AZN 473/95, AP Nr. 43 zu § 233 ZPO 1977 II 2 b aa d.Gr.>). - BGH, 22.03.1983 - VI ZB 2/83
Berufungsbegründungsschrift - Rechtsanwalt - Unterzeichnung - Juristischer …
Dies bedeutet, daß sich der Kläger die schuldhafte Fehlleistung des Rechtsanwalts S., die in der versehentlichen Unterzeichnung der Berufungsbegründung besteht, nicht gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muß (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - VersR 1974, 1000; vgl. ferner BGH, Beschluß vom 27. Oktober 1982 - VIII ZB 35/82 - VersR 1983, 83). - KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Das Verschulden eines angestellten juristischen Mitarbeiters des Prozeßbevollmächtigten ist der Partei aber grundsätzlich nicht anzulasten (vgl. BGH, VersR 1974, 365; BGH VersR 1979, 160; BGH, VersR 1983, 83, 84).
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