Rechtsprechung
| BGH, 12.03.1984 - II ZR 81/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kabeltrommeln - Kentern - Sinken - Binnenschiff - MangelhafteBeladung - Haftung des Absenders
Papierfundstellen
- VersR 1984, 552
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94
Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten
Die Prüfung muß sich darauf beschränken, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt und ob Verstöße gegen § 286 ZPO, gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze vorliegen (BGH TranspR 1984, 183 = VersR 1984, 552). - FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 18/10
Schwimmende Konferenzanlage grundsteuerfrei
In der Praxis werden die Gefahren der Schlagseite und des Kenterns durch verschiedene "nicht ganz unkomplizierte Zusammenhänge" beeinflusst, wie etwa durch einen hohen Schwerpunkt, durch die in kritischen Situationen zu erwartende Gewichtsverlagerung der Personen, durch in Leitungsdurchbohrungen eindringendes Wasser und durch erhöhtes Gewicht (bei - z. B. infolge Osmose - vollgesogenem Bootsboden, OLG Hamm vom 22. Februar 1991 20 U 198/90, NJW-RR 1991, 1131; bei nicht ordnungsgemäß verschlossener Luke, Hans. OLG vom 11. Juni 1987 6 U 147/86, VersR 1987, 1004; bei Überladen, BGH vom 11. Februar 1985 II ZR 290/83, MDR 1986, 29, VersR 1985, 629; bei Staufehler, BGH vom 12. März 1984 II ZR 82/83, VersR 1984, 580; II ZR 81/83, Verkehrsrechts-Sammlung -VRS- 67, 107; nach Kollision, Hans. OLG vom 20. November 1974 2 U 31/75, VersR 1976, 558); solche Gefahren können auch am Liegeplatz zur Schlagseite oder zum Kentern führen (vgl. Hans. OLG vom 15. Mai 1979 7 U 112/78, VersR 1979, 1101; BGH vom 21. April 1975 II ZR 164/73, MDR 1976, 29; Betriebs-Berater -BB- 1976, 15). - LG Hamburg, 27.09.2012 - 403 HKO 12/12
Schadenersatzanspruch: Übernahme der Kosten für die Lagerung und Behandlung mit …
Rn. 27 Soweit in der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung (BGH VersR 1984, 552; OLG Köln, Hamburger Zeitschrift für Schifffahrtsrecht 2012, 73) angenommen wird, dass der Umschlagsvertrag zwischen Absender und Entlader im Binnenschifffahrtsrecht Schutzwirkung zugunsten des vorgelegten Schiffes habe, gibt dies für eine andere Beurteilung keinen Anlass. - OLG Köln, 06.03.2012 - 3 U 101/08
Sorgfaltspflichten der Mitarbeiter des Löschbetriebes bei der Löschung eines …
Zwar scheidet die Annahme eines Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter im Regelfall aus, wenn der Dritte eigene vertragliche Ansprüche gegen seinen eigenen Vertragspartner hat (…BGH, Urt. v. 02.07.1996, X ZR 104/94, BGHZ 133, 1), allerdings ist angesichts der Besonderheiten der Vertragsverhältnisse bei der Beladung im Bereich der Binnenschifffahrt auch in einer solchen Konstellation die Annahme eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gerechtfertigt (vgl. auch BGH, Urt. v. 12.03.1984, II ZR 81/83, VersR 1984, 552).
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