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| AG Stuttgart, 02.05.1985 - 15 C 740/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kaskoversicherung; Versicherungsfall; Rettungskosten; Ausweichmanöver; Vermeideversuch; Haarwild
Papierfundstellen
- VersR 1985, 1031
Wird zitiert von ... (2)
- AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14
Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast …
Ebenso ist es möglich, dass das Reh auf die Motorhaube und von dort gegen die Windschutzscheibe geschleudert wird (…vgl. BGH, Urt. v. 10.02.1976 - VI ZR 160/74, VersR 1976, 593 f.;… BGH, Urt. v. 26.11.1968 - VI ZR 205/67, VersR 1969, 161;… LG Aachen, Urt. v. 30.08.1990 - 6 S 176/90, VersR 1992, 74; AG Stuttgart, Urt. v. 02.05.1985 - 15 C 740/85, VersR 1985, 1031). - OLG Hamm, 15.03.1989 - 20 U 291/88
Risikoausschluss in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Eigenbeschädigungen?
Nach wohl herrschender Meinung ist die Risikoausschluß-Klausel des § 4 Nr. 1 Kfz.-PflichtVersVO (früher § 11 Nr. 2 AKB) auch dann anwendbar, wenn ein nicht mit dem Halter identischer Fahrzeugführer schuldhaft einen Schaden an einem anderen Fahrzeug desselben Halters herbeigeführt hat (OLG Hamm VersR 1981, 825; VersR 1989, 108; NZV 1990, 155; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 904; LG Lübeck VersR 1971; LG Fulda VersR 1973, 510; LG Mainz NJW 1974, 243; LG Köln VersR 1985, 1031; AG Köln ZfS 1984, 182; Prölls / Martin, VVG, Anm. 3 a zu § 11 AKB).
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