Rechtsprechung
| BGH, 24.10.1985 - VII ZB 16/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 1189
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.05.1982 - V ZR 233/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer …
Auszug aus BGH, 24.10.1985 - VII ZB 16/85
Jeder Rechtsanwalt muß die nach den jeweiligen Umständen gebotene Vorsorge für den Fall treffen, daß er unvorhergesehen an der Wahrnehmung seiner Aufgaben, insbesondere an der Wahrung gesetzlicher Fristen gehindert wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1982 - V ZR 223/81 = VersR 1982, 802 m.N.; Beschluß vom 21. Dezember 1982 - VI ZB 16/82 = VersR 1983, 272; vom 20. September 1984 - VII ZB 9/84 -). - BGH, 21.12.1982 - VI ZB 16/82
Verfahren - Prozeßbevollmächtigter - Rechtsmittelfrist - Abwesenheit
Auszug aus BGH, 24.10.1985 - VII ZB 16/85
Jeder Rechtsanwalt muß die nach den jeweiligen Umständen gebotene Vorsorge für den Fall treffen, daß er unvorhergesehen an der Wahrnehmung seiner Aufgaben, insbesondere an der Wahrung gesetzlicher Fristen gehindert wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1982 - V ZR 223/81 = VersR 1982, 802 m.N.; Beschluß vom 21. Dezember 1982 - VI ZB 16/82 = VersR 1983, 272; vom 20. September 1984 - VII ZB 9/84 -). - BGH, 20.09.1984 - VII ZB 9/84
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer …
Auszug aus BGH, 24.10.1985 - VII ZB 16/85
Jeder Rechtsanwalt muß die nach den jeweiligen Umständen gebotene Vorsorge für den Fall treffen, daß er unvorhergesehen an der Wahrnehmung seiner Aufgaben, insbesondere an der Wahrung gesetzlicher Fristen gehindert wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1982 - V ZR 223/81 = VersR 1982, 802 m.N.; Beschluß vom 21. Dezember 1982 - VI ZB 16/82 = VersR 1983, 272; vom 20. September 1984 - VII ZB 9/84 -).
- BGH, 17.03.2005 - IX ZB 74/04
Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde und der …
Die Verpflichtung im Krankheitsfall des Prozeßbevollmächtigten, für einen Vertreter zu sorgen, besteht insbesondere dann, wenn der Gesundheitszustand derart ist, daß mit wiederholt auftretenden Krankheitsfolgen zu rechnen ist, die den Anwalt außerstande setzen, seinen Berufspflichten in dem erforderlichen Umfang nachzukommen (…BGH, Beschl. v. 11. März 1991 aaO 1271;… BGH, Urt. v. 9. Juli 1957 aaO) oder der Anwalt seine Kanzlei allein betreibt (…BGH, Beschl. v. 6. März 1990 aaO; Beschl. v. 24. Oktober 1985 - VII ZB 16/85, VersR 1985, 1189). - BGH, 06.03.1990 - VI ZB 4/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der …
Eine derartige Verpflichtung ist insbesondere dann gegeben, wenn - wie vorliegend - der Anwalt seine Kanzlei allein betreibt und nicht ständig über eingearbeitetes, zum selbständigen Handeln befähigtes Kanzleipersonal verfügt (vgl. BGH Beschluß vom 24. Oktober 1985 - VII ZB 16/85 = VersR 1985, 1189) . - BVerwG, 03.09.2003 - 7 B 74.03
Anspruch auf Aufwendungsersatz für Schallschutzmaßnahmen an einem …
Auch ein Rechtsanwalt, der seine Kanzlei allein betreibt und nicht ständig über eingearbeitetes, zum selbständigen Handeln befähigtes Kanzleipersonal verfügt, ist verpflichtet, geeignete Vorsorge für den Fall zu treffen, dass er unvorhergesehen an der Wahrung gesetzlicher Fristen gehindert wird (BGH, VersR 1985, 1189).
- BGH, 11.03.1991 - II ZB 1/91
Voraussetzungen einer schuldlosen Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist - …
1981, 850 f.; Beschluß v. 24. Oktober 1985 - VII ZB 16/85, … - BSG, 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis - …
Von einer Rechtsanwältin wird verlangt, dass sie für die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall einer plötzlichen Arbeitsunfähigkeit trifft (BSG vom 12.7.1990 - 5 BJ 113/89). Eine derartige Verpflichtung ist insbesondere dann gegeben, wenn die Rechtsanwältin - wie hier - ihre Kanzlei allein betreibt und nicht ständig über eingearbeitetes, zum selbstständigen Handeln befähigtes Kanzleipersonal verfügt (vgl BGH vom 24.10.1985 - VII ZB 16/85 = VersR 1985, 1189) . - BFH, 19.03.1991 - II B 122/90
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes
In diesem Zusammenhang hätte z. B. berücksichtigt werden können, welche Anforderungen die höchstrichterliche Rechtsprechung insbesondere auch des Bundesgerichtshofs (BGH) an die Vorsorge eines Rechtsanwalts für den Fall einer unvorhergesehenen Hinderung an der Wahrnehmung seiner Aufgaben stellt (vgl. z. B. Beschluß des BGH vom 24. Oktober 1985 VII ZB 16/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1987, 316). - LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - L 9 KR 114/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung- Versäumung der Berufungsfrist - …
Eine derartige Verpflichtung ist insbesondere dann gegeben, wenn - wie vorliegend - der Anwalt seine Kanzlei allein betreibt und nicht ständig über eingearbeitetes, zum selbständigen Handeln befähigtes Kanzleipersonal verfügt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1985 - VII ZB 16/85 = VersR 1985, 1189). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1507/12 Eine derartige Verpflichtung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Rechtsanwalt seine Kanzlei allein betreibt und nicht ständig über eingearbeitetes, zum selbständigen Handeln befähigtes Personal verfügt (BSG Beschluss vom 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B; Urteil vom 12.07.1990 - 5 BJ 113/89; BGH Urteil vom 24.10.1985 - VII ZB 16/85).
- LG Dortmund, 10.05.2013 - 17 S 1/13
Fristversäumnis bei unvorhersehbarer Erkrankung eines Einzelanwalts
Eine derartige Verpflichtung ist insbesondere dann gegeben, wenn - wie vorliegend - der Anwalt seine Kanzlei allein betreibt und nicht über eingearbeitetes, zum selbständigen Handeln befähigtes Kanzleipersonal verfügt (vgl. BGH Beschluss vom 24. Oktober 1985 - VII ZB 16/85 = VersR 1985, 1189). - BSG, 04.06.2007 - B 9a VG 7/07 B Es gehört zu seinen berufsständischen Sorgfaltspflichten, für diesen Fall durch die Bestellung eines Vertreters vorzusorgen (vgl BFH, Beschlüsse vom 16.5.1984 - IV R 68/81; 27.8.1985 - III R 285/84; beide juris; BGH, Beschlüsse vom 24.10.1985 - VII ZB 16/85, VersR 1985, 1189, juris; 26.11.1998 - IX ZB 84/98, AnwBl 1999, 227, juris; 17.3.2005 - IX ZB 74/04, juris; 10.5.2006 - XII ZB 145/05, FamRZ 2006, 1106 = NJW 2006, 2412, juris; BVerwG, Beschluss vom 3.9.2003 - 7 B 74/03, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 250, juris; BSG, Beschluss vom 14.7.2004 - B 11 AL 91/04 B, juris).
- BFH, 26.02.1988 - III R 168/82
Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BVerwG, 27.12.1999 - 7 B 188.99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2009 - 6 B 467/09
- BSG, 13.11.2013 - B 6 KA 40/13 B
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Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1985 - IX ZR 120/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung einer anwaltlichen Sorgfaltspflicht - Nichtannahme der Revision - Haftung des Anwalts - Verspätete Antragstellung - Mahnantrags - Verjährungsfrist
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BGB § 276; ZPO § 693 Abs. 2
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Einreichung eines Mahnantrags am letzten Tag der Verjährungsfrist
Papierfundstellen
- VersR 1985, 1189
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.02.1971 - VII ZR 181/69
Zustellungszeitpunkt - Fristverlängerung
Auszug aus BGH, 19.09.1985 - IX ZR 120/84
Die Sorgfaltspflichtverletzung des Beklagten zu 3) setzte seinen Mandanten dem voraussehbaren und vermeidbaren Risiko aus, daß der dadurch nicht nur geringfügig verzögerten Zustellung des Mahnbescheids keine die Verjährung unterbrechende Rückwirkung auf den Zeitpunkt der ersten Antragstellung zugemessen würde (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 1961 - III ZR 73/60, NJW 1961, 1627, 1628; v. 23. Januar 1967 - III ZR 3/66, NJW 1967, 779, 780; v. 25. Februar 1971 - VII ZR 181/69, NJW 1971, 891, 892; BAG NJW 1976, 1421, 1422). - BGH, 24.01.1983 - VIII ZR 178/81
Verjährungsfrist für Rückabwicklungsansprüche; Unterbrechung der Verjährung durch …
Auszug aus BGH, 19.09.1985 - IX ZR 120/84
Es spielt keine Rolle, daß die Arbeitsgerichte, die über den Gehaltsanspruch entschieden, dabei auf eine rechtliche Erwägung abstellten, gegen die im Hinblick auf BGHZ 86, 313, 322 und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1983 - VII ZR 31/83, NJW 1984, 242 Bedenken bestehen können. - BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80
Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme
- BGH, 29.09.1983 - VII ZR 31/83
Irrtümliche Falschbezeichnung des sachlich zuständigen Gerichts in einem …
Auszug aus BGH, 19.09.1985 - IX ZR 120/84
Es spielt keine Rolle, daß die Arbeitsgerichte, die über den Gehaltsanspruch entschieden, dabei auf eine rechtliche Erwägung abstellten, gegen die im Hinblick auf BGHZ 86, 313, 322 und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1983 - VII ZR 31/83, NJW 1984, 242 Bedenken bestehen können. - BGH, 23.01.1967 - III ZR 3/66
Schuldhafte Amtspflichtverletzung wegen Versagung einer Teilungsgenehmigung - …
Auszug aus BGH, 19.09.1985 - IX ZR 120/84
Die Sorgfaltspflichtverletzung des Beklagten zu 3) setzte seinen Mandanten dem voraussehbaren und vermeidbaren Risiko aus, daß der dadurch nicht nur geringfügig verzögerten Zustellung des Mahnbescheids keine die Verjährung unterbrechende Rückwirkung auf den Zeitpunkt der ersten Antragstellung zugemessen würde (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 1961 - III ZR 73/60, NJW 1961, 1627, 1628; v. 23. Januar 1967 - III ZR 3/66, NJW 1967, 779, 780; v. 25. Februar 1971 - VII ZR 181/69, NJW 1971, 891, 892; BAG NJW 1976, 1421, 1422). - BGH, 05.06.1961 - III ZR 73/60
Auszug aus BGH, 19.09.1985 - IX ZR 120/84
Die Sorgfaltspflichtverletzung des Beklagten zu 3) setzte seinen Mandanten dem voraussehbaren und vermeidbaren Risiko aus, daß der dadurch nicht nur geringfügig verzögerten Zustellung des Mahnbescheids keine die Verjährung unterbrechende Rückwirkung auf den Zeitpunkt der ersten Antragstellung zugemessen würde (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 1961 - III ZR 73/60, NJW 1961, 1627, 1628; v. 23. Januar 1967 - III ZR 3/66, NJW 1967, 779, 780; v. 25. Februar 1971 - VII ZR 181/69, NJW 1971, 891, 892; BAG NJW 1976, 1421, 1422).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.02.1985 - 1 U 85/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Import von Tieren; Land mit anderen Lebensbedingungen; Übertragbare Krankheit; Gefahr einer Übertragung; Pflicht des Tierhalters; Gefahrenbeseitigung
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2425
- VersR 1985, 1189
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