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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1985 - VI ZR 192/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,17060
BGH, 12.03.1985 - VI ZR 192/83 (https://dejure.org/1985,17060)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1985 - VI ZR 192/83 (https://dejure.org/1985,17060)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1985 - VI ZR 192/83 (https://dejure.org/1985,17060)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sorgfaltspflicht - Ölanlieferer - Heizöftank - Befüllen - Überlaufen

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 575
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 97/81

    Zu den Kontrollpflichten des Tankwagenfahrers beim Befüllen von Heizöltanks sowie …

    Auszug aus BGH, 12.03.1985 - VI ZR 192/83
    Es ist Sache des Öllieferanten als des Fachmannes, der die Gefahren des Betankens von Heizölanlagen kennt und sie in aller Regel besser beherrschen kann als der Besteller, alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um solche Schäden zu vermeiden (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 97/81 - VersR 1983, 394 m.w.N.).

    Für etwaige Versäumnisse der Handwerker bei der Installation der Tankanlage haftet der Kläger Jedoch nicht (Senatsurteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 97/81 - VersR 1983, 394, 395).

  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74

    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und …

    Auszug aus BGH, 12.03.1985 - VI ZR 192/83
    Bei der Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität ist der Richter gemäß § 287 ZPO freier gestellt (vgl. Senatsurteile vom 20. Februar 1975 - VI ZR 129/73 - VersR 1975, 540 und vom 2 Dezember 1975 - VI ZR 79/74 - VersR 1976, 435, 437).
  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BGH, 12.03.1985 - VI ZR 192/83
    Aber auch im Rahmen der freieren Beweiswürdigung darf der Tatrichter nicht wesentliches Vorbringen einer Partei übergehen (BGHZ 39, 198, 219).
  • BGH, 20.02.1975 - VI ZR 129/73

    Schuldhafte Verletzung eines Anwaltsvertrages - Anspruch auf Schadensersatz - …

    Auszug aus BGH, 12.03.1985 - VI ZR 192/83
    Bei der Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität ist der Richter gemäß § 287 ZPO freier gestellt (vgl. Senatsurteile vom 20. Februar 1975 - VI ZR 129/73 - VersR 1975, 540 und vom 2 Dezember 1975 - VI ZR 79/74 - VersR 1976, 435, 437).
  • BGH, 06.06.1978 - VI ZR 156/76

    Pflichten des Öllieferanten beim Befüllen eines mit einem Grenzwertgeber …

    Auszug aus BGH, 12.03.1985 - VI ZR 192/83
    Die Beklagten können sich zu ihrer Entlastung nicht darauf berufen, daß der Senat in seiner Entscheidung vom 6. Juni 1978 (VI ZR 156/76 - VersR 78, 840) ausgeführt hat, eine automatische AbfüllSicherung bilde in aller Regel zuverlässigen Schutz gegen eine Überfüllung und mache eine Freiraummengenmessung entbehrlich.
  • BGH, 27.10.1981 - VI ZR 66/80

    Technischer Sachverhalt - Aufklärungspflicht - Erfahrungssätze - Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 12.03.1985 - VI ZR 192/83
    Das Berufungsurteil, das die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen hat, hat der erkennende Senat mit Urteil vom 27. Oktober 1981 (VI ZR 66/80 - VersR 1982, 146) aufgehoben.
  • LG Dortmund, 23.09.2009 - 6 O 576/07

    Bestimmen des Erfüllungsortes im Rahmen eines Vertrages über die Lieferung von …

    Rn. 113 Diese von der Rechtsprechung erstmals 1983 festgehaltenen Anforderungen (BGH NJW 1983, 1108) wurden später dahin ergänzt, dass der Fahrer gegen Ende der Befüllung die Pumpe drosseln und den Abfüllvorgang unmittelbar am Schacht beobachten muss, da gerade in der Endphase des Befüllens die Gefahr eines Ölaustritts besonders hoch ist (BGH VersR 1985, 575).

    Vielmehr dient die Anforderung an den Öllieferanten, sich in den letzten Minuten unmittelbar am Schacht aufzuhalten, gerade dazu, solche technischen Fehler unverzüglich zu bemerken (BGH VersR 1985, 575).

  • LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18

    Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers wegen Herbeiführens des Schadens …

    An die Sorgfaltspflichten beim Befüllen von Öltanks sind strenge Anforderungen zu stellen, weil während des Befüllvorganges Öl in das Erdreich und Grundwasser gelangen und erhebliche Schäden hervorrufen kann; zur Vermeidung von Gefährdungen der Allgemeinheit sind bei einer solchen Kontaminierung häufig sehr kostenträchtige Eilmaßnahmen erforderlich (vgl. dazu BGH, VersR 1985, 575; OLG Köln, NJW-RR 1990, 927).
  • OLG Hamm, 23.10.1991 - 3 Ss 311/91
    Rn. 14 Er hat zunächst zu prüfen, ob die Tanks des Beziehers die bestellte Ölmenge fassen können; er hat zu Beginn des Einfüllvorgangs seine Instrumente am Tankfahrzeug zu überprüfen und sich außerdem vom einwandfreien Funktionieren der Tankanlage zu überzeugen; er hat sich während des Überholvorgangs hin und wieder durch einen Blick in den Tankraum zu vergewissern, daß dort alles in Ordnung ist (kurze Kontrollgänge) und gegen Ende der Befüllung die Pumpe zu drosseln und den Abfüllvorgang zu beobachten oder beobachten zu lassen; nach Abschluß des Abfüllvorgangs hat er noch einen Blick in den Tankraum zu werfen (BGH NJW 1978/1576 f; BGH NJW 1983, 1108 ff; BGH NJW 84, 233 f BGH VersR 1985/575).
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