Rechtsprechung
| OLG München, 18.12.1984 - 5 U 1951/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung eines verbotswidrig auf der Fahrbahn im eingeschränkten Halteverbot abgestellten PKW für Schäden eines von einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs erfassten Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrbahnüberquerung; Verbotswidrig geparktes Kfz; Mitverschulden; Überqueren einer Fahrbahn
Verfahrensgang
- LG München II, 20.12.1983 - 1 O 4368/83
- OLG München, 18.12.1984 - 5 U 1951/84
Papierfundstellen
- NJW 1985, 981
- MDR 1985, 503
- VersR 1985, 869
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.02.1968 - VI ZR 167/66
Haftungsverteilung bei Unfall mit einem 8-jährigen Kind
Auszug aus OLG München, 18.12.1984 - 5 U 1951/84
Das Fehlverhalten des Kl. darf daher nicht als überwiegend angesehen werden, auch wenn er durch seine Unbesonnenheit die entscheidende Unfallursache gesetzt hat (vgl. dazu BGH VersR 68, 475).
- OLG München, 17.09.1985 - 5 U 2422/85
Haftungsverteilung bei Kollision eines schleudernden Fahrzeugs mit einem auf der …
Die Zurechnung nach Adäquanzgesichtspunkten bedarf daher einer ergänzenden wertenden Beurteilung; zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis und dem Schaden muß daher zusätzlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ein Rechtswidrigkeitszusammenhang bestehen (vgl. BGHZ 27, 138; BGHZ 57, 137, 142; Senatsurteil vom 18.12.1984 - 5 U 5606/84 - in NJW 1985, 981 = VersR 1985, 869 = DAR 1985, 80 ;… RGR-Kommentar a.a.O., RdNr. 19).Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 18.12.1984 (NJW 1985, 981 = VersR 1985, 869 = DAR 1985, 80 ) entschieden, daß auch das eingeschränkte Halteverbot (§ 12 Abs. 1 Nr. 6 b StVO , Zeichen 286) Fußgänger schützen soll, die die Straße überqueren, so daß ein Fahrer, der seinen Pkw verbotswidrig abstellt, für den dadurch verursachten Schaden einzustehen hat.
- OLG Schleswig, 23.05.1990 - 9 U 14/89
Haltverbot; Parkverbot; Straßenverkehr; Parkverbot vor einer Kreuzung; …
Dies hat das OLG München (NJW 1985, 981 ) auch für das eingeschränkte Haltverbot angenommen. - OLG Köln, 15.01.1987 - 7 U 300/86
Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Mithaftung; Umfang des …
Der objektive Schutzzweck eines absoluten Halteverbots ist weit zu fassen; es dient nicht nur den Interessen des fließenden Verkehrs, sondern zugleich dem Schutz der die Fahrbahn überquerenden Fußgänger (BGH NJW 1983, 1326, 1327 [BGH 25.01.1983 - VI ZR 212/80] ; OLG München NJW 1985, 981 [OLG München 18.12.1984 - 5 U 1951/84] ). - OLG München, 12.07.1988 - 5 U 5554/87
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem anfahrenden Bus an …
§ 1 StVO ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH VersR 1957, 616 und NJW 1972, 1804/1806; OLG München NJW 1985, 981/982;… Jagusch/Hentschel a.a.O. § 1 StVO Rn 46).
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