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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.07.1985 - 9 U 167/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7550
OLG Celle, 10.07.1985 - 9 U 167/84 (https://dejure.org/1985,7550)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.07.1985 - 9 U 167/84 (https://dejure.org/1985,7550)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juli 1985 - 9 U 167/84 (https://dejure.org/1985,7550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 254 BGB; § 426 Abs. 1 BGB; § 67 VVG
    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an den Ausgleichsanspruch des Haftpflichtversicherers eines Gebäudereinigungsunternehmens gegen den Schädiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an den Ausgleichsanspruch des Haftpflichtversicherers eines Gebäudereinigungsunternehmens gegen den Schädiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 25
  • VersR 1985, 949
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 194/70

    Schadensersatzansprüche wegen verletzungsbedingter Unmöglichkeit der Mitarbeit …

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.1985 - 9 U 167/84
    Rn. 7 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Hersteller den Verbraucher durch geeignete Hinweise auf Gefahren bei der Verwendung der hergestellten Sache hinzuweisen (BGHZ 64, 46; BGH NJW 72, 2217).

    Gegenüber konkreten Risiken ist jedoch deutlich und vollständig darauf hinzuweisen, welche Gefahren bestehen und wie die Sache zu verwenden sei, damit sich die Gefahr nicht verwirklicht (BGH NJW 72, 2217).

  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.1985 - 9 U 167/84
    Rn. 7 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Hersteller den Verbraucher durch geeignete Hinweise auf Gefahren bei der Verwendung der hergestellten Sache hinzuweisen (BGHZ 64, 46; BGH NJW 72, 2217).
  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 192/73

    Persönlicher Geltungsbereich der Produkthaftung; Haftung eines …

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.1985 - 9 U 167/84
    Der Hersteller und seine Repräsentanten müssen für die Unterrichtung der Abnehmer sorgen, soweit sie aufgrund der Eigenschaften der hergestellten Sache damit rechnen müssen, daß bei Benutzung der Sache konkrete Gefahren gegeben sind (BGH NJW 75, 1827).
  • BGH, 29.06.1972 - VII ZR 190/71

    Gesamtschuldverhältnis bei rechtlicher Zweckgemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.1985 - 9 U 167/84
    Überdies hat die Judikatur diesen Grundsatz auf naheliegende Fälle übertragen, wenn es die Aufgabe des Deliktsschuldners war, daß der Vertragsschuldner sich im Vertrag richtig verhielt (so ausdrücklich BGHZ 59, 101 f. [BGH 29.06.1972 - VII ZR 190/71]).
  • BGH, 15.04.1969 - VI ZR 56/68

    Zahlung rückständiger Miete - Abschluss eines Mietvertrages - Anspruch auf …

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.1985 - 9 U 167/84
    Das hat die Rechtsprechung zwischen dem auf Schadensersatz haftenden Vertragspartner und dessen nur aus unerlaubter Handlung ersatzpflichtigen Erfüllungsgehilfen bejaht (BGH VersR 69, 737).
  • OLG Koblenz, 22.04.1980 - 3 U 549/79
    Auszug aus OLG Celle, 10.07.1985 - 9 U 167/84
    Auf Gefahren, welche der Benutzer der hergestellten Sache kennt, braucht nicht hingewiesen zu werden (OLG Koblenz VersR 81, 740).
  • OLG Karlsruhe, 04.06.2021 - 9 U 117/19

    Produkthaftung und Gewährleitungshaftung beim Vertrieb eines säurehaltigen …

    Dazu kann der Hinweis auf die Gefahr von Verätzungen beim Umgang mit säurehaltigen Materialien gehören (vgl. für Reinigungsmittel OLG Celle, VersR 1985, 949; für Frischbeton OLG Bamberg, VersR 2010, 403).
  • LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01

    "Mars" macht keine Diabetes

    Demgegenüber bestehen keine Warnpflichten des Herstellers gegenüber solchen Gefahren, die der Konsument mit einer durchschnittlichen Eigenverantwortung selbst abwenden kann, die zum allgemeinen Erfahrungswissen des durchschnittlichen Konsumenten gehören (OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1471; OLG Celle, VersR 1985, 949).
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