Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.10.1985 - 5 U 229/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Obliegenheitsverletzung; Versicherer; Beweislast; Schadenabwicklung; Bereicherungsanspruch; Versicherungsnehmer
Papierfundstellen
- VersR 1986, 1233
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93
Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers …
Einige verlangen diesen Beweis (OLG Köln, VersR 1986, 1233, VersR 1989, 1073 [OLG Köln 14.09.1989 - 5 U 23/89]; OLG Saarbrücken, VersR 1993, 216 [OLG Saarbrücken 07.10.1992 - 5 U 13/92];… Prölss in Prölss/Martin aaO. § 6 Anm. 14;… ders. in Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht Bd. 5, Versicherungsrecht, § 1 VVG Rdn. 11;… Demuth, Beweiserleichterungen im Haftpflicht- und Versicherungsrecht 1992, Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins Bd. 13, S. 22, 36; Knoche, MDR 1990, 965, 968) [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]. - OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96
Vortäuschung eines Autodiebstahls zur Herbeiführung eines Versicherungsfalls; …
Deshalb müssen insbesondere Angaben zur Laufleistung eines Kraftfahrzeugs richtig sein ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; OLG Köln VersR 1984, 378; OLG Hamm r+s 1996, 345; OLG Rostock r+s 1996, 432;… Prölss/Martin, VVG, 25. Auflage, § 7 AKB Anm. 2 B d.).Nach der Fassung des § 6 Abs. 3 VVG obliegt es dem Versicherungsnehmer zu beweisen, daß die Verletzung der Obliegenheit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1234; r+s 1993, 321, 322; Senat r+s 1995, 206 ).
Rn. 21 Die Angabe einer falschen Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ist generell geeignet, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, da die Laufleistung regelmäßig für den Wiederbeschaffungswert neben anderen Faktoren maßgeblich ist oder jedenfalls sein kann ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; Senat r+s 1995, 206 ).
Rn. 22 Kein erhebliches, sondern nur geringes Verschulden des Versicherungsnehmers liegt vor, wenn es sich nach den Umständen um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; OLG Hamm r+s 1996, 296, 297 ).
- OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96
Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers zu Vorschäden, Versicherungsrecht, …
Nach der Fassung des § 6 Abs. 3 VVG obliegt es nämlich dem Versicherungsnehmer zu beweisen, daß die Verletzung der Obliegenheit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1234; r+s 1993, 321, 322; OLG Köln VersR 1984, 378; OLG Saarbrücken VersR 1993, 569, 570; OLG Frankfurt/M. VersR 1994, 927, 928; Senat r+s 1995, 206 ).Kein erhebliches, sondern nur geringes Verschulden des Versicherungsnehmers liegt nur vor, wenn es sich nach den Umständen um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; OLG Hamm r+s 1996, 296, 297 ).
- OLG Köln, 27.01.1998 - 9 U 36/97
Anspruch auf Entschädigung wegen eines Brandschadens an einem gestohlen Pkw; …
Die Angabe einer falschen Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ist grundsätzlich geeignet, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, da die Laufleistung für den Wiederbeschaffungswert maßgeblich sein kann (BGH Versicherungsrecht 1986, 1233).Nach der sog. Relevanzrechtsprechung kann jedoch nicht jede geringfügige Abweichung von der tatsächlichen Laufleistung als relevante Verletzung der Aufklärungspflicht angesehen werden (BGH Versicherungsrecht 1986, 1233, 1235, OLG Koblenz r+s 1991, 365, 366, Senat r+s 1995, 206).
- OLG Hamm, 17.04.1991 - 20 U 202/90
Rückforderungsanspruch des Versicherers aus ungerechtfertigter Bereicherung ; …
* Fordert der Versicherer die für einen angeblichen Diebstahl eines Pkw geleistete Entschädigung zurück, dann reicht es aus, wenn er darlegt und beweist, daß es am äußeren Bild des Diebstahls fehlt oder daß eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen vorgetäuschten Diebstahl besteht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung VersR 1988, 1288 = VVGE § 12 AKB Nr. 7 entgegen OLG Köln VersR 1986, 1233; 1990, 484 und OLG Oldenburg VersR 1991, 64 = VVGE § 12 AKB Nr. 10).Eine andere Auffassung zu diesem Problem vertreten das OLG Köln (VersR 1986, 1233; 1990, 484) sowie das OLG Oldenburg (VersR 1991, 64 = VVGE § 12 AKB Nr. 10).
- OLG Celle, 25.03.2004 - 8 U 225/02
Versicherungsvertragsrecht: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der …
Es handelt sich hier somit nicht mehr um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen hat (BGH VersR 1986, 1233 ). - OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06
Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers wegen falscher Angaben des …
Es handelt sich hier jedenfalls in der Gesamtschau nicht mehr um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen hat (vgl. BGH VersR 1986, 1233). - OLG Köln, 14.11.2000 - 9 U 79/00
Nachweis des äußeren Bildes eines Kraftfahrzeugdiebstahls; Leistungspflichten …
Es handelt sich mithin nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; r+s 1999, 364 ). - OLG Köln, 08.06.1999 - 9 U 135/98
Fortwirken der Warnfunktion einer ordnungsgemäßen Belehrung im ersten …
Rn. 21 Es handelt sich mithin nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (zu dieser Verschuldensvoraussetzung vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206). - OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 99/99
Voraussetzungen des Vorliegens eines Entschädigungsanspruchs gegenüber einer …
Rn. 15 Es handelt sich mithin nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (zu dieser Verschuldensvoraussetzung vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206 ). - OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 46/96
Folgenlosigkeit unrichtiger, später korrigierter Angaben des …
- OLG Köln, 19.04.1994 - 9 U 141/94
Vorübergehende Nutzung eines Fahrzeuges; Repräsentant des Versicherungsnehmers; …
- OLG Köln, 20.01.1998 - 9 U 156/97
- OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96
Aufklärungsobliegenheit Vorschäden Bagatellisierung Versicherer Leistungsfreiheit …
- OLG Köln, 09.12.1997 - 9 U 31/97
Kaskoversicherung Nachweis Anhörung Versicherungsnehmer Aufklärungsobliegenheit
- OLG Köln, 07.10.1997 - 9 U 55/97
Kaskoversicherung Aufklärungsobliegenheit Fahrzeugschlüssel Relevanz
- OLG Köln, 30.09.1997 - 9 U 10/96
Kaskoversicherung Diebstahl Anscheinsbeweis Beweiswürdigung Falschangaben …
- OLG Brandenburg, 12.07.2000 - 14 U 78/99
Anspruch auf Versicherungsleistungen aus Kfz-Entwendung; Rechtsfolgen falscher …
- OLG Köln, 08.06.1999 - 9 U 171/98
- OLG Stuttgart, 25.07.1991 - 7 U 49/91
Leistungsfreiheit einer Haftpflichtversicherung wegen falscher Angaben eines …
- OLG Oldenburg, 14.10.1989 - 2 U 120/89
Vorbehaltszahlung, Beweislast, Ungerechtfertigte bereicherung, …
- OLG Hamm, 15.02.1989 - 20 U 199/88
Beweispflicht; Rückgriffsprozeß; Bereicherungsgläubigerin; Notwendigkeit des …
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