Rechtsprechung
| BGH, 06.02.1986 - V ZB 3/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflichtverletzung durch Unterschrift einer Berufung ohne Zulassung zu einem Oberlandesgericht - Verschuldenszurechnung eines Mandanten für ein Fehlverhalten eines Rechtsanwalts - Anwaltssozietät - Mandat - Vertretungsauftrag
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 686
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.11.1972 - IV ZB 37/72
Mandatverhältnisse in einer Anwaltssozietät - Bearbeitung des Mandates nur durch …
Auszug aus BGH, 06.02.1986 - V ZB 3/85
Rechtsanwalt D. hat dadurch, daß er den Berufungsschriftsatz unterschrieben hat, obwohl er beim Oberlandesgericht nicht zugelassen war, seine Sorgfaltspflicht verletzt (vgl. BGH Beschl. v. 24. November 1972, IV ZB 37/72, LM § 232 Cb ZPO Nr. 14).Der Bundesgerichtshof hat auch schon wiederholt zum zurechenbaren Anwaltsverschulden bei Wiedereinsetzungsfällen ausgesprochen, daß die Partei, die einer Anwaltssozietät ein Mandat übergibt, damit im Zweifel das Mandat allen der Sozietät angehörenden Anwälten überträgt (BGH Beschl. v. 24. November 1972, IV ZB 37/72, LM ZPO § 232 Cb Nr. 14 zu § 232 ZPO a.F.; Beschl. v. 30. März 1978, VII ZB 14/77, LM ZPO § 233 I Nr. 15 m.zahlr.N.), alle der Sozietät angehörenden Anwälte damit auch "bevollmächtigt" im Sinne von § 85 Abs. 2 ZPO sind.
- BGH, 07.05.1982 - V ZR 58/81
Wohnungsrecht und nichteheliche Lebensgemeinschaft
Auszug aus BGH, 06.02.1986 - V ZB 3/85
Daß die Partei sich das Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten an der Versäumung der Frist zurechnen lassen muß, beruht zwar nicht auf der durch die Vollmacht begründeten Vertretungsmacht nach außen, sondern auf dem Auftragsverhältnis und der damit verbundenen Vertrauensbeziehung (Senat Beschl. v. 18. Dezember 1981, V ZR 58/81; BGHZ 47, 320, 322 m.N.; BGH Beschl. v. 10. November 1981, VIII ZR 315/80, VersR 1982, 190). - BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65
Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters
Auszug aus BGH, 06.02.1986 - V ZB 3/85
Daß die Partei sich das Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten an der Versäumung der Frist zurechnen lassen muß, beruht zwar nicht auf der durch die Vollmacht begründeten Vertretungsmacht nach außen, sondern auf dem Auftragsverhältnis und der damit verbundenen Vertrauensbeziehung (Senat Beschl. v. 18. Dezember 1981, V ZR 58/81; BGHZ 47, 320, 322 m.N.; BGH Beschl. v. 10. November 1981, VIII ZR 315/80, VersR 1982, 190). - BGH, 10.11.1981 - VIII ZR 315/80
Rechtsanwalt - Tod - Amtlicher Vertreter
Auszug aus BGH, 06.02.1986 - V ZB 3/85
Daß die Partei sich das Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten an der Versäumung der Frist zurechnen lassen muß, beruht zwar nicht auf der durch die Vollmacht begründeten Vertretungsmacht nach außen, sondern auf dem Auftragsverhältnis und der damit verbundenen Vertrauensbeziehung (Senat Beschl. v. 18. Dezember 1981, V ZR 58/81; BGHZ 47, 320, 322 m.N.; BGH Beschl. v. 10. November 1981, VIII ZR 315/80, VersR 1982, 190). - BGH, 30.03.1978 - VII ZB 14/77
Versäumnis des rechtzeitigen Einwurfs einer Berufungsbegründung - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 06.02.1986 - V ZB 3/85
Der Bundesgerichtshof hat auch schon wiederholt zum zurechenbaren Anwaltsverschulden bei Wiedereinsetzungsfällen ausgesprochen, daß die Partei, die einer Anwaltssozietät ein Mandat übergibt, damit im Zweifel das Mandat allen der Sozietät angehörenden Anwälten überträgt (BGH Beschl. v. 24. November 1972, IV ZB 37/72, LM ZPO § 232 Cb Nr. 14 zu § 232 ZPO a.F.; Beschl. v. 30. März 1978, VII ZB 14/77, LM ZPO § 233 I Nr. 15 m.zahlr.N.), alle der Sozietät angehörenden Anwälte damit auch "bevollmächtigt" im Sinne von § 85 Abs. 2 ZPO sind.
- BFH, 29.03.2005 - VI B 198/04
Wiedereinsetzung: Verhinderung eines Sozietätsmitglieds
Demnach sind alle der Sozietät angehörenden Mitglieder regelmäßig --wie auch hier-- auch bevollmächtigt (…Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 62 Rz. 6; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 62 FGO Tz. 4, jeweils m.w.N.; zu Anwaltssozietäten: Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 6. Februar 1986 V ZB 3/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1987, 369;… Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 26. Aufl., § 85 Tz. 10;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 63. Aufl., § 85 Rz. 21 und 36). - BVerwG, 31.07.1997 - 8 B 156.97
Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zurechnung des …
Denn grundsätzlich sind sämtliche Anwälte, die der Anwaltssozietät angehören, der eine Partei ein Mandat überträgt, bevollmächtigt im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Februar 1986 - V ZB 3/85 - VersR 1986, 686 m.w.N.). - BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01
Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Verfristung - Zurechenbarkeit des …
Wird die Prozessvollmacht einer Anwaltssozietät erteilt, sind grundsätzlich sämtliche Anwälte, die der Anwaltssozietät angehören, im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO bevollmächtigt, sofern nicht besondere Umstände im Einzelfall etwas anderes ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 1986 - V ZB 3/85 - VersR 1986, 686 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1997 - BVerwG 8 B 156.97 - juris). - BGH, 22.09.1992 - VI ZB 17/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Da er nichts dafür vorgetragen hat, daß er das Mandat etwa nur einem bestimmten Anwalt aus der Sozietät übertragen habe und der Sachverhalt für einen solchen Ausnahmefall auch keinerlei Anhalt bietet, bleibt es bei dem Grundsatz, daß alle der Sozietät angehörenden Anwälte als Bevollmächtigte im Sinn des § 85 Abs. 2 ZPO anzusehen sind (Senatsbeschluß vom 16. März 1965 - VI ZB 7/65 - NJW 1965, 1020, 1021; BGHZ 56, 355, 357 f;… BGH, Beschlüsse vom 30. März 1978 - aaO; vom 1. Oktober 1981 - III ZB 18/81 - VersR 1982, 71 und vom 6. Februar 1986 - V ZB 3/85 - VersR 1986, 686 jeweils m.w.N.; BFH…, Beschluß vom 15. Februar 1984 - aaO).
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Rechtsprechung
| BGH, 06.02.1986 - V ZB 2/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einlegung eines Rechtmittels durch einen Streihelfer innerhalb der Rechtsmittelfrist einer Streitpartei - Prozessbevollmächtigte
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 686
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.06.1985 - III ZB 2/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 06.02.1986 - V ZB 2/86
Das Urteil muß auch grundsätzlich an ihn nicht von Amts wegen zugestellt werden (Senatsbeschl. v. 14. Juli 1983, V ZB 4/83;… BGH Urt. v. 7. November 1974, VII ZR 30/72 und 132/72, NJW 1975, 218 m.w.N.; BGH Beschl. v. 27. Juni 1985, III ZB 2/85 - zum Abdruck im Nachschlagewerk vorgesehen - NJW 1986, 257).Die Prozeßbevollmächtigten der Streithelferin hätten deshalb durch geeignete Maßnahmen (z.B. Antragen bei der Geschäftsstelle des Landgerichts oder dem Prozeßbevollmächtigten des Beklagten) sicherstellen müssen, daß sie alsbald von dem Datum der Zustellung des Urteils an den Beklagten erfuhren (BGH Beschl. v. 27. Juni 1985, III ZB 2/85, aaO).
- BGH, 27.06.1985 - III ZB 12/85
Bindung eines Streithelfers an die für die Hauptparteien maßgeblichen …
Auszug aus BGH, 06.02.1986 - V ZB 2/86
Das Urteil muß auch grundsätzlich an ihn nicht von Amts wegen zugestellt werden (Senatsbeschl. v. 14. Juli 1983, V ZB 4/83;… BGH Urt. v. 7. November 1974, VII ZR 30/72 und 132/72, NJW 1975, 218 m.w.N.; BGH Beschl. v. 27. Juni 1985, III ZB 2/85 - zum Abdruck im Nachschlagewerk vorgesehen - NJW 1986, 257). - BGH, 07.11.1974 - VII ZR 30/72
Anforderungen an die Auslegung eines Architektenvertrages - Verjährung der …
Auszug aus BGH, 06.02.1986 - V ZB 2/86
Das Urteil muß auch grundsätzlich an ihn nicht von Amts wegen zugestellt werden (Senatsbeschl. v. 14. Juli 1983, V ZB 4/83; BGH Urt. v. 7. November 1974, VII ZR 30/72 und 132/72, NJW 1975, 218 m.w.N.; BGH Beschl. v. 27. Juni 1985, III ZB 2/85 - zum Abdruck im Nachschlagewerk vorgesehen - NJW 1986, 257). - BGH, 14.07.1983 - V ZB 4/83
Erfordernis der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils an einen Streithelfer
Auszug aus BGH, 06.02.1986 - V ZB 2/86
Das Urteil muß auch grundsätzlich an ihn nicht von Amts wegen zugestellt werden (Senatsbeschl. v. 14. Juli 1983, V ZB 4/83;… BGH Urt. v. 7. November 1974, VII ZR 30/72 und 132/72, NJW 1975, 218 m.w.N.; BGH Beschl. v. 27. Juni 1985, III ZB 2/85 - zum Abdruck im Nachschlagewerk vorgesehen - NJW 1986, 257).
- BGH, 05.11.1987 - V ZB 3/87
Streithelfer - Streitbeitritt - Streitverkündung - Berufung - Rechtsmittelfrist - …
Wie auch die Beschwerdeführerin nicht verkennt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Übereinstimmung mit der im Schrifttum herrschenden Auffassung eine Rechtsmitteleinlegung durch den - unselbständigen - Streithelfer nur innerhalb der für die Hauptpartei laufenden Berufungsfrist möglich (statt vieler Senatsurt. v. 27. Februar 1963, V ZR 86/61, NJW 1963, 1251; BGH Beschl. v. 27. Juni 1985, III ZB 12/85, NJW 1986, 257 Nr. 13 = LM ZPO § 67 Nr. 12; Senatsbeschl. v. 6. Februar 1986, V ZB 2/86, VersR 1986, 686; jeweils m.w.N.).Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß ein ergangenes Urteil dem Streithelfer weder zugestellt noch auch nur formlos übermittelt werden muß, vielmehr der den Streithelfer in der Instanz vertretende Anwalt durch geeignete Maßnahmen - etwa Antrage bei der Geschäftsstelle des Gerichts oder bei dem Prozeßbevollmächtigten der unterstützten Partei - sicherstellen muß, daß er alsbald von der Zustellung des Urteils an die Hauptpartei erfährt, um sodann rechtzeitig seine Partei von der Möglichkeit, das Urteil anzufechten, zu unterrichten (s. auch insoweit statt vieler die bereits zitierten Beschlüsse BGH v. 27. Juni 1985, III ZB 12/85 und v. 6. Februar 1986, V ZB 2/86, jeweils aaO).
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