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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.04.1986

Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 20/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2847
BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 20/86 (https://dejure.org/1986,2847)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1986 - VIII ZB 20/86 (https://dejure.org/1986,2847)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1986 - VIII ZB 20/86 (https://dejure.org/1986,2847)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 891
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.1979 - IV ZB 44/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …

    Auszug aus BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 20/86
    Wegen der Kosten der Wiedereinsetzung wird auf § 238 Abs. 4 ZPO und wegen der Kosten der erfolgreichen Beschwerde auf den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 31. Januar 1979 - IV ZB 44/78 (VersR 1979, 443) - verwiesen.
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 30/74

    Anwalt - Berufungsbegründungsschrift - Unabwendbarer Zufall - …

    Auszug aus BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 20/86
    In der Rechtsprechung ist es anerkannt, daß der Rechtsanwalt, um seinen eigentlichen Aufgaben als Organ der Rechtspflege gerecht werden zu können, sich von den rein büromäßigen Aufgaben freihalten und diese sorgfältig ausgewählten, geschulten und von ihm überwachten Angestellten überlassen darf, und daß zu den Aufgaben, die einer geschulten Bürokraft übertragen werden dürfen, auch die Überprüfung von Schriftsätzen auf deren Unterzeichnung durch den Rechtsanwalt gehört (Senatsurteil vom 30. Oktober 1974 - VIII ZR 30/74 = NJW 1975, 56 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1982 - VII ZB 31/82

    Verfahren - Berufungsschrift - Rechtsmittelfrist - Unterschrift - Anwalt

    Auszug aus BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 20/86
    Aus dem vom Oberlandesgericht zitierten Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 16. Dezember 1982 - VII ZB 31/82 (VersR 1983, 271) ergibt sich nicht die Auffassung, der Prozeßbevollmächtigte sei, wenn er eine Berufungsschrift nicht diktiert, sondern die Fertigung einer Anwaltsgehilfin überlassen habe, in jedem Fall gehalten, eine eigene Überprüfung dahin vorzunehmen, daß die Berufungsschrift von ihm unterschrieben sei, bevor sie bei Gericht eingereicht werde.
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZB 11/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung - Pflicht zur …

    Auszug aus BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 20/86
    Mit Recht ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, daß durch die Einreichung der nicht unterzeichneten Berufungsschrift die Einlegungsfrist nicht gewahrt worden ist (BGH Beschluß vom 26. Juni 1980 - VII ZB 11/80 = VersR 1980, 942 m.w.N.).
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZB 17/90

    Überprüfung der postalischen Anschrift des Gerichts durch den Rechtsanwalt

    Um seinen eigentlichen Aufgaben als Organ der Rechtspflege gerecht werden zu können, darf sich der Rechtsanwalt von rein büromäßigen Aufgaben freihalten und diese sorgfältig geschulten und allgemein überwachten Angestellten überlassen (BGH Beschluß vom 16. April 1986 - VIII ZB 20/86 - VersR 1986, 891, 892; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZB 31/88

    Einreichung einer korrigierten Berufungsbegründungsschrift ohne Unterschrift des …

    Das Berufungsgericht hat auch nicht verkannt, daß zu den Aufgaben, die der Rechtsanwalt einer sorgfältig ausgewählten, geschulten und von ihm überwachten Angestellten übertragen darf, die Überprüfung von Schriftsätzen auf deren Unterzeichnung durch den Rechtsanwalt gehört (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluß vom 12. Dezember 1984 aaO; Senatsbeschluß vom 16. April 1986 - VIII ZB 20/86, VersR 1986, 891, 892).
  • LAG Hamburg, 30.11.2000 - 1 Sa 25/00
    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Rechtsanwalt, um seinen Aufgaben als Organ der Rechtspflege gerecht werden zu können, sich von den rein büromäßigen Aufgaben freihalten und diese sorgfältig ausgewählten, geschulten und von ihm überwachten Angestellten überlassen (vgl. nur BGH, 16.04.1986, VersR 86, 891).
  • BFH, 14.12.1994 - X R 176/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wirksame Ausgangskontrolle in der …

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann gewährt werden, wenn der Prozeßbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hat, sämtliche ausgehenden Schriftstücke vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (BGH-Entscheidungen vom 30. Oktober 1974 VIII ZR 30/74, VersR 1975, 1365, 136; vom 15. Dezember 1978 V ZB 16/78, VersR 1979, 285; vom 12. Dezember 1984 IV b ZB 103/84, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1985, 1226; vom 16. April 1986 VIII ZB 20/86, VersR 1986, 891; vom 23. Oktober 1986 VII ZB 8/86, VersR 1987, 383).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZB 12/94

    Eigene Zurechnung für Fehler des Prozessbevollmächtigten - Vertrauen auf die …

    Daß sich ein Rechtsanwalt in derartigen Fällen darauf verlassen darf, daß der Schriftsatz nicht ohne seine Unterschrift hinausgegeben wird, findet seine Rechtfertigung darin, daß es zu den Aufgaben, die der Rechtsanwalt einer sorgfältig ausgewählten, geschulten und von ihm überwachten Angestellten übertragen darf, gehört, Schriftsätze auf ihre Unterzeichnung durch den Rechtsanwalt zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluß vom 16. April 1986 - VIII ZB 20/86 - VersR 1986, 891, 892 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Berlin, 20.01.1992 - 9 Sa 67/91

    Betriebsvereinbarung: Wirksamkeit von vor Inkrafttreten des BetrVG geschlossenen …

    Ein Rechtsanwalt darf, um seinen eigentlichen Aufgaben als Organ der Rechtspflege gerecht werden zu können, sich von den rein büromäßigen Aufgaben freihalten und diese sorgfältig ausgewählten, geschulten und von ihm überwachten Angestellten überlassen (vgl. BGH vom 16.4.1986, VersR 1986, 891).
  • BGH, 08.11.1990 - VII ZB 6/90

    Prüfungspflichten des Rechtsanwalts bei Rechtsmitteleinlegung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zu diesen "technischen" Aufgaben, die der Rechtsanwalt übertragen darf, die Überprüfung von Schriftsätzen auf deren Unterzeichnung durch den Rechtsanwalt (vgl. BGH, Beschluß vom 16. April 1986 - VIII ZB 20/86 = VersR 1986, 891, 892).
  • BGH, 19.10.1994 - VIII ZB 32/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Zwar gehört zu den rein büromäßigen Aufgaben, die der Rechtsanwalt seinem sorgfältig ausgewählten, geschulten und von ihm überwachten Personalüberlassen darf, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Überprüfung von Schriftsätzen auf deren Unterzeichnung durch den Rechtsanwalt (z.B. Beschluß vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84 = VersR 1985, 285, 286; Beschluß vom 16. April 1986 - VIII ZB 20/86 = VersR 1986, 891, 892; Beschluß vom 23. November 1988 - VIII ZB 31/88 = VersR 1989, 209; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.10.1987 - VIII ZB 19/87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der …

    In der Rechtsprechung ist es anerkannt, daß der Rechtsanwalt, um seinen eigentlichen Aufgaben als Organ der Rechtspflege gerecht werden zu können, sich von den rein büromäßigen Aufgaben freihalten und sie sorgfältig ausgewählten, geschulten und von ihm überwachten Angestellten überlassen darf und daß zu den Aufgaben, die einer geschulten Bürokraft übertragen werden dürfen, auch die Überprüfung von Schriftsätzen auf deren Unterzeichnung durch den Rechtsanwalt gehört (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1984 a.a.O. und Senatsbeschluß vom 16. April 1986 - VIII ZB 20/86, VersR 1986, 891 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1986 - VII ZB 19/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,11296
BGH, 10.04.1986 - VII ZB 19/85 (https://dejure.org/1986,11296)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1986 - VII ZB 19/85 (https://dejure.org/1986,11296)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1986 - VII ZB 19/85 (https://dejure.org/1986,11296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Vertretenmüssen von Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten - Zuverlässige Fristen- und Postausgangskontrolle

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 891
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 08.08.2006 - 11 UF 73/06

    Büroorganisation: Keine Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Erstellung der …

    Um seinen eigentlichen Aufgaben als Organ der Rechtspflege gerecht werden zu können, darf sich der Rechtsanwalt von rein büromäßigen Aufgaben freihalten und diese sorgfältig geschulten und allgemein überwachten Angestellten überlassen (BGH VersR 1986, 891).
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