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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.07.1986 - 20 W 15/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,12456
OLG Hamm, 11.07.1986 - 20 W 15/86 (https://dejure.org/1986,12456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.07.1986 - 20 W 15/86 (https://dejure.org/1986,12456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 1986 - 20 W 15/86 (https://dejure.org/1986,12456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    GVG § 13; VAG § 41
    Versicherungsrecht; Streit zwischen Arbeitnehmer und Zusatzversorgungskasse; Satzungsbestimmungen als Versicherungsbedingungen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Minderung eines Rentensanspruchs bei Weiterarbeit trotz Berufsunfähigkeit; Verfassungsmäßigkeit einer Satzungsänderung zur Rentenverkürzung bei Weiterarbeit trotz Berufsunfähigkeit; Rechtsweg bei Beteiligung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 145
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.1986 - 20 W 15/86
    Das ist hier deshalb anzunehmen, weil sich die Rechte des einzelnen Arbeitnehmers nur aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages wirksam begründen lassen (BGHZ 48, 35 ff = NJW 1967, 2057; BGH VersR 1963, 765; 1971, 1117; 1986, 142; Reimer Schmidt, ZVersWiss 1985, 567; Ebel, VersR 1986, 201 ff, 206 f; Hautmann, Die Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst und ihre Rechtsverhältnisse [1984] S. 125 ff, 156 ff).

    Wenn nach überwiegender Meinung die Rechtsbeziehung zwischen der Zusatzversorgungskasse und den einzelnen Rentenberechtigten privatrechtlich ausgestaltet sind, dann sind die Satzungsbestimmungen folgerichtig allgemeinen Versicherungsbedingungen gleichzusetzen, und in dem üblichen Rahmen gerichtlich überprüfbar (BGHZ 48, 35 ff; BGH VersR 1971, 1116;… Hautmann, aaO S. 169 ff).

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit eines generell nicht näher detaillierten Änderungsvorbehalts verneint (BGH VersR 1967, 780; 1971, 1116; 1972, 827; 1977, 446).

  • BGH, 14.06.1972 - IV ZR 62/71

    Genereller Änderungsvorbehalt - Rentenleistung - Zustimmung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.1986 - 20 W 15/86
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit eines generell nicht näher detaillierten Änderungsvorbehalts verneint (BGH VersR 1967, 780; 1971, 1116; 1972, 827; 1977, 446).

    Das Bundesarbeitsgericht (BB 1981, 1771) will davon eine Ausnahme machen, wenn Vorschriften des kollektiven Arbeitsrechts das Versicherungsverhältnis unmittelbar gestalten (diese Frage hat der Bundesgerichtshof in VersR 1972, 827 ausdrücklich offen gelassen).

  • BGH, 23.02.1977 - IV ZR 75/76

    Änderungsvorbehalt - AGB - Versorgungsanstalt - Tarifvertragspartei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.1986 - 20 W 15/86
    Bei einem privatrechtlichen Individualversicherungsverhältnis, das hier wegen des Antrages des Arbeitnehmers bei der Zusatzversicherung durch den Arbeitgeber, der als berechtigter Vertreter des Arbeitnehmers handelt, zustandegekommen ist (BGH VersR 1977, 446), ist eine nachträgliche Änderung bestehender Verträge nur bei einer einvernehmlichen Änderung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, die hier eindeutig entfällt, oder bei einem wirksamen Änderungsvorbehalt in den Versicherungsbedingungen möglich, durch den der Versicherer in gewissen Grenzen vorweg zur Änderung berechtigt wird (vgl. u.a. § 9a AKB).

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit eines generell nicht näher detaillierten Änderungsvorbehalts verneint (BGH VersR 1967, 780; 1971, 1116; 1972, 827; 1977, 446).

  • BGH, 22.09.1971 - IV ZR 15/70

    Zusatzrente - Satzungsänderung - Abfindungssumme - Beendigung - Änderung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.1986 - 20 W 15/86
    Wenn nach überwiegender Meinung die Rechtsbeziehung zwischen der Zusatzversorgungskasse und den einzelnen Rentenberechtigten privatrechtlich ausgestaltet sind, dann sind die Satzungsbestimmungen folgerichtig allgemeinen Versicherungsbedingungen gleichzusetzen, und in dem üblichen Rahmen gerichtlich überprüfbar (BGHZ 48, 35 ff; BGH VersR 1971, 1116;… Hautmann, aaO S. 169 ff).

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit eines generell nicht näher detaillierten Änderungsvorbehalts verneint (BGH VersR 1967, 780; 1971, 1116; 1972, 827; 1977, 446).

  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 154/83

    Anrechnung der gesetzlichen Altersrente auf eine Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.1986 - 20 W 15/86
    Das ist hier deshalb anzunehmen, weil sich die Rechte des einzelnen Arbeitnehmers nur aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages wirksam begründen lassen (BGHZ 48, 35 ff = NJW 1967, 2057; BGH VersR 1963, 765; 1971, 1117; 1986, 142; Reimer Schmidt, ZVersWiss 1985, 567; Ebel, VersR 1986, 201 ff, 206 f; Hautmann, Die Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst und ihre Rechtsverhältnisse [1984] S. 125 ff, 156 ff).
  • BGH, 10.06.1963 - II ZR 53/62

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Versäumnisurteils - Anforderungen an den …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.1986 - 20 W 15/86
    Das ist hier deshalb anzunehmen, weil sich die Rechte des einzelnen Arbeitnehmers nur aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages wirksam begründen lassen (BGHZ 48, 35 ff = NJW 1967, 2057; BGH VersR 1963, 765; 1971, 1117; 1986, 142; Reimer Schmidt, ZVersWiss 1985, 567; Ebel, VersR 1986, 201 ff, 206 f; Hautmann, Die Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst und ihre Rechtsverhältnisse [1984] S. 125 ff, 156 ff).
  • OLG Dresden, 26.10.2006 - 4 U 944/06

    Zur Parteifähigkeit einer unselbständigen Sonderkasse eines kommunalen …

    Eine solche Regelung mag haftungs- oder vollstreckungsrechtliche Folgen haben, begründet aber keine Teilrechtsfähigkeit einer Zusatzversorgungskasse (OLG Hamm, VersR 1987, 145;… Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. § 50 Rdn. 13).

    Ob in dieser Konstellation - entsprechend den von der Rechtsprechung für die unselbständigen Unterorganisationen von Hauptverbänden aufgestellten Grundsätze (vgl. hierzu BGH NJW 1990, 905;… Musielak-Weth, aaO., § 50 Rn 29) - zumindest von einer für den Passivprozess ausreichenden Teilrechtsfähigkeit der Klägerin zu 1) gem. § 50 Abs. 2 ZPO auszugehen ist (ablehnend OLG Hamm VersR 1987, 145), bedarf für den hier gegebenen Aktivprozess keiner Entscheidung.

  • OLG Hamm, 10.06.1987 - 20 U 367/86

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Rentenleistungen; Anspruch auf Zahlung von …

    Dies ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (BGH VersR 1973, 765 für die Bundesbahnversicherungsanstalt; BGHZ 48, 35 ff. = NJW 1967, 2057 = VersR 1967, 780, BGH VersR 1971, 1116 f und BVerwGE 6, 200 ff. für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; BSGE 21, 5 und BGH VersR 1986, 142 f für die Versorgungsanstalt der ... BVerwG DVBl. 1960, 17 für die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden des Landes ... Senat VersR 1987, 145 f [OLG Hamm 11.07.1986 - 20 W 15/86] ür die Klägerin).

    Es handelt sich um allgemeine Versicherungsbedingungen (BGHZ 48, 35 (39) [BGH 22.05.1967 - VII ZR 188/64] ; BGH VersR 1971, 1116; Senat VersR 1987, 145 (146) [OLG Hamm 11.07.1986 - 20 W 15/86] ;… Hautmann, Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und ihrer Rechtsverhältnisse, 1984, S. 169 ff.).

  • OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87

    Wirksamkeit der Änderung der Satzung einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse; …

    Die Rechte und Pflichten der versicherten Arbeitnehmer und ihrer Hinterbliebenen ergeben sich aus einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag; dies ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (BGH VersR 1973, 765 für die Bundesbahnversicherungsanstalt; BGHZ 48, 35 ff = NJW 1967, 2057; BGH VersR 1971, 1116 f; BVerwGE 6, 200 ff für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; BSGE 21, 5, und BGH VersR 1986, 142 f für die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost; BVerwG DVBl 1960, 17 für die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden des Landes Hessen; Senat VersR 1987, 145 für die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe).

    Bei der Satzung der Beklagten handelt es sich um allgemeine Versicherungsbedingungen (vgl. BGHZ 48, 35, 39; BGH VersR 1971, 1116; Senat VersR 1987, 145, 146; Hautmann, Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und ihre Rechtsverhältnisse [1984] S. 169 ff); sie gilt in dem Verhältnis zu der Klägerin nur aufgrund Einbeziehung in den Versicherungsvertrag.

  • OLG Hamm, 20.06.2001 - 20 U 13/01

    Zusatzversorgungsrente - Bemessung der Rentenleistung - Berechnung des fiktiven …

    Das hat der Senat bereits in einer die Satzung der Beklagten betreffenden Entscheidung (VersR 87, 1202) unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 48, 35, BGH VersR 1971, 1016) und des Senats (VersR 1987, 145 sowie unter Hinweis auf die Monographie von Hautmann, Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und ihre Rechtsverhältnisse, 1984, S. 169ff.) ausgesprochen.
  • KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09

    Einstweiliges Verfügungsverfahren durch Durchsetzung eines Beteiligungsanspruchs …

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Vorschrift entsprechend angewandt werden kann, sofern ein Bedürfnis dafür besteht (BGH NJW 1957, 1800; OLG Hamm VersR 1987, 145 f.;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 50 Rn. 40).
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