Rechtsprechung
| BGH, 09.10.1986 - III ZR 80/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz - Pflichtwidrige Abgabe eines Schuldanerkenntnisses - Ordnungsgemäße Einreichung von Rechtsmittelschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 14.11.1985 - III ZR 80/84
- BGH, 09.10.1986 - III ZR 80/84
Papierfundstellen
- VersR 1987, 261
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.06.1983 - VI ZR 245/81
Umfang einer uneingeschränkt eingelegten Berufung gegen ein klageabweisendes …
Auszug aus BGH, 09.10.1986 - III ZR 80/84
des Rechtsmittelgegners keine strengen Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 21. Juni 1983 - VI ZR 245/81 = NJW 1984, 58 = VersR 1983 984).Eine solche Beschränkung liegt grundsätzlich noch nicht in der unterschiedlichen Bezeichnung der beiden Rechtsmittelgegner als "Beklagter zu 1 und Berufungs- bzw. Revisionsbeklagter" und als "Beklagter zu 2" (BGH, Urteil vom 21. Juni 1983 aaO), zumal hier beide Beklagte mit dem Antrag zu 2 als Gesamtschuldner in Anspruch genommen wurden.
- BGH, 06.02.1985 - I ZR 235/83
Bezeichnung der Parteien bei Einlegung der Berufung; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 09.10.1986 - III ZR 80/84
Zum notwendigen Inhalt der Berufungs- und Revisionsschrift gehört auch die in der Form des § 518 ZPO abgegebene (BGH, Beschluß vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 = NJW 1985, 2650) Erklärung, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt wird (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1985 - I ZR 235/85 = NJW 1985, 2651 m.w.Nachw.). - BGH, 09.07.1985 - VI ZB 8/85
Berufung - Schriftform - Berufungsschrift
Auszug aus BGH, 09.10.1986 - III ZR 80/84
Zum notwendigen Inhalt der Berufungs- und Revisionsschrift gehört auch die in der Form des § 518 ZPO abgegebene (BGH, Beschluß vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 = NJW 1985, 2650) Erklärung, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt wird (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1985 - I ZR 235/85 = NJW 1985, 2651 m.w.Nachw.).
- BGH, 20.01.1988 - VIII ZR 296/86
Eigentumserwerb an einem bei Abbrucharbeiten freigelegten Schatz
Der Revision ist einzuräumen, daß ungeachtet dieses Grundsatzes an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners keine strengen Anforderungen gestellt werden (BGHZ 65, 114, 115; BGH Urteil vom 21. Juni 1983 - VI ZR 245/81 = NJW 1984, 58 = LM BGB § 518 Abs. 2 Ziffer 1 Nr. 8 und vom 9. Oktober 1986 - III ZR 80/84 = VersR 1987, 261, 262 = BGHR ZPO § 518 Abs. 2 "Parteibezeichnung" Nr. 2). - BGH, 13.07.1993 - III ZB 17/93
Rechtsmittelbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Dazu bezieht es sich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach zum notwendigen Inhalt der Berufungsschrift die Angabe gehört, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt wird (BGHZ 21, 168, 170, 173; 65, 114, 115; 113, 228, 230 [BGH 17.01.1991 - VII ZB 13/90]; Urteile vom 19. März 1969 - VIII ZR 63/67 - NJW 1969, 928; vom 6. Februar 1985 - I ZR 235/85 - NJW 1985, 2651;… vom 20. Januar 1988 - VIII ZR 296/86 - BGHR ZPO § 518 Abs. 2 - Parteibezeichnung 4, insoweit in BGHZ 103, 101 nicht abgedruckt;… vom 24. Juni 1992 - VIII ZR 203/91VIII ZR 203/91 - aaO 7;… Beschlüsse vom 25. Juni 1986 - IVb ZB 67/86 - aaO 1; vom 9. Oktober 1986 - III ZR 80/84 - aaO 2;… vom 26. September 1988 - II ZB 6/88 - aaO 5). - BGH, 18.10.1994 - VI ZB 22/94
Zulässigkeit einer Berufung bei Fristversäumnis - Notwendiger Inhalt einer …
Dabei sind allerdings an die Bezeichnung des oder der Rechtsmittelbeklagten keine strengen Anforderungen zu stellen (…vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 1983 - VI ZR 245/81 - a.a.O.; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - III ZR 80/84 - VersR 1987, 261, 262).Auch hatte das Berufungsgericht keinerlei Anlaß zu der Annahme, es könnte auf einem Versehen beruhen, daß in der Berufungsschrift nur ein Rechtsmittelgegner, und dieser in der Einzahl, nicht als einer unter mehreren, benannt war (…ein derartiges Versehen lag etwa in dem der Senatsentscheidung vom 21. Juni 1983 - VI ZR 245/81 - a.a.O. zugrunde liegenden Fall hinsichtlich der Bezeichnung nur eines Teils der Beklagten als "Berufungsbeklagte" nahe; ähnlich auch der Fall BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - III ZR 80/84 - a.a.O.).
- OLG Celle, 14.03.1990 - 9 U 3/89
Unzulässigkeit einer Berufung des nicht beschwerten Beklagten und …
Bezüglich der Angaben über den Rechtsmittelgegner ist sogar anerkannt, daß keine strengen Anforderungen zu stellen sind, wenn sich nur mit hinreichender Deutlichkeit ergibt, daß die angefochtene Entscheidung insoweit angegriffen werden soll, als der Rechtsmittelführer durch sie beschwert ist (vgl. BGH NJW 1984, 58; BGH VersR 1987, 261, 262) [BGH 09.10.1986 - III ZR 80/84]. - BGH, 22.12.1988 - VII ZB 7/88
Anspruch auf Zahlung des Werklohns für Zimmererarbeiten gegen den Baubetreuer - …
Dabei sind an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners von vornherein keine strengen Anforderungen zu stellen (BGH Beschl. vom 9. Oktober 1986 - III ZR 80/84 = VersR 1987, 261, 262).
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Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 82/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verlängerung - Fristverlängerung - Berufungsbegründungsfrist - Berufung - Wiedereinsetzungsverfahren
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 58
- VersR 1987, 261
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.07.1984 - VII ZB 3/84
Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Antrag auf …
Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 82/86
Er kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren - jedenfalls grundsätzlich - nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (s. BGHZ GSZ 83, 217, 222 sowie BGH Beschlüsse vom 20. Dezember 1982 - II ZB 3/82 - VersR 1983, 271 f. und vom 12. Juli 1984 - VII ZB 3/84 - VersR 1984, 894).Eine Ausnahme kommt nur für den Fall in Betracht, daß der Prozeßbevollmächtigte "mit großer Wahrscheinlichkeit" mit der Bewilligung der Fristverlängerung rechnen konnte (BGH Beschlüsse vom 2. Februar 1983 - VIII ZB 1/83 - VersR 1983, 457, 458 und vom 12. Juli 1984 aaO.).
- BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81
Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren …
Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 82/86
Er kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren - jedenfalls grundsätzlich - nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (s. BGHZ GSZ 83, 217, 222 sowie BGH Beschlüsse vom 20. Dezember 1982 - II ZB 3/82 - VersR 1983, 271 f. und vom 12. Juli 1984 - VII ZB 3/84 - VersR 1984, 894). - BGH, 02.02.1983 - VIII ZB 1/83
Es besteht keine Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts, ob ein Antrag auf …
Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 82/86
Eine Ausnahme kommt nur für den Fall in Betracht, daß der Prozeßbevollmächtigte "mit großer Wahrscheinlichkeit" mit der Bewilligung der Fristverlängerung rechnen konnte (BGH Beschlüsse vom 2. Februar 1983 - VIII ZB 1/83 - VersR 1983, 457, 458 …und vom 12. Juli 1984 aaO.). - BGH, 20.12.1982 - II ZB 3/82
Sofortige Beschwerde - Verfahren - Berufungsbegründungsfrist - …
Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 82/86
Er kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren - jedenfalls grundsätzlich - nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (s. BGHZ GSZ 83, 217, 222 sowie BGH Beschlüsse vom 20. Dezember 1982 - II ZB 3/82 - VersR 1983, 271 f. und vom 12. Juli 1984 - VII ZB 3/84 - VersR 1984, 894).
- BGH, 05.07.1989 - IVb ZB 53/89
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist …
Zwar hat das Kammergericht zu Recht darauf abgehoben, daß der Rechtsmittelführer generell mit dem Risiko belastet ist, daß der Vorsitzende des Rechtsmittelgerichts in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens eine beantragte Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist versagt; demgemäß kann der Rechtsmittelführer im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (vgl. BGHZ GSZ 83, 217, 222;Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 = BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 1).Etwas anderes gilt indessen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Bewilligung der Fristverlängerung gerechnet werden konnte (Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 a.a.O. m.w.N.).
- BGH, 19.02.1991 - VI ZB 2/91
Prüfung des Fristablaufs bei Vorlage eines Verlängerungsantrags zur …
c) Da bereits die dargelegte Sorgfaltsverletzung der Prozeßbevollmächtigten des Klägers der Gewährung der Wiedereinsetzung entgegensteht, kommt es nicht mehr darauf an, ob ein weiterer Pflichtenverstoß auch darin liegt, daß die Anwältin ohne anderweitige Vorsorge darauf vertraut hat, das Berufungsgericht werde dem aus ihrer Sicht erst am letzten Tage eingereichten und deshalb erhöhten Sorgfaltsanforderungen unterliegenden Fristverlängerungsantrag ohne weiteres stattgeben (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 - VersR 1987, 261 und vom 5. Juli 1989 - IVb ZB 53/89 - VersR 1989, 1064 f). - BGH, 02.11.1989 - III ZB 49/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Er kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren - jedenfalls grundsätzlich - nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (Beschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 = BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 1 = VersR 1987, 261;… Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 - III ZB 8/88 = BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 2, jeweils m. w. Nachw.).Eine Ausnahme kommt nur für den Fall in Betracht, daß der Prozeßbevollmächtigte "mit großer Wahrscheinlichkeit" mit der Bewilligung der Fristverlängerung rechnen konnte (Beschluß vom 8. Oktober 1986 a.a.O. m.w.Nachw.).
- BGH, 14.02.1990 - XII ZB 126/89
Wirksamkeit einer Fristverlängerung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bleibt der Rechtsmittelführer nämlich mit dem Risiko belastet, daß der Vorsitzende des Rechtsmittelgerichts in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens die Fristverlängerung ablehnt, was insbesondere für den hier vorliegenden Fall eines zweiten Verlängerungsantrages gilt (vgl. BGH Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 …und vom 26. Mai 1988 - III ZB 8/88 = BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 1 und 2). - BGH, 10.04.1991 - XII ZB 28/91
Ausgangskontrolle für Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist
Damit kann dahingestellt bleiben, ob einer Wiedereinsetzung auch entgegensteht, daß sich die Prozeßbevollmächtigten der Beklagten nicht vor Fristablauf nach dem Erfolg des Verlängerungsantrages erkundigt haben, da sie mit dem Risiko belastet waren, daß der Vorsitzende des Rechtsmittelgerichts in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens eine zweite Fristverlängerung ablehnte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 - FamRZ 1987, 58;… vom 14. Februar 1990 - XII ZB 126/89 - BGHR ZPO § 233, Fristverlängerung 5). - BGH, 13.04.1994 - XII ZB 27/94
Sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung der Berufung aufgrund von …
Der Beklagte hat zwar in dem Wiedereinsetzungsgesuch grundsätzlich zutreffend geltend gemacht, bei einem ersten Verlängerungsantrag dürfe die Partei regelmäßig darauf vertrauen, daß diesem entsprochen werde, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgebracht werde (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 …und vom 5. Juli 1989 - IVb ZB 53/89 = BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 1 und 3;… vgl. auch a.a.O. Fristverlängerung 4, 6 und 8).Ist er, etwa aus Urlaubsgründen, selbst an der Wahrnehmung seiner anwaltlichen Aufgaben verhindert, so muß er für eine Vertretung sorgen, um Rechtsnachteile für seinen Mandanten zu verhindern (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 a.a.O.).
- BGH, 28.04.1988 - IX ZB 19/88
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Gewährung der Wiedereinsetzung in …
Denn dieser konnte nach dem normalen Verlauf der Dinge "mit großer Wahrscheinlichkeit" mit der Bewilligung der Fristverlängerung rechnen (vgl. BGH, Beschl. vom 2.2.1983 - VIII ZB 1/83, VersR 1983, 457, 458; Beschl. vom 11.7.1985 - III ZB 13/85, VersR 1985, 972; Beschl. vom 8.10.1986 - IVb ZB 82/86, VersR 1987, 261).Auch wenn man dies - wofür hier vieles spricht (vgl. etwa BGH, Beschl. vom 8.10.1986 aaO) - mit dem Berufungsgericht verneint, gereicht es dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin wegen der Besonderheiten des Falles nicht zum Verschulden, wenn er davon ausging, der Senatsvorsitzende werde auch dem dritten Verlängerungsantrag entsprechen.
- BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92
Ausreichende Begründung des Antrags auf Verlängerung der …
Er kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich nicht geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 = VersR 1987, 261, vom 2. November 1989 - III ZB 49/89 = BGHR ZPO, § 233 - Fristverlängerung 4 - …und vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 = BGHR ZPO, § 233 - Fristverlängerung 6). - BGH, 28.04.1988 - IX ZB 20/88
Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründung - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Denn dieser konnte nach dem normalen Verlauf der Dinge "mit großer Wahrscheinlichkeit" mit der Bewilligung der Fristverlängerung rechnen (vgl. BGH, Beschl. vom 2.2.1983 - VIII ZB 1/83, VersR 1983, 457, 458; Beschl. vom 11.7.1985 - III ZB 13/85, VersR 1985, 972; Beschl. vom 8.10.1986 - IVb ZB 82/86, VersR 1987, 261).Auch wenn man dies - wofür hier vieles spricht (vgl. etwa BGH, Beschl. vom 8.10.1986 aaO) - mit dem Berufungsgericht verneint, gereicht es dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin wegen der Besonderheiten des Falles nicht zum Verschulden, wenn er davon ausging, der Senatsvorsitzende werde auch dem dritten Verlängerungsantrag entsprechen.
- BGH, 14.10.1993 - LwZB 2/93
Rechtsfolgen der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Antragsgemäße …
Grundsätzlich kann er im Wiedereinsetzungsverfahren deshalb nicht geltend machen, er habe mit Fristverlängerung rechnen dürfen (BGH, Beschl. v. 8. Oktober 1986, IVb ZB 82/86, BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 1 m.w.N.). - BGH, 04.12.1997 - V ZB 26/97
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung eines …
- BGH, 26.05.1988 - III ZB 8/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BGH, 14.12.1994 - VIII ZB 46/94
Vertrauen auf die Entsprechung des am letzten Tag der erstmals verlängerten …
- BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 36/92
Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf nochmalige Verlängerung der …
- BGH, 05.10.1989 - BLw 13/89
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist - Antrag auf Wiedereinsetzung in den …
- BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 190/87
- BGH, 09.11.1988 - IVa ZB 21/88
Vorliegen eines erheblichen Grundes für die Verlängerung einer …
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