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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1986 - I ZR 87/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1150
BGH, 20.11.1986 - I ZR 87/84 (https://dejure.org/1986,1150)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1986 - I ZR 87/84 (https://dejure.org/1986,1150)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1986 - I ZR 87/84 (https://dejure.org/1986,1150)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung der tariflichen Nachforderungsansprüche des Güternahverkehrsunternehmers, die sich aus Nachberechnungen der Frachtenprüfstelle ergeben - Anwendbarkeit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Steuerpflichtigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung der tariflichen Nachforderungsansprüche des Güternahverkehrsunternehmers; Einwand der Arglist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 433
  • MDR 1987, 376
  • VersR 1987, 282
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - I ZR 87/84
    Auf die Verjährung der tariflichen Nachforderungsansprüche des Güternahverkehrsunternehmers, die sich aus Nachberechnungen (Unterschiedsberechnungen) der Frachtenprüfstelle ergeben, findet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Steuerpflichtigen gegen seinen Steuerberater aus Beratungsfehlern (BGHZ 73, 363) keine Anwendung.

    Die Rechtslage sei insoweit keine andere als bei der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater aus Beratungsfehlern, die bei der Außenprüfung des Finanzamts aufgedeckt würden und zu Steuernachforderungen führten (vgl. BGHZ 73, 363, 366, 367).

  • BGH, 09.02.1984 - I ZR 201/81

    Arglisteinwand gegenüber dem Anspruch des Güternahverkehrsunternehmers auf …

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - I ZR 87/84
    Jedoch ist auch bei ihm im Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung eines leistungsfähigen Güternahverkehrs der Gesichtspunkt der Tarifsicherung von ausschlaggebender Bedeutung, wie aus den Aufsichts- und Kontrollbefugnissen der Erlaubnisbehörde (§ 87 Satz 1 GüKG), den Überwachungsaufgaben der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (§ 87 Satz 2 i.V. mit § 55 Abs. 1 und 2 GüKG) und aus der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 98 Nr. 1 GüKG folgt (BGH, Urt. v. 9.2.1984 - I ZR 201/81, LM BGB § 242 Cd Nr. 255 Bl. 2 R = DB 1984, 2454; st. Rspr.).

    Demgemäß hat der Senat die Voraussetzungen für den Arglisteinwand nur dann für gegeben erachtet, wenn zwischen den Vertragsparteien länger andauernde Geschäftsbeziehungen bestehen, die den Auftraggeber zu dem auch für den Frachtführer erkennbaren Vertrauen berechtigen, das bisherige tarifwidrige Entgelt werde auch in Zukunft gelten, und wenn ferner der Tarifverstoß von der Absicht des Auftraggebers getragen ist, dem Frachtführer in einer existenzbedrohenden Notlage zu helfen (…Urt. v. 22.6.1979 - I ZR 98/77, LM BGB § 242 Cd Nr. 219 Bl. 2 = MDR 1979, 909; Urt. v. 9.2.1984 - I ZR 201/81, a.a.O.).

  • BGH, 01.03.1974 - I ZR 132/72

    Verstoß der Vorschrift des § 2 GNT (VO TS 11/58 über einen Tarif für den …

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - I ZR 87/84
    Das hat der Senat für Güternahverkehrstransporte wie hier wiederholt entschieden (…Urt. v. 28.11.1969 - I ZR 6/68, LM GüKG Nr. 37 Bl. 2 = VersR 1970, 151, 152 [BGH 28.11.1969 - I ZR 6/68] = WM 1970, 695, 696; Urt. v. 1.3.1974 - I ZR 132/72, LM GNT Nr. 14 Bl. 3 = NJW 1974, 1246, 1248), und daran ist auch vorliegend festzuhalten.
  • BGH, 28.11.1969 - I ZR 6/68

    Güternahverkehr - Tarifwidriges Entgelt - Nachforderungsanspruch - Verjährung

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - I ZR 87/84
    Das hat der Senat für Güternahverkehrstransporte wie hier wiederholt entschieden (Urt. v. 28.11.1969 - I ZR 6/68, LM GüKG Nr. 37 Bl. 2 = VersR 1970, 151, 152 [BGH 28.11.1969 - I ZR 6/68] = WM 1970, 695, 696;… Urt. v. 1.3.1974 - I ZR 132/72, LM GNT Nr. 14 Bl. 3 = NJW 1974, 1246, 1248), und daran ist auch vorliegend festzuhalten.
  • BGH, 22.06.1979 - I ZR 98/77

    Voraussetzungen des Einwands der Arglist - Anspruch des …

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - I ZR 87/84
    Demgemäß hat der Senat die Voraussetzungen für den Arglisteinwand nur dann für gegeben erachtet, wenn zwischen den Vertragsparteien länger andauernde Geschäftsbeziehungen bestehen, die den Auftraggeber zu dem auch für den Frachtführer erkennbaren Vertrauen berechtigen, das bisherige tarifwidrige Entgelt werde auch in Zukunft gelten, und wenn ferner der Tarifverstoß von der Absicht des Auftraggebers getragen ist, dem Frachtführer in einer existenzbedrohenden Notlage zu helfen (Urt. v. 22.6.1979 - I ZR 98/77, LM BGB § 242 Cd Nr. 219 Bl. 2 = MDR 1979, 909;… Urt. v. 9.2.1984 - I ZR 201/81, a.a.O.).
  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 113/80

    Verjährungsfristen für Leistungen im Güternahverkehr - Einbezug von Allgemeinen …

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - I ZR 87/84
    Eine unangemessene Benachteiligung eines der Vertragsschließenden ist mit ihr nicht verbunden (BGH, Urt. v. 29.9.1982 - I ZR 113/80, S. 5, unveröffentlicht).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 138/89

    Einbeziehung von geänderten AGB; Rechtsnatur von Beförderungsaufträgen an einen …

    Ebenso sind in der Rechtsprechung auch sechsmonatige Fristen noch für zulässig erachtet worden (…vgl. BGH, Urt. v. 17.11.1980 - II ZR 248/79, VersR 1981, 229, 230 f. zu § 112 AVB; BGH, Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 87/84, NJW-RR 1987, 433, 434 zu § 26 AGNB).
  • BGH, 10.05.1990 - I ZR 175/88

    Abkürzung der Verjährungsfrist

    Auch sonst hat der Senat eine Abkürzung der Verjährungsfrist auf sechs Monate, auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit dem Grundsatz von Treu und Glauben für vereinbar gehalten (Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 87/84, VersR 1987, 282, 283;… BGHZ 104, 292, 294 [BGH 19.05.1988 - I ZR 147/86]. Zur Frage der Abkürzung der Verjährung der Ansprüche aus dem Handelsvertretervertrag vgl. ferner Küstner, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. I Rdn. 520;… Bd. II, 4. Aufl., Rdn. 464, 470).
  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 147/86

    Formularmäßige Abkürzung der Verjährungsfrist für Vergütungsansprüche des …

    Solche Regelungen finden sich im Bereich des Güternahverkehrs mit sachlich gleichem Inhalt auch in anderen OLG-Bezirken als dem des BerGer., des OLG Köln (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 433 (436)).

    Von der Geltung des § 64 ADSp, der in seiner seit dem 1.10.1978 geltenden Fassung eine achtmonatige Verjährungsfrist vorsieht, ist der BGH bislang stets ausgegangen, und die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 26 AGNB hat er mehrfach, auch nach § 9 AGB-Gesetz, für zulässig erachtet, weil eine solche Frist zur Berechnung und Geltendmachung der tariflichen Vergütungsansprüche des Unternehmens noch hinreichend Zeit läßt (zuletzt BGH, NJW-RR 1987, 433 = VersR 1987, 282).

    Wie der Senat in der vorerwähnten Entscheidung vom 20.11.1986 ausgeführt hat, bestehen gegen die Regelung des § 26 AGNB, die eine Verjährungsfrist von sechs Monaten bestimmt, auch mit Blick auf die den Vertragspartnern eines Beförderungsvertrages zwingend vorgeschriebenen Tarife keine durchgreifenden Bedenken, weil sie dem Unternehmer noch hinreichend Zeit zur Verfolgung seiner vertraglichen Rechte beläßt (NJW-RR 1987, 433 (434) = VersR 1987, 282 (283)).

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 27/95

    Vereinbarung tarifwidriger Beförderungsentgelte; Berufung des …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist dem Auftraggeber gegenüber dem Begehren des Transportunternehmers nach tariflicher Bezahlung die Berufung auf Treu und Glauben mit der Begründung, der Unternehmer habe die Tarifwidrigkeit seines Angebotes gekannt, grundsätzlich versagt, wenn die an dem Beförderungsvertrag und seiner Durchführung Beteiligten das untertarifliche Entgelt in Kenntnis der Tarifwidrigkeit vereinbart haben, weil andernfalls einer Tarifunterschreitung Tür und Tor geöffnet wäre (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 87/84, VersR 1987, 282, 284;… Urt. v. 25.03.1987 - I ZR 100/85, VersR 1987, 882, 885; BGH TranspR 1996, 66, 68).

    Zwar galten hierfür nicht die zwingenden Nachforderungsvorschriften des § 23 GüKG a.F.; jedoch war auch insoweit im Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung eines leistungsfähigen Güternahverkehrs der Gesichtspunkt der Tarifsicherung stets von ausschlaggebender Bedeutung (vgl. BGH VersR 1987, 282, 284 [BGH 20.11.1986 - I ZR 87/84] ; VersR 1987, 882, 885).

    Demgemäß wurde der Arglisteinwand des Auftraggebers nur dann für begründet erachtet, wenn zwischen den Vertragsparteien länger andauernde Geschäftsbeziehungen bestanden, die den Auftraggeber zu dem - auch dem Frachtführer erkennbaren - Vertrauen berechtigten, das bisherige tarifwidrige Entgelt werde auch in Zukunft gelten, und wenn ferner der Tarifverstoß von der Absicht des Auftraggebers getragen war, dem Frachtführer in einer existenzbedrohenden Notlage zu helfen (BGH VersR 1987, 282, 284 [BGH 20.11.1986 - I ZR 87/84] ; VersR 1987, 882, 885).

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 269/95

    Wirksamkeit eines Beförderungsvertrages mit untertariflicher …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist dem Auftraggeber gegenüber dem Begehren des Transportunternehmers nach tariflicher Bezahlung die Berufung auf Treu und Glauben mit der Begründung, der Unternehmer habe die Tarifwidrigkeit seines Angebots gekannt, grundsätzlich versagt, wenn die an dem Beförderungsvertrag und seiner Durchführung Beteiligten das untertarifliche Entgelt in Kenntnis der Tarifwidrigkeit vereinbart haben, weil andernfalls einer Tarifunterschreitung Tür und Tor geöffnet wäre (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 87/84, VersR 1987, 282, 284;… Urt. v. 25.03.1987 - I ZR 100/85, TranspR 1987, 333, 337 f. = VersR 1987, 882, 885;… Urt. v. 12.10.1995 - I ZR 118/94, TranspR 1996, 66, 68).

    Die vorstehenden Grundsätze hat der Senat auch auf Transporte angewandt, die, wie im Streitfall vom Berufungsgericht angenommen, im Güternahverkehr ausgeführt wurden (vgl. BGH VersR 1987, 282, 284 [BGH 20.11.1986 - I ZR 87/84] ; VersR 1987, 882, 885; TranspR 1997, 420, 421 = VersR 1998, 211 [BGH 05.06.1997 - I ZR 27/95] ).

    Der Einwand könnte allenfalls dann durchgreifen, wenn zwischen den Vertragsparteien länger andauernde Geschäftsbeziehungen bestanden, die den Auftraggeber zu dem - für den Transportunternehmer erkennbaren - Vertrauen berechtigten, das bisherige tarifwidrige Entgelt werde in der Zukunft fortgelten, und wenn die Vereinbarung einer untertariflichen Frachtvergütung überdies von der Absicht des Auftraggebers getragen war, dem Frachtführer in einer existenzbedrohenden Notlage helfen zu wollen (vgl. BGH VersR 1987, 282, 284 [BGH 20.11.1986 - I ZR 87/84] ; TranspR 1987, 333, 337 f.; TranspR 1997, 420, 421).

  • BGH, 04.05.1995 - I ZR 90/93

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist wegen Ersatzansprüchen gegen …

    a) Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 20. November 1986 - I ZR 87/84 - (TranspR 1987, 133, 136 = VersR 1987, 282, 283;… ebenso auch BGH, Urt. v. 19.5.1988 - I ZR 147/86, TranspR 1988, 335, 337 = VersR 1988, 845, 846) die Wirksamkeit des § 26 AGNB bejaht.
  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 106/85

    Zulässigkeit eines nachträglichen Verzichts von Vereinbarungen eines …

    Wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, kommt der Tarifsicherung auch im Güternahverkehr erhebliche Bedeutung zu, insbesondere wegen des Interesses der Allgemeinheit an der Erhaltung eines leistungsfähigen Güternahverkehrs; das ergibt sich aus den Aufsichts- und Kontrollbefugnissen der Erlaubnisbehörde (§§ 87, 55 GüKG) und den Maßnahmemöglichkeiten nach §§ 88, 98 ff. GüKG (…vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1982 - I ZR 168/80, LM GüKG Nr. 65 zur Frage der Wirksamkeit eines Vergleichs über die Nachforderung; Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 87/84, Umdr. S. 19, 20).

    Jedoch ist auch bei ihm im Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung eines leistungsfähigen Güternahverkehrs der Gesichtspunkt der Tarifsicherung von ausschlaggebender Bedeutung, wie aus den zuvor erörterten Aufsichts- und Kontrollbefugnissen der Erlaubnisbehörde, den Überwachungsaufgaben der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr und aus der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 98 Nr. 1 GüKG folgt (…BGH, Urt. v. 9.2.1984 - I ZR 201/81, LM BGB § 242 Cd Nr. 255 Bl. 2 R = DB 1984, 2454; Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 87/84, Umdr. S. 19, 20 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 118/94

    Anspruch auf Zahlung des vollen tariflichen Beförderungsentgelts für vor dem …

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof den Arglisteinwand nur bei Vorliegen besonderer, hier nicht gegebener Voraussetzungen für begründet erachtet (BGH, Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 87/84, VersR 1987, 282, 284;… Urt. v. 25.3.1987 - I ZR 100/85, VersR 1987, 882, 885).
  • BGH, 14.07.1988 - I ZR 155/86

    Stereo-Kassettendecks; Beweislast von ordnungsgemäß übernommenem Speditionsgut; …

    Die Verjährungsregelung des § 26 AGNB, der eine sechsmonatige und damit noch kürzere Verjährungsfrist vorsieht als § 64 ADSp, hat der Senat wiederholt ebenfalls für zulässig erachtet (zuletztUrt. v. 20.11.1986 - I ZR 87/84, NJW-RR 1987, 433 = VersR 1987, 282).
  • BGH, 25.03.1987 - I ZR 100/85

    Anspruch des Transportunternehmers auf Rückzahlung nicht geschuldeter …

    Demgemäß hat der Senat die Voraussetzungen für den Arglisteinwand nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen für gegeben erachtet, nämlich nur dann, wenn zwischen den Vertragsparteien länger dauernde Geschäftsbeziehungen bestehen, die den Auftraggeber zu dem auch für den Frachtführer erkennbaren Vertrauen berechtigen, das bisherige tarifwidrige Entgelt werde auch in Zukunft gelten, und wenn ferner der Tarifverstoß von der Absicht des Auftraggebers getragen ist, dem Frachtführer in einer existenzbedrohenden Notlage zu helfen (zuletztUrt. v. 20.11.1986 - I ZR 87/84, Urteilsumdr. S. 19, 20, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Belieferung mit Wasser und …

  • OLG Koblenz, 20.09.1994 - 16 U 1028/93

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Beförderungsvertrag; Ausschluss oder …

  • BGH, 25.03.1987 - I ZR 151/85

    Provisionen für die Vermittlung von Ladegut - Umgehung des tarifmäßigen …

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