Rechtsprechung
| BGH, 16.09.1986 - VI ZR 159/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkehrsunfall - Haftungsanteil - Defekte Bremsanlage - Beweislast
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftung bei Begegnungskollision; Beweislast bei Direktklage gegen den Versicherer
Papierfundstellen
- VersR 1987, 37
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.02.1981 - VI ZR 297/79
Bemessung des Schmerzensgeldes für erhebliche Kopfverletzungen, Erblindung des …
Auszug aus BGH, 16.09.1986 - VI ZR 159/85
Dabei hatte er grundsätzlich auch auf Fahrzeuge zu achten, die aus der Gegenrichtung kamen (Senatsurteil vom 24. Februar 1981 - VI ZR 297/79 - VersR 1981, 533, 534).Abgesehen davon, dass § 14 Abs. 1 StVO das öffnen der linken Tür nicht grundsätzlich verbietet (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 1981 - a. a. O. - mit weit. Nachw.), könnte gegen den Erstbeklagten kaum ein Schuldvorwurf erhoben werden, wenn er davon ausgehen durfte, der entgegenkommende Lastzug werde hinter dem Linienbus der B.-Verkehrs-Gesellschaft anhalten und dem Reisebus der Klägerin freie Durchfahrt gewähren.
Der Busfahrer H. musste ferner von vornherein einen solchen Abstand von dem Pkw des Erstbeklagten einhalten, dass dieser die linke Tür ein wenig öffnen konnte (Senatsurteil vom 24. Februar 1981 - a. a. O.).
- BGH, 04.05.1976 - VI ZR 193/74
Kfz - Unfall - Unabwendbares Ereignis
Auszug aus BGH, 16.09.1986 - VI ZR 159/85
aa) Der Umstand, dass sich der Reisebus und der am rechten Straßenrand abgestellte Pkw des Erstbeklagten nicht berührt haben, steht, wovon auch die Revision ausgeht, der Haftung aus § 7 StVG nicht entgegen, wenn festgestellt werden kann, dass das Fahrzeug zur Entstehung des Unfalles beigetragen hat (Senatsurteil vom 4. Mai 1976 - VI ZR 193/74 - VersR 1976, 927 m. w. N.). - BGH, 26.09.1979 - IV ZR 94/78
Verpflichtung des Versicherers zur Leistung gegenüber dem …
Auszug aus BGH, 16.09.1986 - VI ZR 159/85
Etwaige Schwierigkeiten für die Klägerin, den Beweis der Nichtursächlichkeit der Gefahrerhöhung für den Unfall zu führen, können nicht zu einer Umkehr der Beweislast führen, sondern allenfalls zu einer gewissen Erleichterung der Darlegungslast (vgl. BGH, Urt. vom 26. September 1979 - IV ZR 94/78 - VersR 1979, 1120).
- BGH, 08.10.1952 - II ZR 309/51
Sozialversicherung und § 159c VersVertrG
Auszug aus BGH, 16.09.1986 - VI ZR 159/85
Durch ihn sollte zwar dem Geschädigten die Durchsetzung seiner Ersatzansprüche gegen den Haftpflichtversicherer erleichtert, nicht aber die Haftung des Versicherers gegenüber dem früheren Rechtszustand verschärft werden, nach dem der Geschädigte nur den Freistellungsanspruch des Schädigers gegen dessen Versicherer pfänden und dann als dessen Rechtsnachfolger (vgl. BGHZ 7, 244, 246) gegen diesen vorgehen konnte (…vgl. amtl. Begründung zum PflVG 1965, BT-Drucks. IV/2252 vom 16. Mai 1964, S. 17). - BGH, 26.10.1967 - II ZR 6/65
Gefahrerhöhung durch Gebrauch eines Kfz mit einem abgefahrenen Reifen
Auszug aus BGH, 16.09.1986 - VI ZR 159/85
Den negativen Beweis dafür muss im Deckungsprozess der Versicherungsnehmer erbringen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Februar 1965 - II ZR 14/63 - VersR 1965, 430, 431 und vom 26. Oktober 1967 - II ZR 6/65 - VersR 1967, 1169, 1171). - BGH, 25.02.1965 - II ZR 14/63
Gefahrerhöhung durch Fahren mit einem nicht mehr verkehrssicheren Hinterradreifen …
Auszug aus BGH, 16.09.1986 - VI ZR 159/85
Den negativen Beweis dafür muss im Deckungsprozess der Versicherungsnehmer erbringen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Februar 1965 - II ZR 14/63 - VersR 1965, 430, 431 und vom 26. Oktober 1967 - II ZR 6/65 - VersR 1967, 1169, 1171).
- OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99
Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen
Zu achten ist insbesondere auch auf Gegenverkehr (BGH, VersR 1986, 1231 und 1987, 37). - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
Beweiswürdigung im Rahmen der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers wegen …
Also kann es auf die Beweislast des Klägers für das Fortbestehen der Leistungspflicht (BGH, Urteil vom 16.9.1986 - VI ZR 159/85 - VersR 1987, 37 unter II 2 a) nicht ankommen. - OLG Düsseldorf, 14.07.2017 - 4 U 1/16
Berufshaftpflichtversicherung: Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung …
Wurden insofern Leistungsbeschränkungen und Leistungsausschlüsse im Vertrag vereinbart, so kann dies auch dem Dritten gegenüber eingewandt werden (BGH VersR 1986, 1231, 1233; vgl. auch BGH VersR 1987, 37, 79). - OLG Düsseldorf, 26.03.1999 - 4 U 40/98
Folgen unterlassener Anzeige des Versicherungsfalls im Steuerberaterregreß
Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist die Klägerin beweispflichtig, denn sie ist aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Rechtsnachfolgerin des Versicherungsnehmers und hat damit die gleiche Darlegungs- und Beweislast wie dieser im Deckungsprozeß (vgl. BGH VersR 1987, 37 (39); 1986, 1231 (1233)).
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 02.04.1986 - 216 O 576/185 |
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Ausspannen von Lebensversicherungsverträgen
Papierfundstellen
- VersR 1987, 37
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