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| OLG Frankfurt, 26.11.1985 - 14 U 164/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1987, 592
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Bayern, 09.11.2017 - L 20 VG 26/15
Kein Versagungsgrund wegen Unbilligkeit von Versorgung nach dem …
Rn. 74 Der Beklagte muss sich daher an den Täter halten und von diesem gegebenenfalls die Leistung nochmal verlangen (dazu, dass Ersatzansprüche des Beklagten durch solche Täter-Opfer-Ausgleiche nicht ausgeschlossen sind, vgl. auch BGH Urteil vom 16.10.2007, VI ZR 227/06; BGH Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 55/12; OLG Frankfurt Urteil vom 26.11.1985, 14 U 164/84; Saarländisches OLG Urteil vom 23.12.2008, 4 U 2/06;… Gutt/Krenberger, ZfSch 2015, S. 489). - OLG Celle, 22.03.2000 - 9 U 184/99
Verjährungsbeginn eines an den Kostenträger der Opferentschädigung übergegangenen …
Dies ist gerade auch für den in § 81 a BVG bestimmten Forderungsübergang entschieden (BGH NJW 1984, 607) und muss daher auch beim Anspruchsübergang gemäß § 5 OEG gelten, der auf § 81 a BVG verweist (OLG Frankfurt/Main, VersR 1987, 592; OLG Koblenz, NJW 1999, 224 f; BGH NJW 1992, 1381).
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