Rechtsprechung
| BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung eines behaupteten Einbruchdiebstahls - Bewußt falsche Angabe des Versicherungsnehmers zur Schadenshöhe - Verhalten des Versicherungsnehmers, das nicht die äußeren objektiven Umstände eines behaupteten Diebstahls ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AEB § 1 Nr. 2; VVG § 1
Beweiswürdigung bei Verdacht der Vortäuschung eines Diebstahls durch den Versicherungsnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 536
- MDR 1987, 389
- VersR 1987, 146
- VersR 1987, 61
- VersR 1987, 801
- BB 1987, 1706
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85
Der Ausdruck "Beweis auf erste Sicht" sollte allerdings in Fällen der vorliegenden Art besser vermieden werden (vgl. Senatsurteil vom 05.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29).Wenn - wovon das Berufungsgericht ausgeht - das äußere Bild eine im Regelfall hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen Einbruch ergibt, so ist für den von dem Versicherer zu führenden Gegenbeweis die Feststellung von konkreten Tatsachen zu fordern, welche die Annahme einer Vortäuschung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (Senatsurteil vom 05.10.1983 a.a.O. unter I 3 a a.E.).
- OLG Celle, 28.03.1985 - 5 U 139/84
Auszug aus BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85
Der Kläger habe nicht nur im Rahmen der Hausratversicherung, aus der er Entschädigung wegen eines am 8. Juni 1981 begangenen Einbruchdiebstahls in das Privathaus im V... verlangt, was Gegenstand des Parallelverfahrens 24 O 792/82 LG Köln = 5 U 139/84 OLG Köln war, durch Vorlage eines fingierten und erheblich überhöhten Anschaffungsbeleges über den Kauf von Ikonen, sondern auch im vorliegenden Fall durch Anmeldung zweier als gestohlen gemeldeter Orientbrücken, die tatsächlich nicht entwendet worden seien, die Beklagte arglistig getäuscht.Hierzu habe es in seinem ebenfalls am 28. Februar 1984 verkündeten Urteil im Parallelverfahren 5 U 139/84 OLG Köln ausgeführt, der Kläger habe eine rückdatierte Rechnung des Zeugen W. über den Kauf von 14 Ikonen zum Preis von 42.600,00 DM vorgelegt, die inhaltlich falsch sei, weil er von dem Zeugen nur für 18.000,00 DM Ikonen gekauft habe.
- BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 99/85
Einleitung eines Zwischenstreites nach rügelosem Verhandeln
Auszug aus BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85
Hinsichtlich der Ansicht der Revision, das Berufungsgericht hätte im Parallelprozeß den Zeugen W. erneut vernehmen müssen, wird auf die Ausführungen des Senats in dem gleichzeitig in diesem Parallelprozeß verkündeten Urteil - IVa ZR 99/85 - verwiesen. - BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76
Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85
Zu diesem Verhaltensbereich gehört auch die versicherungsrechtliche Abwicklung des behaupteten Diebstahlfalls selbst, einschließlich des darüber geführten Rechtsstreits (BGH Urteil vom 27.04.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610, 611).
- BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Zurückweisung von Ansprüchen in der …
Ernsthafte Zweifel können aber berechtigt sein, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr, insbesondere in Versicherungsangelegenheiten, zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt oder sogar beharrlich bewußt unrichtige Angaben gemacht hat (BGH, Urteil vom 18. November 1986 - IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 unter II 6). - BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
Hierbei geht es nicht um den bedingungsgemäß erleichterten Gegenbeweis des Versicherers für eine Vortäuschung des Versicherungsfalls (vgl. zu den insoweit zu stellenden Beweisanforderungen Senat, NJW-RR 1987, 536 = LM § 1 VVG Nr. 9 = VersR 1987, 61; Voit, in: Symposion "80 Jahre VVG", S. 186).Hierbei geht es nicht um den bedingungsgemäß erleichterten Gegenbeweis des Versicherers für eine Vortäuschung des Versicherungsfalls (vgl. zu den insoweit zu stellenden Beweisanforderungen Senat, NJW-RR 1987, 536 = LM § 1 VVG Nr. 9 = VersR 1987, 61; Voit, in: Symposion "80 Jahre VVG", S. 186).
- BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90
Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen - …
Soweit die Revision zur Mittellosigkeit der Klägerin meint, in diesem Zusammenhang habe der Tatrichter entgegen der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 18.11.1986 - IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 unter II 6) nicht genügend zwischen konkreten Tatsachen im Zusammenhang mit der Vortäuschung und Umständen zur Glaubwürdigkeit der Klägerin unterschieden, greift diese Rüge nicht.
- BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr - namentlich in Versicherungsangelegenheiten - zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt unrichtige Angaben gemacht hat oder bei der versicherungsrechtlichen Abwicklung des Schadensfalles ein solches Verhalten an den Tag legt (Senatsurteile vom 27. April 1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 unter I, 3; vom 18. November 1986 - IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 unter II, 6). - BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98
Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung
Es hat zutreffend unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 18. November 1986 (IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 unter 6) erkannt, daß sogar bewußt falsche Angaben zur Höhe der eigentlichen Versicherungsleistung nicht ohne weiteres eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des Diebstahls begründen. - OLG Koblenz, 27.12.2012 - 10 U 503/12
Deckungsklage gegen die Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Anforderungen an den …
Vielmehr reicht es aus, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht (vgl. BGH, VersR 1977, 610; VersR 1987, 61; VersR 1993, 571).Vielmehr reicht es aus, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht (vgl. BGH, VersR 1977, 610; VersR 1987, 61; VersR 1993, 571).
- KG, 03.04.2018 - 6 U 131/16
Hauratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls; …
Dies gilt insbesondere für Täuschungen bei der Schadensabwicklung - etwa durch eine Täuschung zur Schadenshöhe - (vgl. BGH VersR 1987, 61 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 21;… NJW-RR 1987, 537 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 5;… VersR 1987, 801 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 8). - OLG Saarbrücken, 27.10.1993 - 5 U 197/93
Umfang der gegen Einbruchdiebstahl versicherten Sachen; Beweispflicht eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 69/96
Anspruch auf Ersatzleistung gegen einen Versicherer wegen eines …
Erforderlich ist vielmehr, daß der Versicherer konkrete Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, daß der Diebstahl nur vorgetäuscht ist ( BGH VersR 1987, 146f, NJW-RR 1987, 536f und 537; VersR 1990, 45, 46; r+s 1990, 130; r+s 1993, 346, 347; ZfS 1995, 387 ).Zum einen kann selbst aus bewußt falschen Angaben zur Höhe nicht geschlossen werden, daß der Versicherungsfall selbst vorgetäuscht ist ( BGH NJW-RR 1987, 536, 537 und 537f ).
- BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 99/85
Einleitung eines Zwischenstreites nach rügelosem Verhandeln
Es kann im vorliegenden Fall auf sich beruhen, ob die Verwendung der inhaltlich falschen Rechnung vom 26. März 1981 bei den Angaben des Klägers zur Schadenshöhe bereits den Schluß rechtfertigt, es bestehe eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung des behaupteten Einbruchdiebstahls (vgl. aber dazu die Ausführungen in dem gleichzeitig verkündeten Urteil in der Sache IVa ZR 100/85, das einen weiteren zwischen den Parteien streitigen Einbruchdiebstahl betrifft). - OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
(Vorgetäuschte) Entwendung eines geleasten Kraftfahrzeugs - zur Beweislast für …
- OLG Rostock, 20.09.2018 - 4 U 158/15
Redlichkeit des Versicherungsnehmers bei einem Einbruchsdiebstahl nach …
- LG Köln, 05.05.1993 - 24 O 412/92
Inanspruchnahme von Leistungen aus einer Kfz-Kaskoversicherung auf Grund des …
- OLG Düsseldorf, 16.08.1994 - 4 U 151/93
Anzeigepflicht; Schriftliche Anzeige des Versicherungsfalles; Wochenfrist; …
- BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86
Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer …
- OLG Hamm, 19.11.1999 - 20 U 205/98
Berichtigung falscher Angaben gegenüber dem Außendienstmitarbeiter
- OLG Koblenz, 05.11.2012 - 10 U 503/12
Deckungsklage gegen die Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Anforderungen an den …
- OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10
Kfz-Kaskoversicherung: Pflicht zur erneuten Belehrung über die Folgen einer …
- OLG Köln, 18.06.2002 - 9 U 42/01
- OLG Köln, 25.02.1997 - 9 U 30/96
Leistungshandlung reicht für Zahlung der Erstprämie aus - arglistige Täuschung …
- OLG Braunschweig, 30.11.1994 - 3 U 61/94
Schlüssel; Kraftfahrzeug; Versicherungsnehmer
- OLG Oldenburg, 14.10.1989 - 2 U 120/89
Vorbehaltszahlung, Beweislast, Ungerechtfertigte bereicherung, …
- BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 138/85
Leistungspflicht einer Geschäftsversicherung bei Einbruch in die Geschäftsräume - …
- OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 224/95
Entschädigungspflichten einer Hausrat- und Außenversicherung wegen Einbruchs in …
- BGH, 17.03.1993 - VI ZR 11/92
- LG Itzehoe, 22.04.2002 - 2 O 204/01
Fahrzeugdiebstahl - Wegfahrsperre intakt - muss Versicherung zahlen?
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Rechtsprechung
| BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer Diebstahlsversicherung - Versicherungsbetrug bei der Inanspruchnahme einer Diebstahlsversicherung - Tatsächliche Voraussetzungen einer Beweiserleichterung im Falle eines Einbruchsdiebstahls - ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1505
- VersR 1987, 801
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86
Es reicht vielmehr aus, daß Anzeichen feststehen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (vgl. z.B. BGH Urteil vom 5.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 und Beschluß vom 5.11.1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1986, 146). - BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85
Beweiswürdigung bei Verdacht der Vortäuschung eines Diebstahls durch den …
Auszug aus BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86
Das hat der Senat in seinem Urteil vom 18. November 1986 (IVa ZR 100/85 = VersR 1987, 61) im einzelnen ausgeführt und begründet. - BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86
Beweiserleichterung des Versicherungsnehmers bei dem Versicherungsfall des …
Auszug aus BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86
Es reicht vielmehr aus, daß Anzeichen feststehen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (vgl. z.B. BGH Urteil vom 5.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 und Beschluß vom 5.11.1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1986, 146). - BGH, 30.10.1985 - IVb ZB 90/85
Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten bei der Benachrichtigung des Anwalts, er …
Auszug aus BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86
Es reicht vielmehr aus, daß Anzeichen feststehen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (vgl. z.B. BGH Urteil vom 5.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 und Beschluß vom 5.11.1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1986, 146).
- BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90
Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen - …
Deshalb besteht erneut Anlaß für den Hinweis, daß der bedingungsgemäß erleichterte Beweis für die Entwendung, nämlich der "Beweis für das äußere Bild", nicht mit den Grundsätzen zum Anscheinsbeweis verwechselt werden darf (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 5.11.1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1987, 146; vom 10.6.1987 - IVa ZR 49/86 - VersR 1987, 801 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86]). - BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines …
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
- OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 3 U 23/15
Inanspruchnahme der Hausratversicherung nach Raubüberfall in der eigenen Wohnung
Hierbei verlangt die Rechtsprechung, dass der Versicherer konkrete Tatsachen vortragen und ggf. beweisen muss, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, dass der Versicherungsfall nur vorgetäuscht ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1987 - IVa ZR 49/86).
- KG, 03.04.2018 - 6 U 131/16
Hauratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls; …
Dies gilt insbesondere für Täuschungen bei der Schadensabwicklung - etwa durch eine Täuschung zur Schadenshöhe - (…vgl. BGH VersR 1987, 61 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 21;… NJW-RR 1987, 537 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 5; VersR 1987, 801 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 8). - OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
Anforderungen an den Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls in der …
Ausreichend ist, dass aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (st. Rspr. etwa BGH VersR 1996, 186; BGH VersR 1991, 543; BGH VersR 1987, 801; OLG Köln r + s 2001, 205). - BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90
Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls
Es reicht aus, daß aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (Senatsurteil vom 10. Juni 1987 - IVa ZR 49/86 - VersR 1987, 801, 802 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86]; Senatsbeschluß vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1987, 146 m.w.N.). - BGH, 10.07.1991 - IV ZR 155/90
Bedingungsgemäße Beweiserleichterungen der Versicherungsvertragsparteien in der …
Danach kommt es nicht mehr darauf an, daß das Berufungsgericht die Senatsrechtsprechung zu den bedingungsgemäßen Beweiserleichterungen, die beide Parteien des Versicherungsvertrages in der Einbruchsdiebstahlsversicherung haben (vgl. die vom Landgericht zitierte Entscheidung BGHZ 79, 54, 59, weiter z.B. Senatsurteile vom 05.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29, vom 10.06.1987 - IVa ZR 49/86 - VersR 1987, 861 und vom 12.04.1989 - IVa ZR 83/88 - VersR 1989, 577 [OLG Saarbrücken 08.06.1988 - 5 U 117/87]), außer acht gelassen und von einem Anscheinsbeweis ausgegangen ist, und deshalb zu Unrecht den Eintritt des Versicherungsfalles für bewiesen angesehen, jedenfalls die Erheblichkeit des Beklagtenvortrages mit einem falschen Maßstab überprüft hat. - BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87
Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens
Zwar wird zunächst die Senatsrechtsprechung zur Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer (VN) beim Kraftfahrzeugdiebstahl zutreffend dargelegt (z.B. Urteile vom 5.10.1983 und vom 16.10.1985 - IVa ZR 19/82 und 209/83 - VersR 1984, 29 und 1986, 53; vgl. zuletzt Urteile vom 10.6. und 11.11.1987 - IVa ZR 49 und 137/86 - VersR 1987, 801 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86] und 1988, 75). - BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 137/86
Schätzung des Schadens bei gerichtlicher Inanspruchnahme des Hausratversicherers
Die bedingungsgemäße Beweiserleichterung zugunsten des Versicherungsnehmers gilt für die Tatsache, daß der Versicherungsfall - hier der Einbruchsdiebstahl in die Wohnung der Klägerin - eingetreten ist (Senatsurteil vom 5.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 und ständig, zuletzt Urteil vom 10.6.1987 - IVa ZR 49/86 - VersR 1987, 801 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86]). - OLG Hamm, 16.12.1987 - 20 U 150/87 Es liegen genügend Beweisanzeichen vor, denen hinreichend deutlich das äußere Bild eines bedingungsgemäß versicherten Diebstahls entnommen werden kann (BGH, VersR 1987, 801).
Denn die erhebliche Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten der Kl. oder die Ausführung der Tat durch einfachen Diebstahl (BGH, VersR 1987, 801 (802)) hat die Bekl. nicht dargelegt, geschweige denn bewiesen.
- BGH, 20.05.1992 - IV ZR 105/91
Versicherungsnehmer braucht nur Tatsachen zu beweisen, aus denen sich das äußere …
- BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88
Entstehung eines Vermögensschadens durch einen verlorenen Prozess - …
- OLG Oldenburg, 18.01.1989 - 2 U 180/89
Wahrscheinlichkeit, erhebliche, Beweislast, Einbruchdiebstahl, …
- BGH, 02.05.1990 - IV ZR 48/89
Repräsentateneigenschaft in der Hausratversicherung - Erleichterter Gegenbeweis …
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90
Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für einen Nachschlüsseldiebstahl - …
- OLG Hamm, 25.11.1988 - 20 U 82/87
Entschädigungsansprüche aus einer bestehenden Hausratsversicherung wegen eines …
- OLG Hamm, 14.10.1987 - 20 U 4/87
Umfang der Darlegungs- und Beweislast; Bereicherungsprozeß; Rückgewähr einer …
- BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 295/86
Anspruch gegen die Versicherung bei vorgetäuschtem Diebstahl
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