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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.10.1987 - 20 U 4/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3290
OLG Hamm, 14.10.1987 - 20 U 4/87 (https://dejure.org/1987,3290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.10.1987 - 20 U 4/87 (https://dejure.org/1987,3290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 1987 - 20 U 4/87 (https://dejure.org/1987,3290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Nr.I.1 b; BGB § 812 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Darlegungs- und Beweislast; Bereicherungsprozeß; Rückgewähr einer Diebstahl-Entschädigung

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1288
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.1987 - 20 U 4/87
    Das rechtfertigt sich jedoch daraus, daß bis zum Beweis des Gegenteils i. d. R. von der Redlichkeit des VersNehmers auszugehen ist (vgl. hierzu grundlegend BGH VersR 84, 29 und seitdem in ständ. Rechtspr., zuletzt VersR 87, 801).

    Nach dieser Rechtspr. ist die Beweiserleichterung zugunsten des VersNehmers "eine von den Parteien des Versicherungsvertrags nach ihrer Interessenlage gewollte, dem Vertrag innewohnende Verschiebung des Eintrittsrisikos und damit als materiellrechtliche Risikozuweisung zu verstehen« (BGH VersR 84, 29).

  • BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86

    Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.1987 - 20 U 4/87
    Das rechtfertigt sich jedoch daraus, daß bis zum Beweis des Gegenteils i. d. R. von der Redlichkeit des VersNehmers auszugehen ist (vgl. hierzu grundlegend BGH VersR 84, 29 und seitdem in ständ. Rechtspr., zuletzt VersR 87, 801).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Nach dieser hat der Versicherer lediglich zu beweisen, daß es an der hinreichenden Wahrscheinlichkeit für einen Diebstahl fehlt oder daß eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für dessen Vortäuschung besteht (OLG Hamm VersR 1987, 480; 1988, 1288 [OLG Hamm 14.10.1987 - 20 U 4/87]und 1992, 180; OLG Saarbrücken VersR 1989, 953 [OLG Saarbrücken 01.03.1989 - 5 U 47/88];… Kollhosser in Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. § 55 Anm. 3c; Knoche, MDR 1990, 965, 967f. [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89];… Bach/Langheid, Aktuelle Rechtsfragen der Versicherungsvertragspraxis 2. Aufl. S. 348f.; Demuth, Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins Bd. 13 S. 22, 35f.).
  • OLG Hamm, 17.04.1991 - 20 U 202/90

    Rückforderungsanspruch des Versicherers aus ungerechtfertigter Bereicherung ; …

    * Fordert der Versicherer die für einen angeblichen Diebstahl eines Pkw geleistete Entschädigung zurück, dann reicht es aus, wenn er darlegt und beweist, daß es am äußeren Bild des Diebstahls fehlt oder daß eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen vorgetäuschten Diebstahl besteht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung VersR 1988, 1288 = VVGE § 12 AKB Nr. 7 entgegen OLG Köln VersR 1986, 1233; 1990, 484 und OLG Oldenburg VersR 1991, 64 = VVGE § 12 AKB Nr. 10).

    Der Senat hat bereits früher entschieden, daß bei einem Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung der Versicherer nicht die Vortäuschung des Diebstahls beweisen muß, sondern daß der Nachweis des Fehlens des äußeren Bildes des Diebstahls oder der erheblichen Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des Versicherungsfalls genügt (Senat VersR 1988, 1288 = VVGE § 12 AKB Nr. 7).

  • OLG Oldenburg, 14.10.1989 - 2 U 120/89

    Vorbehaltszahlung, Beweislast, Ungerechtfertigte bereicherung, …

    Zwar meinen auch das OLG Hamm (VersR 1988/1288 = VVGE § 12 AKB Nr. 7) und das OLG Saarbrücken (VersR 1989/953 = VVGE § 12 AKB Nr. 9), aus der Rechtsprechung des BGH folge für einen Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, daß der Versicherer nicht die Vortäuschung des Diebstahls beweisen müsse, sondern es ausreiche, wenn er darlege und erforderlichenfalls beweise, daß es an der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, insbesondere dem sog. äußeren Bild des Diebstahls fehle oder daß eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen fingierten Versicherungsfall bestehe.
  • OLG Hamm, 15.02.1989 - 20 U 199/88

    Beweispflicht; Rückgriffsprozeß; Bereicherungsgläubigerin; Notwendigkeit des …

    * 2. Es bleibt offen, ob insoweit der volle Nachweis des Nichtvorliegens eines Versicherungsfalls notwendig ist (so OLG Köln VersR 1986, 1233) oder ob der Nachweis des Fehlens des sogenannten äußeren Bildes oder der erheblichen Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des Versicherungsfalls genügt (so Senat VersR 1988, 1288 - r + s 88, 67) (hier: Nachweis nicht erbracht).
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