Rechtsprechung
| BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 107/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Versicherungsvertrag - Kündigungsfrist - Rücktritt - Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG §§ 6, 16, 20
Beginn der Rücktritts- oder Kündigungsfrist wegen Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 107/88
- BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 107/88
Papierfundstellen
- BGHZ 108, 326
- NJW 1990, 47
- NJW-RR 1990, 97 (Ls.)
- MDR 1990, 139
- VersR 1989, 1249
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91
Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger …
Zur Begründung seiner Entscheidung (BGHZ 108, 326 [BGH 20.09.1989 - IVa ZR 107/88]) hat der erkennende Senat ausgeführt, daß die Beklagte die einmonatige Rücktrittsfrist des § 20 Abs. 1 VVG nicht gewahrt habe. - BGH, 18.11.2009 - IV ZR 39/08
Einheitliche Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung und einer …
Dies folgt nicht zuletzt aus dem Umstand, dass die Lebensversicherung als Hauptversicherung in ihrem Bestand unabhängig vom Bestehen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist (vgl. Senatsurteil vom 20. September 1989 - IVa ZR 107/88 - VersR 1989, 1249 unter 2). - BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95
Kenntnis des Versicherers von der Verletzung einer vorvertraglichen …
Dies entspricht auch dem Zweck der Vorschrift, daß zwischen den Vertragsparteien alsbald Klarheit bestehen soll, ob ein durch eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers belastetes Versicherungsverhältnis weiter aufrechterhalten wird oder nicht (BGHZ 108, 326, 328).
- BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97
Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des …
Ausreichende Kenntnis von einer Verletzung der Anzeigeobliegenheit hat die Beklagte mithin durch die Auskunft des Hausarztes nicht erlangt; den Rücktritt auf Verdacht auszuüben war die Beklagte aber nicht gehalten (Senatsurteil vom 20. September 1989 - IVa ZR 107/88 - BGHZ 108, 326, 328; Urteil vom 28. November 1990, VVGE § 20 VVG Nr. 2 = VersR 1991, 170 unter 3 d).aa) Allerdings hat der Senat schon in seinem Urteil vom 20. September 1989, aaO, hervorgehoben, daß es einem Versicherer nicht freistehen kann, wann er eine von ihm zur Vervollständigung seiner Kenntnisse als geboten angesehene Rückfrage hält.
- BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04
Voraussetzungen der Zurückweisung von Vorbringen wegen Verspätung
Damit war offenkundig, dass er einen ihm bekannten, aus Sicht der Beklagten gefahrerheblichen Umstand im Antrag nicht angegeben, somit seine Anzeigeobliegenheit verletzt hatte und ein Rücktritt ernstlich in Betracht kam (vgl. BGHZ 108, 326, 328 f.). - BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89
Pflicht des Versicherers zu Rückfragen
Sollte der Kläger dem Versicherungsagenten, dessen Wissen sich die Beklagte als eigenes zurechnen lassen muß (Senatsurteil, BGHZ 102, 194 [BGH 11.11.1987 - IVa ZR 240/86]), bei der Antragsaufnahme zu erfragten Gesundheitsumständen immerhin soviel mitgeteilt haben, daß der Beklagten damit vor Augen geführt wurde, hier könne nach ihren Risikoprüfungsgrundsätzen eine unveränderte Vertragsannahme fraglich werden, steht zugleich fest, daß sich die Beklagte eine Rücktrittsmöglichkeit bezüglich dieses Sachverhalts für die Zeit nach Vertragsabschluß nicht dadurch gesichert hat, daß sie Rückfragen, die ihr zur Vervollständigung und Abrundung dieses bereits gegebenen Kenntnisstandes geboten erscheinen mußten, zunächst unterließ und erst beim Geltendmachen eines Versicherungsfalles nachholte (vgl. dazu auch Senatsurteil, BGHZ 108, 326 [BGH 20.09.1989 - IVa ZR 107/88]).d) Falls es schließlich eine Rolle spielen sollte, ob die Rücktrittsfrist gewahrt ist, wird zu beachten sein, daß ein Versicherer nicht gehalten ist, seinen Rücktritt auf Verdacht auszuüben (siehe auch dazu Senatsurteil, BGHZ 108, 326 [BGH 20.09.1989 - IVa ZR 107/88]).
- BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93
Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer
Er hat weiter ausgesprochen, daß das Unterlassen der Risikoprüfung nicht nur, wie in den Entscheidungen in BGHZ 108, 326 [BGH 20.09.1989 - IVa ZR 107/88] und vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170 unter 3 a - allein angesprochen, zu einer Versäumung der Rücktrittsfrist führt, sondern dem Versicherer schon die Rücktrittsberechtigung nimmt. - OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 190/04
Unfallversicherung: Kein Leistungsausschluss trotz Versäumung der Frist für die …
Wann die Rücktrittsfrist in Lauf gesetzt worden ist, hat der Versicherungsnehmer zu beweisen (BGHZ 108, S. 326 ff sowie BGH, VersR 1991, S. 170 ff). - OLG Karlsruhe, 29.09.2020 - 12 U 6/19
Widerspruchsfrist bei reiner Berufsunfähigkeitsversicherung
Kennzeichen einer Zusatzversicherung ist ihre rechtliche Abhängigkeit von der Hauptversicherung, während die Hauptversicherung (Lebensversicherung) ihrerseits in ihrem Bestand unabhängig vom Bestehen der (Berufsunfähigkeits-)Zusatzversicherung ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.1989 - IVa ZR 107/88, juris Rn. 15;… Urteil vom 18.11.2009 - IV ZR 39/08, juris Rn. 27). - BGH, 06.12.2006 - IV ZR 302/05
Wirksamkeit des Rücktritts des Versicherers von einer Kapitallebens- und einer …
Die Ansicht des Berufungsgerichts ist schon deshalb nicht tragfähig, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der vorliegenden Vertragsgestaltung der Bestand der Lebensversicherung als Hauptversicherung vom Bestehen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung unabhängig ist (Senatsurteile vom 13. Oktober 1982 - IVa ZR 67/81 - VersR 1983, 25 unter I und vom 20. September 1989 - IVa ZR 107/88 - VersR 1989, 1249 unter 2). - OLG Nürnberg, 22.10.1998 - 8 U 1610/98
Nachschieben von Gründen beim Rücktritt des Versicherers
- LG Duisburg, 08.04.2025 - 6 O 295/24
Anzeigepflichtverletzung Feststellungsinteresse Mahnverfahren Monatsfrist …
- OLG Köln, 28.04.2004 - 5 U 153/03
Untergang des Rücktrittsrechts des Versicherers
- BGH, 11.12.1991 - IV ZR 238/90
Voraussetzungen der Unzulässigkeit eines Rücktritts oder einer Anfechtung durch …
- OLG Köln, 31.03.2004 - 5 U 64/03
Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Dauerhafte Unfähigkeit …
- AG Düsseldorf, 18.09.2007 - 34 C 8026/07
Rückzahlung eines rechtsgrundlos gezahlten Betrages bei Regressanspruch aufgrund …
- OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 111/99
Beginn der Kündigungsfrist gem. § 6 Abs. 1 VVG
- OLG Koblenz, 19.06.1998 - 10 U 640/97
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anzeigepflichtverletzung durch Nichtangabe …
- OLG Köln, 16.02.1995 - 5 U 210/94
Krankenversicherungsrecht: Kosten einer Entzugsbehandlung
- OLG Jena, 08.01.2007 - 4 U 72/06
Anzeige nicht unerheblicher Gesundheitsverschlechterungen an einen Versicherer; …
- OLG Bamberg, 03.02.2011 - 1 U 127/10
Monatsfrist - Rechte des Versicherers bei Anzeigepflichtverletzung des …
- OLG Zweibrücken, 07.02.1992 - 1 U 22/91
Erstattung von aufgrund eines privaten Krankenversicherungsvertrags im …
- KG, 30.10.1992 - 6 U 6763/91
Voraussetzungen für die Leistungsfreiheit des Versicherers bei grob fahrlässiger …
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