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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.05.1989

Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1989 - II ZR 34/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1462
BGH, 18.12.1989 - II ZR 34/89 (https://dejure.org/1989,1462)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1989 - II ZR 34/89 (https://dejure.org/1989,1462)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1989 - II ZR 34/89 (https://dejure.org/1989,1462)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6
    Auslegung einer Klausel in den Kasko-Bedingungen eines Schiffsversicherers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 405
  • MDR 1990, 702
  • VersR 1990, 384
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …

    Auszug aus BGH, 18.12.1989 - II ZR 34/89
    Die Kenntnis von einem früheren Kaskoschaden ist generell geeignet (vgl. BGH, Urt. v. 7. Dezember 1983 - IV a ZR 231/81, VersR 1984, 228 f.), die Intensität der Prüfung des Versicherungsantrages oder des neuen Versicherungsfalles durch den Versicherer zu beeinflussen, zum Beispiel mit Blick auf den Abschluß des Versicherungsvertrages oder das Vorliegen eines fingierten Kaskoschadens.
  • BGH, 08.02.1988 - II ZR 210/87

    Zulässigkeit einer Neuwertversicherung für Yachten

    Auszug aus BGH, 18.12.1989 - II ZR 34/89
    Die Revision wendet sich mit Erfolg gegen diese Ausführungen, die der Senat im vollen Umfange nachprüfen kann (vgl. BGHZ 103, 228, 229 f.; in dem dort abgedruckten Urteil hatte sich der Senat ebenfalls mit der Auslegung einer Bestimmung der auch hier maßgebenden YKB zu befassen).
  • BGH, 24.04.1974 - IV ZR 202/72

    Leistungsverweigerungsrecht - Versicherer - Versicherungsnehmer

    Auszug aus BGH, 18.12.1989 - II ZR 34/89
    Allerdings ist anerkannt, daß die allein im Interesse des Versicherers geschaffene Verwirkungsklausel wegen der besonderen Rechtsbeziehungen, die innerhalb eines Versicherungsverhältnisses bestehen, sowie ferner aus wirtschaftlichen Überlegungen zur Disposition des Versicherers stehen oder, anders ausgedrückt, die Inanspruchnahme des ihm eingeräumten Leistungsverweigerungsrechts von seiner Entschließung abhängen muß (vgl. BGH, Urt. v. 24. April 1974 - IV ZR 202/72, LM AVB f. KraftfVers. Nr. 30 = VersR 1974, 689, 690).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008 …

    Rn. 34 Der Senat hält an der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F., wonach der Versicherungsvertrag eine Vereinbarung über die Sanktion einer Obliegenheitsverletzung enthalten muss (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1989 II ZR 34/89, NJW-RR 1990, 405 unter 3), auch für das neue Recht fest.
  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei …

    Rn. 23 Bei vertraglichen Obliegenheiten tritt die Leistungsfreiheit grundsätzlich nur ein, wenn sie in den AVB als Folge der Obliegenheitsverletzung vereinbart ist (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2011 - IV ZR 199/10, BGHZ 191, 159; zum alten Recht BGH, Urteil vom 18. Dezember 1989 - II ZR 34/89, VersR 1990, 384).

    Dafür genügt allerdings schon nach dem Wortlaut des § 28 Abs. 2 BGB, dass klar und eindeutig die Rechtsfolge der (vollständigen oder teilweisen) Leistungsfreiheit an die Verletzung der Obliegenheit geknüpft wird; einer weitergehenden wörtlichen Wiedergabe des - jedermann zugänglichen - Gesetzestextes bedarf es grundsätzlich nicht (…Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 28 Rn. 60; vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2018 - IV ZR 104/17, VersR 2018, 532 zur Entbehrlichkeit eines Hinweises auf § 28 Abs. 4 VVG; zum alten Recht BGH, Urteil vom 18. Dezember 1989 - II ZR 34/89, VersR 1990, 384).

  • BGH, 26.01.2005 - IV ZR 239/03

    Anforderungen an die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer wegen einer …

    Vielmehr kann er über die Rechte aus einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers disponieren (BGH, Urteile vom 18. Dezember 1989 - II ZR 34/89 - VersR 1990, 384 unter 3; vom 24. April 1974 - IV ZR 202/72 - VersR 1974, 689 unter 2).
  • BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08

    Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für …

    Wegen der einschneidenden Wirkung der Leistungsfreiheit muss das auferlegte Tun oder Unterlassen ausdrücklich vereinbart sein, klar und eindeutig erkennen lassen, was im Einzelnen verlangt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2008 - IV ZR 53/05 -VersR 2008, 961 Tz. 5; Senatsurteile vom 17. Dezember 2008 - IV ZR 9/08 - VersR 2009, 341 Tz. 18; vom 9. Dezember 1987 - IVa ZR 155/86 -VersR 1988, 267 unter II und vom 12. Juni 1985 - IVa ZR 261/83 - VersR 1985, 979 unter 4 b; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1989 - II ZR 34/89 -VersR 1990, 384 unter 3).
  • OLG Oldenburg, 17.12.2014 - 5 U 161/13

    Feuerversicherer muss zahlen - Blitzschlag für Tod von 452 Schweinen ursächlich

    Die in einem Versicherungsvertrag vereinbarte Leistungsfreiheit beziehungsweise Leistungskürzung im Falle einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers tritt nicht von selbst ein, sondern verschafft dem Versicherer ein Leistungsverweigerungsrecht (vgl. BGH, NJW-RR 1990, S. 405 mit Blick auf Vertragsklauseln im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG a. F.).
  • LG Hamburg, 09.11.2016 - 332 O 62/16

    Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeit, Berufen auf eine Leistungsfreiheit …

    Rn. 54 Der Senat hält an der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F., wonach der Versicherungsvertrag eine Vereinbarung über die Sanktion einer Obliegenheitsverletzung enthalten muss (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1989 II ZR 34/89, NJW-RR 1990, 405 unter 3), auch für das neue Recht fest.
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96

    Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gegen eine Kraftfahrzeugversicherung wegen …

    Eine Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung ist auch nicht von Amts wegen zu beachten, da es zur Disposition des Versicherers steht, ob er von diesem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch macht (BGH Versicherungsrecht 1990, 384).
  • LG Hamburg, 21.11.2025 - 337 S 14/24
    Rn. 107 Dies trägt der besonderen Schutzbedürftigkeit des Versicherungsnehmers in dieser Situation ersichtlich keine Rechnung (vgl. auch BGH, Urteil vom 18.12.1989, Az. II ZR 34/89: "Hingegen trifft es zu, daß der Wegfall der Leistungspflicht des Versicherers im Fall einer Obliegenheitsverletzung im Versicherungsvertrag vereinbart sein muß [...], und zwar wegen der besonderen Bedeutung einer solchen Absprache für die Vertragsparteien, insbesondere den VN, klar und eindeutig"; a.A. etwa Armbrüster, NJW 2012, 9, 12: ein Versicherungsnehmer könne nicht davon ausgehen, dass auch noch Jahre nach dem Vertragsabschluss diejenigen Normen Geltung beanspruchen, die zu Beginn des Versicherungsverhältnisses in Kraft waren. Es sei ihm daher zuzumuten, "sich kundig zu machen, wenn die Bedeutung der Norm akut wird").
  • OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18

    Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag aufgrund …

    Rn. 32 (1) Unrichtige Angaben zu Vorschäden, anderweitigen Versicherungen und sonstigen für das subjektive Risiko bedeutsame Umstände können zwar nicht als solche den Versicherungsfall herbeiführen, sondern nur - was für einen Rücktritt nach § 21 VVG nicht genügte - Anknüpfungspunkte für ein seinerseits nicht anzeigepflichtiges Verhalten des Versicherungsnehmers bilden; sie können aber den Versicherer von eingehenderen Ermittlungen in einem Schadensfall abhalten und insofern den Umfang der Versicherungsleistung beeinflussen (…vgl. Prölss/Martin-Armbrüster, a. a. O., § 21 Rn. 37 m. w. N; siehe insbesondere BGH, Urteil vom 18.12.1989, Az.: II ZR 34/89, - zitiert nach juris -, Rn. 14).
  • OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 17/94

    Versicherer; Leistungsfreiheit; Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; …

    Diese Ansicht entspricht nicht der zutreffenden herrschenden Meinung, wie sie insbesondere auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertreten wird (vgl. BGH VersR 1974, 689; 1990, 384; a.A. Prölss/Martin, Anm. 9 A c zu § 6 = S. 113 unten).
  • OLG Nürnberg, 22.05.1997 - 8 U 149/97

    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers nach Obliegenheitsverletzung des …

  • OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 147/97

    Stützen eines klageabweisenden Urteils auf Leistungsfreiheit der Beklagten wegen …

  • OLG Oldenburg, 29.01.1996 - 2 U 242/96

    Keine Widerlegung der Vorsatzvermutung durch behauptetes Vergessen; Pflicht zur …

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.05.1989 - 20 U 16/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,12356
OLG Hamm, 19.05.1989 - 20 U 16/89 (https://dejure.org/1989,12356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.05.1989 - 20 U 16/89 (https://dejure.org/1989,12356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 1989 - 20 U 16/89 (https://dejure.org/1989,12356)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 384
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