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Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 10.02.1989 | LG Karlsruhe, 16.01.1989

Rechtsprechung
   BGH, 07.02.1990 - XII ZB 6/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2157
BGH, 07.02.1990 - XII ZB 6/90 (https://dejure.org/1990,2157)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1990 - XII ZB 6/90 (https://dejure.org/1990,2157)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1990 - XII ZB 6/90 (https://dejure.org/1990,2157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungsverkündung - Protokoll - Protokollinhalt - Anlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 7, Abs. 5
    Inhalt eines Verkündungsprotokolls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1084
  • MDR 1990, 919
  • FamRZ 1990, 507
  • VersR 1990, 637
  • Rpfleger 1990, 306
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.1989 - III ZB 38/88

    Verkündungsvermerk - Feststellung der Verkündung - Urkundsbeamte der …

    Auszug aus BGH, 07.02.1990 - XII ZB 6/90
    Denn nach § 165 Satz 1 ZPO kann die Beachtung der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten, zu denen nach § 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO die Verkündung von Entscheidungen gehört, nur durch das Protokoll bewiesen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1989 - III ZB 38/88 - BGHR ZPO § 516 Fristbeginn 1 = VersR 1989, 604 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2025 - I ZR 20/24

    Sonntäglicher Apotheken-Lieferservice - Abschluss eines landgerichtlichen …

    Die Verkündung einer Entscheidung ist nicht im Protokoll festgestellt, wenn der Gegenstand der Verkündung weder aus dem Protokoll selbst erkennbar ist noch in einer dem Protokoll beigefügten und im Protokoll als solche bezeichneten Anlage festgehalten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 1990 - XII ZB 6/90, FamRZ 1990, 507 [juris Leitsatz und Rn. 7]).

    Da der Beweis der Beachtung der wesentlichen Förmlichkeiten nur durch das Sitzungsprotokoll erbracht werden kann, beweist der nach § 315 Abs. 3 ZPO auf der Urschrift des Urteils anzubringende Verkündungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eine Verkündung nicht (vgl. BGH, FamRZ 1990, 507 [juris Rn. 6];… BAGE 172, 372 [juris Rn. 10]).

  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19

    Beweiskraft des Protokolls - Urteilsverkündung

    Da der Beweis der Beachtung der wesentlichen Förmlichkeiten nur durch das Sitzungsprotokoll erbracht werden kann, beweist der nach § 315 Abs. 3 ZPO auf der Urschrift des Urteils anzubringende Verkündungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eine Verkündung nicht (vgl. BGH 7. Februar 1990 - XII ZB 6/90 - zu II der Gründe).
  • BGH, 23.10.1998 - LwZR 3/98

    Grundlage der Verkündung der Urteilsformel; Ersetzende Sachentscheidung des …

    Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 LwVG in Verbindung mit § 165 Satz 1 ZPO kann die Beachtung der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten, zu denen nach § 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO die Entscheidungsverkündung gehört, nur durch das Protokoll bewiesen werden (vgl. auch BGH, Beschl. v. 7. Februar 1990, XII ZB 6/90, VersR 1990, 637).
  • OLG München, 21.03.2024 - 25 U 5466/23

    Scheinurteil mangels wirksamer Verkündung

    Nicht ausreichend ist der Verkündungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Februar 1989 - III ZB 38/88, juris Rn. 5; vom 7. Februar 1990 - XII ZB 6/90, FamRZ 1990, 507;… vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11, FamRZ 2012, 1287 Rn. 16).
  • OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00

    Mietvertrag; Zulässigkeit; Urkundsprozess; Wohnraummiete; Rechtsweg; Mietzins; …

    Der Verkündungsvermerk auf dem Urteil kann das Verkündungsprotokoll nicht ersetzen (BGH VersR 1989, 604; 1990, 637); ebenso wenig kann dies die Formulierung im Eingang des Urteils ("hat das Amtsgericht im weiteren Verlauf der Sitzung am 8. Dezember 1999 in Abwesenheit der Parteien . . . für Recht erkannt. "), da die Verkündung nach § 165 Satz 1 ZPO nur durch das Protokoll nachgewiesen werden kann und andere Beweismittel nicht zulässig sind.
  • BGH, 18.03.2003 - X ZB 31/01

    An den BGH (BGH) gerichtete Beschwerde; Ordnungsgemäße Verkündung eines Urteils; …

    Das Landgericht hat einen Verkündungsmangel verneint, weil in dem Verkündungsprotokoll des Amtsgerichts - im Unterschied zu dem vom Beschwerdeführer herangezogenen Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 1990 - K MO 6/90 [richtig: XII ZB 6/90 - d. Red.] , NJW-RR 1991, 1084 - auf das ihm anliegende Urteil verwiesen worden ist, so daß in dem Protokoll nicht jeder Hinweis auf eine Anlage gefehlt hat.
  • BGH, 10.01.2001 - XII ZB 187/00

    Beginn der Berufungsfrist bei Verkündung eines Urteils im Anschluss an die …

    Denn nach § 165 Satz 1 ZPO kann die Beachtung der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten, zu denen nach § 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO die Verkündung von Entscheidungen gehört, nur durch das Protokoll bewiesen werden (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 - XII ZB 6/90 = BGHR ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 7 Urteil 2 = FamRZ 1990, 507, m.w.N).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2025 - L 15 U 452/23

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall: Reichen Schmerzen ohne Befund aus?

    Da der Beweis der Beachtung der wesentlichen Förmlichkeiten nur durch das Sitzungs­protokoll erbracht werden kann, beweist der nach § 134 Abs. 3 SGG auf der Urschrift des Urteils anzubringende Verkündungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eine Verkündung nicht (vgl. zu § 315 Abs. 3 ZPO: BGH, Beschluss vom 07.02.1990 - XII ZB 6/90 -, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 05.06.2024 - XII ZB 493/22 -, juris Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2025 - L 15 U 63/21
    Da der Beweis der Beachtung der wesentlichen Förmlichkeiten nur durch das Sitzungsprotokoll erbracht werden kann, beweist der nach § 134 Abs. 3 SGG auf der Urschrift des Urteils anzubringende Verkündungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eine Verkündung nicht (vgl. zu § 315 Abs. 3 ZPO: BGH, Beschluss vom 07.02.1990 - XII ZB 6/90 -, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 05.06.2024 - XII ZB 493/22 -, juris Rn. 16).
  • OLG München, 11.10.2023 - 25 U 2494/22

    Verfrühte Signatur des Verkündungsprotokolls

    Nicht ausreichend ist der Verkündungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Februar 1989 - III ZB 38/88, juris Rn. 5; vom 7. Februar 1990 - XII ZB 6/90, FamRZ 1990, 507;… vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11, FamRZ 2012, 1287 Rn. 16).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 3 Sa 75/95

    Arbeitsentgelt: Anwendung der Richtlinien des Finanzministeriums vom 18.05.1982 …

  • OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet -1/00
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.02.1989 - 14 W 105/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3165
OLG Koblenz, 10.02.1989 - 14 W 105/89 (https://dejure.org/1989,3165)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.02.1989 - 14 W 105/89 (https://dejure.org/1989,3165)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Februar 1989 - 14 W 105/89 (https://dejure.org/1989,3165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tätigwerden in derselben Angelegenheit; Streithelfer; Alternative Schuldnerschaft

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 637
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.1952 - III ZR 72/52

    Streitverkündung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.1989 - 14 W 105/89
    Zumindest in diesem Fall der Streitverkündung wegen wahlweiser Inanspruchnahme (Alternativität. vgl. BGHZ 8, 72) entweder der Bekl. oder der Streithelferin liegt in der Zielrichtung der Rechtsverteidigung eine so weitgehende Übereinstimmung, daß von derselben Angelegenheit i. S. des § 6 Abs. 1 BRAGebO auszugehen ist.«.
  • OLG Nürnberg, 03.12.2007 - 5 W 2195/07

    Zwei Einigungsgebühren des Rechtsanwalts bei Vertretung von Zedent und Zessionar …

    Dies wurde unter anderem bei der Beauftragung desselben Anwalts durch die Partei und ihren Streithelfer (OLG Koblenz, JurBüro 1990, 42), bei einem Prozessauftrag dreier Familienmitglieder nach einem erlittenen Verkehrsunfall (OLG Frankfurt, JurBüro 1978, 697) und bei der Vertretung mehrerer Eigentümer im Enteignungsverfahren bejaht deren Aufträge sich nach Inhalt, Ziel und Zweck weitgehend entsprechen (BGH JurBüro 1984, 537).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2007 - 6 W 15/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Vertretung mehrerer Auftraggeber in "derselben" …

    In einem solchen Fall der wahlweisen Inanspruchnahme liegt in der Zielrichtung der Rechtsverteidigung eine so weitgehende Übereinstimmung, dass von derselben Angelegenheit i. S. d. Nr. 1008 VV RVG gesprochen werden kann (so auch OLG Koblenz, JurBüro 1990, 42).
  • AG Hamburg, 08.04.2008 - 36a C 233/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Dieselbe Angelegenheit bei persönlichkeitsrechtlichen …

    Dabei kann ein einheitlicher Auftrag auch dann noch vorliegen, wenn der Rechtsanwalt zu verschiedenen Zeiten (auch von mehreren Mandanten) beauftragt worden ist, aber Einigkeit besteht, dass die Ansprüche gemeinsam behandelt werden sollen (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 697; OLG Schleswig, JurBüro 1985, 394; OLG Koblenz, JurBüro 1990, 42).
  • OLG München, 17.12.1990 - 11 W 2554/90

    Abhängigkeit der Erstattungspflicht einer an den Rechtsanwalt des …

    Lediglich dann, wenn der Erstattungsberechtigte auf entsprechenden Einwand hin ausdrücklich und ohne Einschränkung zugestehen sollte, daß er gerade die im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemachte Mehrwertsteuer seines Prozeßbevollmächtigten zum Vorsteuerabzug verwendet, könnte eine andere Beurteilung Platz greifen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1990, 42).
  • AG Frankfurt/Main, 17.01.2023 - 32 C 2535/22
    Rechtsanwalt zu verschiedenen Zeiten (auch von mehreren Mandanten) beauftragt worden ist, aber Einigkeit besteht, dass die Ansprüche gemeinsam behandelt werden sollen (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 697; OLG Schleswig, JurBüro 1985, 394; OLG Koblenz, JurBüro 1990, 42).
  • KG, 25.08.1998 - 1 W 5034/97

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Abwehr inhaltsgleicher …

    Hinsichtlich der Nebenintervenientin ist diese Voraussetzung ebenfalls gegeben, da ihr rechtliches Interesse auf die Abwehr des Unterlassungsbegehrens der Kl aus den gleichen Gründen gerichtet war und die erteilten Aufträge daher nach Inhalt und Zielrichtung so weitgehend übereinstimmten, daß von einem einheitlichen Rahmen der Tätigkeit gesprochen werden kann (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1990, 42 m. w. N.).
  • AG Hamburg, 08.04.2008 - 36 A C 233/07

    Rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Erstattung von Anwaltskosten für …

    Dabei kann ein einheitlicher Auftrag auch dann noch vorliegen, wenn der Rechtsanwalt zu verschiedenen Zeiten (auch von mehreren Mandanten) beauftragt worden ist, aber Einigkeit besteht, dass die Ansprüche gemeinsam behandelt werden sollen (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 697; OLG Schleswig, JurBüro 1985, 394; OLG Koblenz, JurBüro 1990, 42).
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dejure.org Übersicht OLG Koblenz

Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 16.01.1989 - 7 O 449/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,19053
LG Karlsruhe, 16.01.1989 - 7 O 449/86 (https://dejure.org/1989,19053)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.01.1989 - 7 O 449/86 (https://dejure.org/1989,19053)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Januar 1989 - 7 O 449/86 (https://dejure.org/1989,19053)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 637
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