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| OLG Düsseldorf, 13.02.1990 - 4 U 105/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 646
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91
Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung
c) Diese im Widerspruch zu Prölss in Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. § 1 MB/KT Anm. 3 C und zu anderen oberlandesgerichtlichen Urteilen aus jüngerer Zeit (z.B. OLG Düsseldorf in VersR 1990, 646 [OLG Düsseldorf 13.02.1990 - 4 U 105/89] m. Anm. von Lorenz, OLG Nürnberg in VersR 1990, 371, OLG Celle in VersR 1988, 927 und OLG Hamburg in VersR 1987, 607) stehende Interpretation enthält einen gedanklichen Bruch:.Der mißbräuchlichen Berufung der Versicherer darauf, der Versicherte sei noch oder wieder ganz geringfügig arbeitsfähig und sie folglich nicht leistungspflichtig, kann im Einzelfall mit § 242 BGB begegnet werden, worauf schon Lorenz in seiner zweiten Urteilsanmerkung - VersR 1990, 647 [OLG Düsseldorf 13.02.1990 - 4 U 105/89] - hingewiesen hat.
- OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
Krankentagegeldversicherung: Volle Arbeitsunfähigkeit des Versicherten trotz …
Diese Kritik ist angesichts des Sinns einer Krankentagegeldversicherung nicht unverständlich, ändert jedoch nichts daran, dass der klare Wortsinn der vereinbarten Beschreibung des Risikos "Arbeitsunfähigkeit" eine andere als die allgemein vertretene Auslegung des Begriffs nicht zulässt (OLG Düsseldorf VersR 1990, 646; OLG Celle VersR 1988, 927).
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