Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 31.01.1990 - 5 U 31/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigung für den Verlust des linken Daumens aus einer privaten Unfallversicherung; Zuschneiden eines Bretts auf einer Tischkreissäge; Nichtauffindbarkeit des Amputats; Widerlegung der für eine Unfreiwilligkeit des Unfalls sprechenden Vermutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 10.03.1989 - 15 O 465/85
- OLG Saarbrücken, 31.01.1990 - 5 U 31/89
Papierfundstellen
- VersR 1990, 968
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.1990 - 5 U 31/89
Es enthält weder grobe Mängel, noch bestehen begründete Zweifel an der Sachkunde des Sachverständigen, noch ist erkennbar, daß ein anderer Gutachter über bessere Forschungsmittel und Erkenntnisquellen verfügt wie der Sachverständige Dr. B. was allein die Einholung eines weiteren Gutachtens rechtfertigen kann (Baumbach-Lauterbach § 412 ZPO Anm. 1 B b; BayObLG NJW 86, 2893; BGH NJW 86, 1928). - BGH, 06.03.1986 - III ZR 245/84
Außerordentliche Kündigung eines betriebsbezogenen Kredits; Einholung eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.1990 - 5 U 31/89
Es enthält weder grobe Mängel, noch bestehen begründete Zweifel an der Sachkunde des Sachverständigen, noch ist erkennbar, daß ein anderer Gutachter über bessere Forschungsmittel und Erkenntnisquellen verfügt wie der Sachverständige Dr. B. was allein die Einholung eines weiteren Gutachtens rechtfertigen kann (Baumbach-Lauterbach § 412 ZPO Anm. 1 B b; BayObLG NJW 86, 2893; BGH NJW 86, 1928). - BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85
Anscheinsbeweis für Freitod
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.1990 - 5 U 31/89
Es genügt vielmehr ein für das praktische leben brauchbarer Grad von Gewißheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (BGH NJW 1987, 1944 [BGH 18.03.1987 - IVa ZR 205/85] ).
- OLG München, 09.07.1985 - 25 U 2632/84
Gesundheitsbeschädigung eines Versicherungsnehmers als unfreiwilliges Ereignis …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.1990 - 5 U 31/89
Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund des von dem Versicherer zu führenden Beweises feststeht ( § 286 ZPO ), daß die Unfallschilderung des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten mit der Realität oder mit ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild nicht übereinstimmt oder weil sich die behauptete Verletzung nur durch ganz abnorme, unwahrscheinliche Umstände erklären ließe (OLG Bamberg VersR 81, 73; OLG Saarbrücken VersR 87, 98; OLG Frankfurt, r+s 1988, 28; OLG München r+s 1987, 82;… Prölls Martin 24. Aufl. § 180 a VVG Anm. 2 b;… Grimm § 2 AUB Rdn. 28). - OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83
Nichtigkeit eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.1990 - 5 U 31/89
Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund des von dem Versicherer zu führenden Beweises feststeht ( § 286 ZPO ), daß die Unfallschilderung des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten mit der Realität oder mit ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild nicht übereinstimmt oder weil sich die behauptete Verletzung nur durch ganz abnorme, unwahrscheinliche Umstände erklären ließe (OLG Bamberg VersR 81, 73; OLG Saarbrücken VersR 87, 98; OLG Frankfurt, r+s 1988, 28; OLG München r+s 1987, 82;… Prölls Martin 24. Aufl. § 180 a VVG Anm. 2 b;… Grimm § 2 AUB Rdn. 28). - OLG Bamberg, 27.02.1980 - 3 U 76/79
Anspruch auf Versicherungsleistungen wegen einer Daumenamputation ; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.1990 - 5 U 31/89
Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund des von dem Versicherer zu führenden Beweises feststeht ( § 286 ZPO ), daß die Unfallschilderung des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten mit der Realität oder mit ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild nicht übereinstimmt oder weil sich die behauptete Verletzung nur durch ganz abnorme, unwahrscheinliche Umstände erklären ließe (OLG Bamberg VersR 81, 73; OLG Saarbrücken VersR 87, 98; OLG Frankfurt, r+s 1988, 28; OLG München r+s 1987, 82;… Prölls Martin 24. Aufl. § 180 a VVG Anm. 2 b;… Grimm § 2 AUB Rdn. 28). - OLG Frankfurt, 18.12.1986 - 3 U 127/84
Richterliche Würdigung eines unfreiwilligen Ereignisses i.S.d. Allgemeinen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.1990 - 5 U 31/89
Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund des von dem Versicherer zu führenden Beweises feststeht ( § 286 ZPO ), daß die Unfallschilderung des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten mit der Realität oder mit ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild nicht übereinstimmt oder weil sich die behauptete Verletzung nur durch ganz abnorme, unwahrscheinliche Umstände erklären ließe (OLG Bamberg VersR 81, 73; OLG Saarbrücken VersR 87, 98; OLG Frankfurt, r+s 1988, 28; OLG München r+s 1987, 82;… Prölls Martin 24. Aufl. § 180 a VVG Anm. 2 b;… Grimm § 2 AUB Rdn. 28). - OLG Köln, 30.05.1985 - 5 U 243/84
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.1990 - 5 U 31/89
Damit ist für den Senat ein hinreichender Grad von Gewißheit dafür gegeben und der Senat demgemäß davon überzeugt, daß die Unfallschilderung des Klägers nicht zutreffen kann und alles für eine Selbstverstümmelung spricht, was zur Widerlegung der Unfreiwilligkeitsvermutung des § 180 a VVG genügt (OLG Saarbrücken VersR 87, 97 f;… Grimm § 2 AUB Rdn. 28).
- OLG Schleswig, 23.06.2011 - 16 U 134/10
Selbstverstümmelung nicht erwiesen - Unfallversicherung muss zahlen
So ist er, bezogen auf das Merkmal der Freiwilligkeit, etwa dann als geführt anzusehen, wenn feststeht, dass die Unfallschilderung des Verletzten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten mit der Realität oder mit ärztlichen Befunden nicht übereinstimmt oder weil sich die behauptete Verletzung nur durch ganz abnorme, unwahrscheinliche Umstände erklären ließe (vgl. BGH, VersR 1985, 940, OLG Saarbrücken, VersR 1990, 968, Rn 4 bei juris m. w. N.); in letzterer Hinsicht reicht indes nicht schon jede beliebige Lücke oder Ungenauigkeit in der Unfallschilderung für die Widerlegung der Unfreiwilligkeitsvermutung aus (vgl. BGH, RuS 1991, 285).
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