Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.02.1990 - 13 U 201/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 1060
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 13.11.2009 - 22 U 71/09
Wirksamkeit der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung bei Unterschreitung …
Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung Verträge, die vor dem 01.01.1999 abgeschlossen wurden und eine Bierbezugsverpflichtung mit Ausschließlichkeitsbindung enthalten auf die Einhaltung der Schriftform nach § 34 GWB, § 125 BGB zu überprüfen (…vgl. BGH Urteil vom 25.04.1002, Aktenzeichen VIII ZR 135/00, zitiert nach juris, dort Rn. 21 m.w.N., Bühler, Brauerei- und Gaststättenrecht, 11. Aufl., 2006, Rn. 1333; OLG Köln Urteil vom 21.02.1990, Aktenzeichen 13 U 201/89, zitiert nach juris, dort Rn. 12, 13). - OLG Köln, 03.07.1995 - 12 U 37/95
Fortbestand eines Vertragsverhältnisses; Unwirksamkeit einer außerordentlichen …
Der Senat hält die in der mündlichen Verhandlung geäußerten Zweifel an seiner Entscheidungskompetenz auch auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung, daß es für die Berufungszuständigkeit allein darauf ankommt, daß es sich der Sache nach um eine kartellrechtliche Streitigkeit bzw. um eine solche aufgrund der Art. 85, 86 EGV handelt (vgl. zu dieser Problematik einerseits OLG Köln - 13. ZS - VersR 1991, 1060 und andererseits OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 110 sowie eingehend Immenga-Mestmäker/K.Schmidt, GWB, 2. Auflage, § 92 Rdn. 10 ff.; K. Schmidt BB 1976, 1051), die den Parteien bzw. ihren Prozeßbevollmächtigten aus einem früheren Verfahren bekannt ist nicht mehr aufrecht.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 02.08.1990 - 14 U 45/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 1060
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.10.1993 - VI ZR 237/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Verletzung der Berichtspflicht, …
Im allgemeinen kann sich zwar der zur Vornahme einer bestimmten Leistung hinzugezogene Arzt darauf verlassen, daß der überweisende Arzt, jedenfalls wenn er derselben Fachrichtung angehört, den Patienten in seinem Verantwortungsbereich sorgfältig und ordnungsgemäß untersucht und behandelt hat und daß die Indikation zu der erbetenen Leistung zutreffend gestellt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 1983 - VersR 1984, 643, 644 = AHRS 0920/9 in Verbindung mit NA-Beschluß des Senats vom 3. April 1984 - VI ZR 173/83; OLG Stuttgart, Urteile vom 25. August 1987 - AHRS 0920/21 in Verbindung mit dem Senatsbeschluß vom 24. November 1987 - VI ZA 14/87; vom 15. März 1990 - AHRS 0920/32 - in Verbindung mit NA-Beschluß des Senats vom 23.10.1990 - VI ZR 130/90 vom 2. August 1990 - AHRS 0920/35 = VersR 1991, 1060 (LS)). - OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 14 U 73/98
Untersuchungspflicht des Facharztes - Überweisung durch Hausarzt ohne …
Grundsätzlich darf der übernehmende Arzt darauf vertrauen, daß der überweisende Arzt die Indikation für die Durchführung der erbetenen Untersuchung geprüft hat (OLG Düsseldorf VersR 1984, 643; OLG Stuttgart VersR 1991, 1060). - OLG Stuttgart, 04.04.2000 - 14 U 31/99
Abklärung eines Thromboseverdachts durch Duplexsonographie - Untersuchungspflicht …
Grundsätzlich darf der übernehmende Arzt darauf vertrauen, daß der überweisende Arzt die Indikation für die Durchführung der erbetenen Untersuchung geprüft hat (OLG Düsseldorf VersR 1984, 643; OLG Stuttgart VersR 1991, 1060).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 09.08.1990 - 14 U 50/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 1060
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.1958 - VI ZR 231/57
- BGH, 20.06.1969 - VI ZR 21/68
Begriff der Verhandlungen
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.08.1990 - 14 U 50/89
Nicht erforderlich ist, daß er eine Vergleichsbereitschaft signalisiert hat (BGH VersR 59, 34 (36) 62, 615; 65, 1149; 69, 857 (859) 1975, 440 (441) 1983, 690 (691). - BGH, 17.09.1965 - VI ZR 227/64
Haftung für einen Verrichtungsgehilfen - Begriff des Verrichtungsgehilfen - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.08.1990 - 14 U 50/89
Nicht erforderlich ist, daß er eine Vergleichsbereitschaft signalisiert hat (BGH VersR 59, 34 (36) 62, 615; 65, 1149; 69, 857 (859) 1975, 440 (441) 1983, 690 (691).
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