Rechtsprechung
| OLG München, 19.09.1991 - 1 U 6811/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BayStrWG Art. 51; BGB § 823 Abs. 1
Papierfundstellen
- VersR 1992, 1371
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.01.1998 - III ZR 124/97
Streupflicht einer Stadtgemeinde
b) Ein Rechtsfehler des Berufungsgerichts liegt nicht darin, daß es sich nicht näher mit dem in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte teilweise vertretenen Standpunkt auseinandergesetzt hat, die (gefährliche) Einmündung einer als solcher nicht verkehrswichtigen Nebenstraße in eine stark befahrene Hauptverkehrsstraße nehme unter bestimmten Voraussetzungen an deren Verkehrswichtigkeit mit der Folge teil, daß sich die für die Hauptstraße bestehende Streupflicht auch auf den Einmündungsbereich der Nebenstraße erstrecke (OLG Stuttgart NJW 1987, 1831, OLG München VersR 1992, 1371; ablehnend: OLG Frankfurt NJW 1988, 2546; OLG Hamburg NJW 1988, 3212). - OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 154/03 Diese Frage ist umstritten (bejahend OLG Stuttgart, NJW 1987, 1831 [OLG Stuttgart 16.12.1986 - 10 U 116/86] ; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 158; OLG München, VersR 1992, 1371; verneinend OLG Frankfurt, NJW 1988, 2546; OLG Hamburg NJW 1988, 3212; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, § 16 StVG, Rdnr. 606; Schmid, Der Umfang der Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen und Wegen, NJW 1988, 3177 [3180 li.
- LG Landau/Pfalz, 18.01.2002 - 4 O 755/01
Räum- und Streupflicht einer Gemeinde auf innerörtlichen Durchgangsstraßen
Innerhalb geschlossener Ortschaften besteht jedoch an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen grundsätzlich eine Räum- und Streupflicht des Verkehrssicherungspflichtigen (BGHZ 112, 74), so insbesondere auf innerörtlichen Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen gegenüber allen Verkehrsteilnehmern (BGHZ 65, 100) und an verkehrswichtigen, mit Ampeln versehenen Fußgängerübergängen (BGH, VersR 87, 899), aber auch auf Einmündungen von Nebenstraßen in innerörtliche Hauptverkehrsstraßen bei hoher Verkehrsbelastung und gefährlichem Glatteis (OLG Celle, NJW 89, 3287) oder wenn die Verkehrssicherheit der Hauptverkehrsstraße wegen der örtlichen Gegebenheiten ein Streuen der Einmündung der Nebenstraße erfordert (vgl. OLG München, VersR 92, 1371). - LG Chemnitz, 27.03.1998 - 9 O 4518/97
Amtshaftungsrechtliche Schadensersatzansprüche wegen eines Glatteisunfalles …
Nach ständiger Rechtssprechung, vergleiche hierzu OLG Celle in NJW 1989 S. 3287, [OLG Celle 22.03.1989 - 9 U 44/88] BGH in BGHZ 112 S. 74, 75 ff., OLG München in Versicherungsrecht 1992 S. 1371, besteht eine Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaften nur an solchen Straßenstellen, deren Gefahren der Kraftfahrer auch mit der im Winter gebotenen besonderen Aufmerksamkeit und Vorsicht nicht rechtzeitig zu erkennen und zu bewältigen vermag.
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