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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,289
BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91 (https://dejure.org/1992,289)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1992 - IV ZR 227/91 (https://dejure.org/1992,289)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1992 - IV ZR 227/91 (https://dejure.org/1992,289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BuZ § 2
    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger Begutachtung der Berufsunfähigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Definition der Berufsunfähigkeit

Papierfundstellen

  • BGHZ 119, 263
  • NJW 1993, 202
  • MDR 1992, 1132
  • VersR 1992, 1386
 
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Wird zitiert von ... (88)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91
    Damit ist noch kein "Vergleichsberuf" aufgezeigt (vgl. auch Senatsurteil vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 unter 2 c a.E.).
  • BGH, 25.09.1991 - IV ZR 145/90

    Darlegungs- und Beweislast des mitarbeitenden Betriebsinhabers in der BUZ

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91
    Es muß von dem Versicherten, der hierzu unschwer imstande ist, verlangt werden, daß er eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung gibt, mit der die für ihn anfallenden Leistungen ihrer Art, ihres Umfanges wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (vgl. für den Fall eines beruflich Selbständigen Senatsurteil vom 25. September 1991 - IV ZR 145/90 - BGHR, BB-BUZ §§ 1 ff., Beweislast 2 = VersR 1991, 1358).
  • BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 107/88

    Beginn der Rücktritts- oder Kündigungsfrist wegen Obliegenheitsverletzung des …

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91
    Zur Begründung seiner Entscheidung (BGHZ 108, 326 [BGH 20.09.1989 - IVa ZR 107/88]) hat der erkennende Senat ausgeführt, daß die Beklagte die einmonatige Rücktrittsfrist des § 20 Abs. 1 VVG nicht gewahrt habe.
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2 …

    "Berufsunfähigkeit" in der von der Beklagten ihren Bedingungen zugrunde gelegten Definition ist demgemäß ein eigenständiger juristischer Begriff, der eine Kombination aus rechtlichen und medizinischen Aspekten enthält (…vgl. Senatsurteile vom 27. September 1995 - IV ZR 319/94, VersR 1995, 1431 unter 2 a [juris Rn. 13]; vom 30. September 1992 - IV ZR 227/91, BGHZ 119, 263 unter II 1, 2 [juris Rn. 11 f.];… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. A Rn. 76, 79) und die Frage der Verweisbarkeit des Versicherten auf eine Vergleichstätigkeit einschließt.
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 119, 263, 266; Urteil vom 29. November 1995 - IV ZR 233/94 - NJW-RR 1996, 345 unter 2 a) kommt es bei der Beurteilung, ob der Versicherte bedingungsgemäß berufsunfähig geworden ist, zunächst darauf an, wie sich seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen in seiner konkreten Berufsausübung auswirken.

    Da das Berufungsgericht den Vortrag des Klägers für ausreichend erachtet und demgemäß auf dessen Unvollständigkeit auch nicht hingewiesen, sondern stattdessen Beweis erhoben hat, ist dem Kläger nunmehr Gelegenheit zur Ergänzung seines Vorbringens zu geben (vgl. dazu BGHZ 119, 263, 267;… BGH, Urteile vom 29. November 1995 aaO unter 3 …und vom 12. Juni 1996 aaO unter II 2 d).

  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger …

    Zur Frage, welche Elemente der Berufsunfähigkeit der Beurteilung durch medizinische Sachverständige unterliegen, wird auf das Senatsurteil in BGHZ 119, 263 ff. verwiesen, ferner auf die Urteile des Senats vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 ff. und vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 ff.
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