Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.02.1992 - 27 U 117/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Aufklärung Magenballon
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 847
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufklärung; Eingriff; Behandlungsmethoden; Neuartig; Risiken; Implantation; Ballon; Silikon; Kochsalzlösung; Darm; Verstopfung; Dünndarmileus; Inkompletter Okklusionsileus
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.07.1991 - 25 O 225/87
- OLG Köln, 05.02.1992 - 27 U 117/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 986
- VersR 1992, 754
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86
Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …
Auszug aus OLG Köln, 05.02.1992 - 27 U 117/91
Die beweisbelastete Partei kann vielmehr dem zur Sicherung der Aufklärung Verpflichteten entgegenhalten, daß er schuldhaft auch die Beweislage im Prozeß verschlechtert oder vereitelt hat (BGH NJW 1987, 1482, 1483). - BGH, 10.01.1978 - VI ZR 113/75
Ersatz für den Schaden eines Weingroßhandlers wegen Konkurses eines Abnehmers - …
Auszug aus OLG Köln, 05.02.1992 - 27 U 117/91
Der Antrag ist nicht - auch nicht teilweise - deshalb unzulässig, weil der Kläger einen Teil seines nach der Operation vom 26. Juni 1986 entstandenen Schadens heute beziffern kann und daher insoweit die Leistungsklage möglich ist (BGH WM 1978, 470).
- BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04
Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation
Will der Arzt aber keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine - wie im Streitfall - relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden, so hat er den Patienten nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte auch darüber aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass unbekannte Risiken derzeit nicht auszuschließen sind (vgl. OLG Celle, VersR 1992, 749 f.; OLG Köln, NJW-RR 1992, 986, 987; OLG Oldenburg, VersR 1997, 491;… OLG Zweibrücken, aaO; OLG Bremen, OLGR 2004, 320, 321 f.; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 244, 245; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 386;… Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl, Rn. 185;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., C, Rn. 39;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 387;… vgl. auch Katzenmeier, aaO, S. 312;… MünchKommBGB/Wagner, aaO, § 823 Rn. 710). - OLG Frankfurt, 07.12.2004 - 8 U 194/03
Arzt- und Krankenhaushaftung: Anforderungen an die Auswahl der Behandlungsmethode …
Begibt sich aber ein Arzt mit der von ihm vorgeschlagenen Behandlungsmethode auf Neuland mit noch nicht vollständig geklärten Risiken, muss der Patient über diese Tatsache sowie die Vor- und Nachteile dieser und alternativer Verfahren aufgeklärt werden (OLG Karlsruhe MedR 2003, 229; OLG Oldenburg, VersR 1997, 75-77, NJW-RR 1997, 533-535; OLG Köln, NJW-RR 1992, 986, 987). - OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
Aufklärungspflicht des Patienten bei einer sog. "Außenseitermethode" - …
Über Behandlungsalternativen ist deshalb dann aufzuklären, wenn die Methode des Arztes keine anerkannte Therapie ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (OLG Bremen VersR 1998, 1240; OLG Oldenburg VersR 1997, 491; OLG Köln NJW-RR 1992, 986). - LG Köln, 06.09.2006 - 25 O 346/02
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer fehlerhaft und ohne …
Besonders eingehender Aufklärung bedarf es, wenn der Arzt neuartige Behandlungsmethoden anwenden will, für die noch keine abgesicherte Erfahrung mit möglicherweise nicht völlig übersehbaren Risiken besteht (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Köln, NJW-RR 1992, 986-987 Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rn. 185 mwN).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 276; BGB § 823; VERSR 92, 754; OLGR 91, 006; HAFTUNGSRECHT; ARZTHAFTUNG; AUFKLÄRUNG
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.09.1990 - 25 O 77/88
- OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90
- OLG Köln, 19.01.1994 - 27 U 152/90
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1564
- NJW 1992, 2376 (Ls.)
- VersR 1992, 754
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89
Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik
Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90
Zwar trifft den Arzt die Beweislast dafür, daß der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Behandlung eingewilligt hätte (BGH NJW 1990, 2929).Indes ist der Arzt mit der Beweislast für seine Behauptung, der Patient würde bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben, nur dann zu belasten, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, daß er - wären ihm rechtzeitig die Risiken der Operation verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, ob er die ihm empfohlene Behandlung gleichwohl ablehnen solle (BGH NJW 1990, 2929; Revisionsurteil des BGH vom 07.04.1992 S. 14, 15).
- OLG Hamm, 06.06.1991 - 27 U 27/91
Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90
So hat etwa in dem Rechtsstreit 27 U 27/91 der auf Schilddrüsenerkrankungen spezialisierte Sachverständige Prof. Dr. B. ausgeführt, die Darstellung des Nervus recurrens bei Schilddrüsenoperationen werde in der medizinischen Wissenschaft nach wie vor kontrovers diskutiert. - BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91
Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung
Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90
Rn. 10 Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Beklagten unter dem 7. April 1992 - VI ZR 192/91 - das Urteil vom 10. April 1991 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an den Senat zurückverwiesen. - BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90
abzulehnen, auch wenn ein solcher Entschluß medizinisch unvernünftig ist (BGHZ 90, 105; BGH, Urteil vom 09.11.1993 - VI ZR 248/92 -, S. 12). - OLG Köln, 01.04.1992 - 27 U 83/91
Arzthaftung Psychiatrie Suizidgefährdung
Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90
Haftungsrecht Arzthaftung Pflicht der psychiatrischen Klinik gegenüber suizidgefährdetem Patienten OLG Köln 01.04.92 27 U 83/91 BGB § 844.
- OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer; …
Einer Patientin, die nach einer Operation eine Schädigung des linken Stimmbandnervs mit dauerhafter Heiserkeit erlitt, hat das OLG Köln (Urteil vom 10. April 1991, Az. 27 U 152/90;… Hacks/Ring/Böhm, a.a.O., Nr. 1793) einen Betrag von DM 25.000,-- (entspricht ca. EUR 12.782,--) zuerkannt. - OLG Köln, 18.03.1992 - 27 U 178/89
Aufklärungspflicht; Operation; Streßinkontinenz; Blasenhalshebung; Lyoduraband; …
Andererseits hatte sich die Klägerin nicht - worauf der Senat in seiner Entscheidung vom 10. April 1991 (27 U 152/90) maßgebend abgestellt hat - aufgrund einer frühzeitigen Vereinbarung des Operationstermins schon vor ihrer stationären Aufnahme auf den bevorstehenden Eingriff eingestellt und damit eine psychische Schranke aufgebaut, die sie trotz nunmehr besserer Erkenntnis von einem Widerruf ihrer Operationsbereitschaft hätte abhalten können. - OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
Zur Frage der wirksamen ärztlichen Aufklärung vor einer Totalresektion der …
dd) Wenn die Klägerin schließlich meint, "die Abhandlung des Erstgerichts zur Aufklärung" sei ungenügend, wie sich aus dem von ihr in Bezug genommenen Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10.4.1991 (27 U 152/90; Anl. K 10) ergebe, in dem die - in ihrem Fall nicht eingehaltenen -Voraussetzungen für eine wirksame Aufklärung im Zusammenhang mit einer Strumektomie genau dargelegt seien, trifft auch dies nicht zu. - OLG Köln, 22.05.1995 - 5 U 299/94
Zum Umfang der ärztlichen Aufklärungspflichten - hier: handschriftliche Hinweise …
Anders als in dem vom Senat entschiedenen und von der Kl"gerin angeführten Rechtsstreit 27 U 152/90 (Urteil vom 10.04.1991) wurde n"mlich vorliegend die Kl"gerin nicht etwa im St. B. Krankenhaus zun"chst nur zu einem allgemeinen Untersuchungs- und Besprechungstermin bei dem operierenden Arzt bestellt und sodann erst aufgrund dieses Besprechungstermins ein Aufnahmetermin für einen sp"teren Zeitpunkt vereinbart, die Aufkl"rung dann aber gleichwohl erst an diesem Aufnahmetag durchgeführt; vielmehr war es so, daß die Kl"gerin zun"chst bei ihrem Hausarzt sich wegen eines Knotens an der Schilddrüse hat untersuchen lassen, der sie dann unmittelbar in die Klinik der Beklagten eingewiesen hat.
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 09.04.1991 - 3 U 2178/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufklärungspflicht bei ärztlichen Eingriffen; Injektionen mit gefäßverengenden Stoffen im Gesichtsbereich; Gefahr von okulären Schädigungen im Zusammenhang mit der Injektion eines Gemischs aus Xylocain (Lokalanästhetikum) und einem Vasoconstringens (gefäßverengendes ...
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 30.05.1990 - 1 O 2281/88
- OLG Nürnberg, 09.04.1991 - 3 U 2178/90
Papierfundstellen
- VersR 1992, 754
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88
Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.04.1991 - 3 U 2178/90
Erst der über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, aber auch über Behandlungsalternativen und insbesondere über Risiken im großen und ganzen aufgeklärte Patient ist in der Lage, eigenverantwortlich das Für und Wider abzuwägen (vgl. BGH in AHRS Nr. 4400/5, NJW 89, 1533). - BGH, 22.09.1981 - VI ZR 144/79
Verletzungen auf Grund eines Schäferhundbisses; Schadensersatz und Schmerzensgeld …
- BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73
Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist - …
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.04.1991 - 3 U 2178/90
Aus dem richtig verstandenen Selbstbestimmungsrecht folgt aber, daß unter den besonderen Umständen des jeweiligen Falles auch wenig wahrscheinliche, ja sogar äußerst selten auftretende Risiken dann mit dem Patienten sorgfältig erörtert werden müssen, wenn sich erkennbar die Verwirklichung für ihn als besonders schwerwiegend darstellt und zum anderen für den Eingriff aus medizinischer Sicht keine Dringlichkeit oder überhaupt keine zwingende Indikation besteht (vgl. BGH in AHRS Nr. 5350/7; BGH NJW 76, 363;… Münchner Kommentar Rdnr. 428 zu § 823 BGB ).
- BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08
Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der …
Dabei hat das Berufungsgericht offensichtlich übersehen, dass auch ein Arzt, der nur die Aufklärung des Patienten über die ihm angeratene Operation übernommen hat, diesem gemäß § 823 BGB zum Ersatz des durch die Operation entstandenen Körperschadens verpflichtet sein kann, wenn die Aufklärung unvollständig und die Einwilligung des Patienten deshalb unwirksam war (Senatsurteile vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 - VersR 1981, 456, 457 und vom 8. Mai 1990 - VI ZR 227/89 - VersR 1990, 1010, 1911; OLG Nürnberg, VersR 1992, 754, 756 mit NA-Beschluss des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 217/91). - OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 42/96
Arzthaftung wegen mangelnder Aufklärung eines türkischen Patienten
Die Pflicht zur Selbstbestimmungsaufklärung kann aus Gründen der klinischen Operation zwar auch einem anderen Arzt obliegen, der dann aufgrund Garantenstellung aus der übernommenen Behandlungsaufgabe für Aufklärungsversäumnisse haftet (…vgl. Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdnr. 216; BGH VersR 1981, 456, 457; OLG Nürnberg, VersR 1992, 754/756). - OLG Bamberg, 22.11.2004 - 4 U 39/03
Zur Zulässigkeit der Übertragung der Aufklärungspflicht auf mitbehandelnde Ärzte
Die Übertragung der Aufklärungspflicht auf die Stationsärztin Dr. ... im Rahmen der Organisation der Klinik war zulässig (Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Auflage, RN C/108, S. 210 unter Hinweis auf BGH NJW 1992, 2351, BGH NJW 1980, 1905, OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 390, OLG Schleswig NJW-RR 1994, 1052, OLG Nürnberg VersR 1992, 754) .
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