Rechtsprechung
| BGH, 07.04.1992 - VI ZR 224/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unerlaubte Handlung - Ärztliche Aufklärungspflicht - Behandlungsalternativen - Behandlungsfehler - Kunstfehler - Arzt - Therapie - Behandlung - Unerlaubte Handlung - Schadensersatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276, § 611, § 823
Aufklärungspflicht bei Ausscheiden alternativer Heilbehandlung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arzthaftungsrecht; Aufklärung über Behandlungsalternativen
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2353
- MDR 1992, 749
- VersR 1992, 831
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87
Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff
Auszug aus BGH, 07.04.1992 - VI ZR 224/91
Einer der dabei in Betracht kommenden Fälle ist gerade der, daß eine konservative Behandlung als Alternative zu einer Operation medizinisch zur Wahl steht (vgl. Senatsurteil vom 24. November 1987 - VI ZR 65/87 - VersR 1988, 190, 191 = AHRS Kza 5000/21 m.w.N.).
- OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung
Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten, dem stets die Entscheidung darüber zusteht, ob und in welchem Umfang er einem ärztlichen Heileingriff mit den damit verbundenen Chancen und Risiken für seinen Körper und seine Gesundheit zustimmen will, erfordert ausnahmslos eine vollständige Aufklärung über die Behandlungsmethode, die zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen, die damit jeweils verbundenen Belastungen und nicht zuletzt auch darüber, welche unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen mit verschiedenen in Betracht kommenden Behandlungen verbunden sind vgl. zur ärztlichen Aufklärung insbesondere bei Behandlungsalternativen u.a. BGH, Urteile vom 7.4.1992 - VI ZR 224/91 -, NJW 1992, 2353, vom 24.11.1987 - VI ZR 65/87 -, NJW 1988, 765, und vom 22.9.1987 - VI ZR 238/86 -, NJW 1988, 767. - OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, …
Das ist logisch, und auch nur diese Problematik hat der BGH in dem vom Beklagten angeführten Urteil (NJW 1988, 763 ) entschieden (vgl. auch BGH NJW 1992, 2353 ).Der Senat vermag in den einzelnen Entscheidungen zumindest keine Ablehnung dieses Gedankens zu erkennen (vgl. BGH NJW 1994, 2414 ; 1992, 2351 [BGH 20.05.1992 - VIII ZR 240/91]; 1992, 2353 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 192/91]; 1980, 1333,VersR 1967, 495).
- OLG Köln, 28.04.2021 - 5 U 151/18
Aufklärungsfehler; echte Behandlungsalternative; Fingergrundgelenksprothese; …
In einem solchen Fall muss dem Patienten durch entsprechende vollständige ärztliche Belehrung die Entscheidung darüber überlassen bleiben, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH, Urteil vom 07. April 1992 - VI ZR 224/91 -, Rn 7 juris).
- OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 1 U 81/21
Arzt- und Krankenhaushaftung: Schadensersatz bei unterlassener Aufklärung des …
Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. BGH…, Urteil vom 15.3.2005 - VI ZR 313/03, bei Juris Rn. 10; Urteil vom 7.4.1992 - VI ZR 224/91, bei Juris Rn. 7 ; OLG Brandenburg…, Urteil vom 7.7.2022 - 12 U 8/22, bei Juris Rn. 28; OLG Köln…, Urteil vom 28.4.2021 - 5 U 151/18, bei Juris Rn. 77; OLG Koblenz…, Urteil vom 10.11.2015 - 5 U 428/15, bei Juris Rn. 22 f.; OLG Hamm…, Urteil vom 21.1.2014 - 26 U 101/12, Juris Rn. 48 f.; OLG München…, Urteil vom 21.1.2010 - 1 U 3647/09, bei Juris Rn. 41) bzw. wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. BGH…, Urteil vom 7.12.2021 - VI ZR 277/19 , bei Juris Rn. 7;… Urteil vom 28.8.2018 - VI ZR 509/17, bei Juris Rn. 23;… Urteil vom 28.10.2014 - VI ZR 125/13, bei Juris Rn. 6;… Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12, bei Juris Rn. 8;… Urteil vom 17.5.2011 - VI ZR 69/10, bei Juris Rn. 10;… Urteil vom 14.9.2004 - VI ZR 186/03, bei Juris Rn. 9;… Urteil vom 22.9.1987 - VI ZR 238/86, bei Juris Rn. 13; OLG Hamm…, Urteil vom 15.2.2022 - 26 U 21/21, bei Juris Rn. 30; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 1.7.2021 - 8 U 165/20, bei Juris Rn. 45). - OLG Brandenburg, 10.03.1999 - 1 U 54/98
Beweislastumkehr bei schwerem Behandlungsfehler - Schadensersatz und …
Auf mögliche Behandlungsalternativen muß nur dann hingewiesen werden, wenn im konkreten Fall mehrere gleichermaßen medizinisch indizierte und übliche Behandlungsmethoden in Betracht kommen, die über einigermaßen gleiche Erfolgschancen verfugen und unterschiedliche Vorteile und Risiken aufweisen, so daß für den Patienten eine echte Wahlmöglichkeit besteht; im übrigen bleibt die Wahl der Behandlungsmethode Sache - und Verantwortung - des Arztes (…s. BGH NJW 1986, S. 780 [BGH 19.11.1984 - VI ZR 134/84];… NJW 1988, S. 763, 764 [BGH 22.09.1987 - VI ZR 238/86];… NJW 1988, S. 765, 766 [BGH 24.11.1987 - VI ZR 65/87]; NJW 1992, S. 2353, 2354 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 224/91];… Palandt/Thomas, a.a.O., § 823 Rdn. 47;… Münch.Komm.-Mertens, a.a.O., § 823 Rdn. 427). - OLG Köln, 18.04.1994 - 5 U 48/94
Beweislastumkehr bei unterbliebener Kontrolle und Dokumentation - Arzthaftung, …
Eine Verschiebung der Beweislast ist generell dann in Betracht zu ziehen, wenn durch Umstände, die vom Arzt zu vertreten sind, besondere Aufklärungerschwernisse in Bezug auf die Ursachen der aufgetretenen Komplikationen herbeigeführt werden, wie es bei einem groben Behandlungsfehler gegeben sein kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. März 1990 - 27 U 125/89 mit Nichtannahmebeschluß des BGH, Versicherungsrecht 1991, 669), etwa im Falle eines fundamentalen Diagnoseirrtums (vgl. OLG Köln Versicherungsrecht 1991, 1288) und bei Nichterheben von Kontrollbefunden (vgl. BGH Versicherungsrecht 1992, 831), wenn Befunderhebung und deren Sicherung unterlassen worden ist, obwohl dies medizinisch zweifelsfrei geboten war (vgl. BGH NJW 1988, 2949) oder Dokumenationsmängel dazu führen, daß nicht feststellbar ist, ob gebotene Maßnahmen tatsächlich getroffen worden sind (…vgl. Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtssprechung zum Arzthaftungsrecht, 5. Auflage, Seite 163). - OLG München, 30.09.1993 - 24 U 566/90
Ärztliche Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation
Gibt es für den konkreten Behandlungsfall mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die gleichwertig sind, aber unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin für den Patienten eine echte Wahlmöglichkeit, so muß ihm durch entsprechende vollständige ärztliche Belehrung die Entscheidung darüber überlassen bleiben, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH NJW 1992, 2353 ). - LG Arnsberg, 12.11.2013 - 5 O 28/13 Zwar sind an die Substantiierungspflicht für die Darlegung eines solchen Konflikts durch den Patienten keine hohen Anforderungen zu stellen, das Vorbringen des Patienten muss aber ergeben, in welcher persönlichen Entscheidungssituation er bei vollständiger und ordnungsgemäßer Aufklärung über das Für und Wider des Eingriffs gestanden hätte und ob ihn die Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, seine Einwilligung zu erteilen oder nicht (vgl. BGH, NJW 1992, 2353 ff.).
- OLG München, 24.11.2011 - 1 U 4262/10
Arzthaftung: Einwand der hypothetischen Einwilligung bei fehlender Aufklärung des …
Zwar sind an die Substantiierungspflicht für die Darlegung eines solchen Konflikts durch den Patienten keine hohen Anforderungen zu stellen, das Vorbringen des Patienten muss aber ergeben, in welcher persönlichen Entscheidungssituation er bei vollständiger und ordnungsgemäßer Aufklärung über das Für und Wider des Eingriffs gestanden hätte und ob ihn die Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, seine Einwilligung zu erteilen oder nicht (vgl. BGH NJW 1992, 2353 ff.). - OLG München, 28.02.2013 - 1 U 3933/10
Zum Umfang der notwendigen Aufklärung bei einer Strahlentherapie im Bereich des …
Zwar sind an die Substantiierungspflicht für die Darlegung eines solchen Konflikts durch den Patienten keine hohen Anforderungen zu stellen, das Vorbringen des Patienten muss aber ergeben, in welcher persönlichen Entscheidungssituation er bei vollständiger und ordnungsgemäßer Aufklärung über das Für und Wider des Eingriffs gestanden hätte und ob ihn die Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, seine Einwilligung zu erteilen oder nicht (vgl. BGH NJW 1992, 2353 ff.). - LG Bielefeld, 14.02.2012 - 4 O 340/09
Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einem ärztlichen Behandlungsfehler bei einer …
- OLG München, 04.06.2009 - 1 U 4217/07
Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Einwilligung des Patienten im …
- OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02
Arzthaftung: Aufklärung über alternative Möglichkeiten der Versorgung kleiner …
- OLG Köln, 29.11.2017 - 5 U 4/16
Umfang der ärztlichen Aufklärung über Behandlungsalternativen bei Korrektur eines …
- OLG München, 20.01.2022 - 24 U 5154/20
Beweiswürdigung, Behandlungsalternative, Sachverständige, Gesamtschuldnerische, …
- OLG München, 15.01.2009 - 1 U 3950/08
Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bei Folgeoperationen; Darlegungs- und …
- OLG München, 23.03.2011 - 1 U 409/11
Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung durch unzureichende Aufklärung über …
- OLG Frankfurt, 17.04.2007 - 14 U 124/06
Arzthaftungsrecht: Zutreffende Wahl der Behandlungsmethode (hier: Rekonstruktion …
- OLG München, 18.06.2009 - 1 U 5693/08
- OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4464/08
Arzthaftung: Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit einer Hüftoperation
- OLG Hamm, 08.11.1993 - 3 U 64/93
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 30.01.1991 - 8 U 21/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld; Verdacht auf Encephalitis; Verschulden eines Arztes an dem Gehirnschaden eines Patienten; Abwendung einer Vollstreckung durch Sicherheitsleistung; Voraussetzungen der Haftung eines Arztes; Verursachung von Gesundheitsschäden ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bayreuth, 22.01.1990 - 2 O 334/88
- OLG Bamberg, 30.01.1991 - 8 U 21/90
Papierfundstellen
- VersR 1992, 831
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87
Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.01.1991 - 8 U 21/90
Diese Wertung hat im Ergebnis nicht der Sachverständige, sondern das Gericht mit dessen Hilfe aufgrund der ihm unterbreiteten Fakten zu treffen (BGH NJW 88, 1513, 1514).Auch grobe Behandlungsfehler eines Arztes führen vielmehr nur dazu, daß den Patienten Beweiserleichterungen zum Ursachenverlauf zugute kommen können, die jedoch nicht stets bis zu einer Umkehr der Beweislast führen (BGH NJW 88, 1513, 1514).
- BGH, 08.03.1988 - VI ZR 201/87
Deliktsrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines - zur Beweislastumkehr …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.01.1991 - 8 U 21/90
Die Voraussetzungen für eine Beweiserleichterung oder gar eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenverlaufs zu Lasten der Beklagten (vgl. hierzu z.B. BGH, NJW 88, 1511 und 1513 sowie das von der Klägerin eingereichte Urteil des BGH vom 25.4.1989 - VI ZR 175/88) liegen hier nicht vor.Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, daß der Beklagte seiner Dokumentationspflicht nicht genügt habe und daher eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenverlaufs zu Lasten des Beklagten eingetreten sei (vgl. BGH NJW 88, 1511, 1512).
- BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87
grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.01.1991 - 8 U 21/90
Je unwahrscheinlicher ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungs- und/oder Diagnosefehler und dem erlittenen Gesundheitsschaden ist, um so weniger können diese dem Arzt nur wegen jener Fehler angelastet werden (vgl. BGH NJW 88, 2949).
- BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler, …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.01.1991 - 8 U 21/90
Die Voraussetzungen für eine Beweiserleichterung oder gar eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenverlaufs zu Lasten der Beklagten (vgl. hierzu z.B. BGH, NJW 88, 1511 und 1513 sowie das von der Klägerin eingereichte Urteil des BGH vom 25.4.1989 - VI ZR 175/88) liegen hier nicht vor. - BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83
Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.01.1991 - 8 U 21/90
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß der Beklagte als Hausarzt beigezogen wurde; die Anamnese war daher - wie in der ambulanten Krankenversorgung allgemein - keinesfalls in der Ausführlichkeit zu erheben und niederzulegen, wie dies in Kliniken üblich ist (vgl. z.B. Schmid, NJW 1987, 681 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83], 684 ). - OLG Köln, 28.01.1988 - 7 U 83/85
Schmerzensgeld; Diagnoseirrtümer; Behandlungsverlauf; Diagnose
Auszug aus OLG Bamberg, 30.01.1991 - 8 U 21/90
Es muß also ein fundamentaler Diagnoseirrtum vorliegen, etwa ein Versehen, das in Anbetracht der Eindeutigkeit der Befunde unter keinem denkbaren Gesichtspunkt entschuldbar erscheint (…vgl. Laufs, Arztrecht, 4. Aufl., Rdnr. 435 mit Rechtsprechungsnachweisen; OLG Köln, VersR 1989, 631).
- OLG Stuttgart, 21.01.1993 - 14 U 34/91
Beweislastumkehr für Kausalität eines ärztlichen Diagnosefehlers - Schmerzensgeld
Nur sich von selbst verstehende Routinehandreichungen und -kontrollen müssen nicht dokumentiert werden (siehe hierzu OLG Bamberg v. 30.01.1991 - VersR 1992, 831 ).Ein fundamentaler Diagnosefehler, der eine Beweislastumkehr rechtfertigt, ist dann gegeben, wenn sich dem Arzt - wie hier dem Beklagten - der Verdacht einer Erkrankung hätte aufdrängen müssen (siehe hierzu auch OLG Bamberg v. 30.01.1991 - VersR 1992, 831 ).
- OLG Frankfurt, 06.09.2005 - 8 U 79/04
Arzthaftung: Beweislastumkehr bei fehlerhaft unterlassener Befunderhebung nach …
Es muss sich um einen Irrtum handeln, der in Anbetracht der Eindeutigkeit der Befunde unter keinen denkbaren Gesichtspunkten entschuldbar erscheint (OLG Bamberg VersR 1992, 831). - BGH, 18.10.1994 - VI ZR 302/93
Schmerzensgeldanspruch und Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen eines …
Bei Diagnosefehlern liegt die Schwelle, von der ab ein solcher Irrtum als grober Behandlungsfehler anzusehen ist, besonders hoch (OLG Bamberg mit NA-Beschluß des Senats vom 17. März 1992 - VersR 1992, 831, 832 = AHRR 6550/14). - OLG Köln, 19.08.1998 - 5 U 24/98 Diagnoseirrtümer sind danach regelmäßig keine Behandlungsfehler (vgl. OLG Köln in VersR 1991, 1288; OLG Bamberg in VersR 1992, 831; OLG Nürnberg in VersR 1993, 104).
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