Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 12.07.1990 - 2 U 34/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 2 BGB; § 3 Nr. 1, 2 PflichtVersG ; § 66a Abs. 5 StVZO ; § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StVO; § 8 Abs. 2 S. 2 StVO ; § 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO
Verstoß gegen die Vorschriften über die Beleuchtung der Anhänger an einem Kraftfahrzeug; Recht des Wartepflichtigen weiterzufahren, wenn er übersehen kann, daß er den Vorfahrtberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert ; Bremsspuren auf der Fahrbahn als Beweis ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 8 Abs. 2 S. 2
Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen zuvor in die Vorfahrtstraße eingebogenen Traktor - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoß gegen die Vorschriften über die Beleuchtung der Anhänger an einem Kraftfahrzeug; Recht des Wartepflichtigen weiterzufahren, wenn er übersehen kann, daß er den Vorfahrtberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert ; Bremsspuren auf der Fahrbahn als Beweis ...
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 12.07.1990 - 2 U 34/90
- BGH, 01.10.1991 - VI ZR 266/90
Papierfundstellen
- VersR 1992, 841
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG München, 23.02.1973 - 10 U 2774/71
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.1990 - 2 U 34/90
Vielmehr ist davon auszugehen, daß seine Geschwindigkeit eher bei 130 km/h gelegen hat (vgl. zur Beweislast: OLG München VersR 1973, 947, 948).Denn das Vorfahrtsrecht geht nicht so weit, daß der Wartepflichtige jede Beeinträchtigung des Vorfahrtsberechtigten verhindern muß (vgl. OLG München VersR 1973, 947: 160 bis 190 m Entfernung; OLG Hamm DAR 1974, 108: 200 m Entfernung eines 80 km/h schnellen Kleinkraftrades).
- OLG Hamm, 21.08.1973 - 5 Ss 874/73
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.1990 - 2 U 34/90
Denn das Vorfahrtsrecht geht nicht so weit, daß der Wartepflichtige jede Beeinträchtigung des Vorfahrtsberechtigten verhindern muß (vgl. OLG München VersR 1973, 947: 160 bis 190 m Entfernung; OLG Hamm DAR 1974, 108: 200 m Entfernung eines 80 km/h schnellen Kleinkraftrades).Wenn der Vorfahrtsberechtigte sich auf die Fahrweise des Einbiegenden so rechtzeitig und gefahrlos einstellen kann, wie er es gegenüber einem dort in gleicher Weise die Straße seit längerem benutzendem Fahrzeug tun kann, das in seine (des Vorfahrtsberechtigten) Richtung fährt, liegt keine Vorfahrtsverletzung vor (so OLG Hamm DAR 1974, 108;… vgl. Jagusch-Hentschel, a.a.O., § 8 StVO Rdnr. 27).
- BGH, 21.01.1986 - VI ZR 35/85
Verletzung des Vorfahrtsrechts bei überhöhter Geschwindigkeit des …
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.1990 - 2 U 34/90
Durch die überhöhte Geschwindigkeit des Klägers greift der Beweis des ersten Anscheins vorliegend aber nicht ein, so daß der Kläger in vollem Umfang die Vorfahrtsverletzung des Beklagten zu 1. zu beweisen hat (…vgl. Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl., § 8 StVO, Rdnr. 69, OLG Stuttgart VersR 1962, 1175; BGH DAR 1986, 142 f). - OLG Hamm, 24.09.1970 - 2 Ss 616/70
Anfahren des Wartepflichtigen; Entfernung des Vorfahrtberechtigten; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.1990 - 2 U 34/90
Denn damit, daß der Kläger auf das auf große Entfernung erkennbare Einbiegen des beleuchteten Gespanns überhaupt nicht oder allenfalls im letzten Augenblick reagieren würde, brauchte der Beklagte zu 1. nicht zu rechnen (vgl. OLG Hamm VRS 40, 297).
- KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98
Einfahren in die Autobahn
Andererseits geht das Vorfahrtsrecht nicht so weit, daß der Wartepflichtige jede Beeinträchtigung des Vorfahrtberechtigten verhindern muß (Senat, VerkMitt 1996, 5, 6; OLG Braunschweig VersR 1992, 841). - AG Stendal, 23.11.2010 - 3 C 710/09 Wenn der Vorfahrtberechtigte sich auf die Fahrweise des Einbiegenden so rechtzeitig und gefahrlos einstellen kann, wie er es gegenüber einem dort in gleicher Weise die Straße seit längerem benutzenden Fahrzeug tun kann, liegt keine Vorfahrtverletzung vor (…KG, a.a.O.; OLG Braunschweig VersR 1992, 841).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.11.1991 - 10 U 80/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)
BGB § 823
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fußball; Beweislast; Spieler
Papierfundstellen
- VersR 1992, 841
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.1991 - 10 U 80/91
Die Beweislast für einen solchen Regelverstoß trifft in vollem Umfang den Verletzten, hier also den Kl. Mit der Frage der Beweislastverteilung hat sich der BGH eingehend auseinandergesetzt, wobei er auch dargelegt hat, daß der Beweis kaum zu führen sein werde (vgl. BGHZ 63, 140, 148). - EuGH, 01.04.1993 - C-44/91
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.1991 - 10 U 80/91
Zur Haftung wegen Verletzung von Mitspielern beim Fußballspiel vgl. ferner: OLG Hamm (Urteil - 13 U 166/92, in NJW-RR 1992, 856); OLG Düsseldorf (Urteil - 4 U 200/89 - v. 3.7.1990, in VersR 1992, 247); AG Ettenheim (Urteil - C 44/91 - v. 14.6.1991, in NJW-RR 1992, 353 = VersR 1991, 1067 ). - OLG Hamm, 20.01.1992 - 13 U 166/91
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.1991 - 10 U 80/91
Zur Haftung wegen Verletzung von Mitspielern beim Fußballspiel vgl. ferner: OLG Hamm (Urteil - 13 U 166/92, in NJW-RR 1992, 856); OLG Düsseldorf (Urteil - 4 U 200/89 - v. 3.7.1990, in VersR 1992, 247); AG Ettenheim (Urteil - C 44/91 - v. 14.6.1991, in NJW-RR 1992, 353 = VersR 1991, 1067 ). - AG Ettenheim, 14.06.1991 - C 44/91
Anspruch auf Verdienstausfall und Schmerzensgeld infolge einer bei einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.1991 - 10 U 80/91
Zur Haftung wegen Verletzung von Mitspielern beim Fußballspiel vgl. ferner: OLG Hamm (Urteil - 13 U 166/92, in NJW-RR 1992, 856); OLG Düsseldorf (Urteil - 4 U 200/89 - v. 3.7.1990, in VersR 1992, 247); AG Ettenheim (Urteil - C 44/91 - v. 14.6.1991, in NJW-RR 1992, 353 = VersR 1991, 1067 ). - OLG Düsseldorf, 03.07.1990 - 4 U 200/89
Zur Haftung für Verletzungen beim Fußballsport
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.1991 - 10 U 80/91
Zur Haftung wegen Verletzung von Mitspielern beim Fußballspiel vgl. ferner: OLG Hamm (Urteil - 13 U 166/92, in NJW-RR 1992, 856); OLG Düsseldorf (Urteil - 4 U 200/89 - v. 3.7.1990, in VersR 1992, 247); AG Ettenheim (Urteil - C 44/91 - v. 14.6.1991, in NJW-RR 1992, 353 = VersR 1991, 1067 ).
- OLG München, 30.01.2025 - 19 U 3374/24
Eigene Beweiswürdigung, Landgerichte, Unterschenkelfraktur, …
Rn. 18 Nach der Rechtsprechung nehmen Teilnehmer eines sportlichen Kampfspiels mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential - namentlich eines Fußballspiels -, bei dem typischerweise selbst bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder bei geringfügigen Regelverstößen die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht, grundsätzlich Verletzungen durch einen anderen - regelmäßig der Gegenpartei angehörenden - Spieler in Kauf, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind (…BGH, Urteil v. 01.04.2003, Az. VI ZR 321/02, juris Rz. 23;… Urteil v. 05.11.1974, Az. VI ZR 100/73, juris Rz. 7;… OLG Hamm, Beschluss v. 04.07.2005, Az. 34 U 81/05, juris Rz. 4;… OLG Hamburg, Urteil v. 18.12.2000, Az. 8 U 116/00, juris Rz. 3; OLG Düsseldorf, Urteil v. 14.11.1991, Az. 10 U 80/91, juris Rz. 4). - OLG München, 30.01.2025 - 19 U 23374/24
Materielle und immaterielle Schadenersatzansprüche eines Spielers aufgrund einer …
Nach der Rechtsprechung nehmen Teilnehmer eines sportlichen Kampfspiels mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential - namentlich eines Fußballspiels -, bei dem typischerweise selbst bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder bei geringfügigen Regelverstößen die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht, grundsätzlich Verletzungen durch einen anderen - regelmäßig der Gegenpartei angehörenden - Spieler in Kauf, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind (… BGH , Urteil v. 01.04.2003, Az. VI ZR 321/02, juris Rz. 23;… Urteil v. 05.11.1974, Az. VI ZR 100/73, juris Rz. 7;… OLG Hamm , Beschluss v. 04.07.2005, Az. 34 U 81/05, juris Rz. 4;… OLG Hamburg , Urteil v. 18.12.2000, Az. 8 U 116/00, juris Rz. 3; OLG Düsseldorf , Urteil v. 14.11.1991, Az. 10 U 80/91, juris Rz. 4).
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