Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist - Pflicht zur Überwachung der Ausführung eines telefonisch erteilten Berufungsauftrages - Ergänzung und ...
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Papierfundstellen
- VersR 1992, 899
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.06.1985 - II ZR 69/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund eines Versehens des Büropersonals …
Auszug aus BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91
Auf die Befolgung derartiger Anweisungen darf sich der Rechtsanwalt des weiteren nur bei als zuverlässig erprobtem Büropersonal verlassen (z.B. BGH, Urteil vom 24. Juni 1985 - II ZR 69/85 = VersR 1985, 1140, 1141).Um eine derartige zulässige Ergänzung eines bereits vorgebrachten Wiedereinsetzungsgrundes kann es sich zwar bei nachgeholten Angaben über die Zuverlässigkeit von Büroangestellten handeln (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1985 a.a.O. und Beschluß vom 4. Oktober 1988 - VI ZB 21/88 = VersR 1989, 165).
- BGH, 14.02.1991 - VII ZB 8/90
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
Auszug aus BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91
Zwar können nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unvollständige Angaben zu fristgerecht geltend gemachten Wiedereinsetzungsgründen auch noch nach Ablauf der zweiwöchigen Frist erläutert oder ergänzt werden ( BGH, Beschluß vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 = BGHR ZPO § 234 Abs. 1 - Begründung 3; w.Nachw. bei Walchshöfer JurBüro 1985 Sp. 321, 334 Fußn. 149 f und JurBüro 1986 Sp. 321, 333 Fußn. 98 f). - BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 39/87
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91
Ist der Wiedereinsetzungsantrag - wie hier - darauf gerichtet, die Fristversäumung mit einem dem Büropersonal unterlaufenen Fehler zu erklären, so handelt es sich bei Angaben, die die Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflicht des Anwalts betreffen, um wesentliche Punkte des Wiedereinsetzungsantrages, die nur innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1981 - VI ZR 40/80 = VersR 1981, 853 , vom 9. Mai 1984 - VIII ZB 7/84 = VersR 1984, 666, vom 26. November 1984 - II ZB 4 + 5/84 = VersR 1985, 168 und vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 = BGHR ZPO § 234 Abs. 1 - Begründung 1).
- BGH, 04.10.1988 - VI ZB 21/88
Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen Einwurfs in einen falschen …
Auszug aus BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91
Um eine derartige zulässige Ergänzung eines bereits vorgebrachten Wiedereinsetzungsgrundes kann es sich zwar bei nachgeholten Angaben über die Zuverlässigkeit von Büroangestellten handeln (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Juni 1985 a.a.O. und Beschluß vom 4. Oktober 1988 - VI ZB 21/88 = VersR 1989, 165). - BGH, 09.05.1984 - VIII ZB 7/84
Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen …
Auszug aus BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91
Ist der Wiedereinsetzungsantrag - wie hier - darauf gerichtet, die Fristversäumung mit einem dem Büropersonal unterlaufenen Fehler zu erklären, so handelt es sich bei Angaben, die die Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflicht des Anwalts betreffen, um wesentliche Punkte des Wiedereinsetzungsantrages, die nur innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1981 - VI ZR 40/80 = VersR 1981, 853 , vom 9. Mai 1984 - VIII ZB 7/84 = VersR 1984, 666, vom 26. November 1984 - II ZB 4 + 5/84 = VersR 1985, 168 …und vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 = BGHR ZPO § 234 Abs. 1 - Begründung 1). - BGH, 26.11.1984 - II ZB 4/84
Fristversäumnis wegen Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten - Fehlender …
Auszug aus BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91
Ist der Wiedereinsetzungsantrag - wie hier - darauf gerichtet, die Fristversäumung mit einem dem Büropersonal unterlaufenen Fehler zu erklären, so handelt es sich bei Angaben, die die Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflicht des Anwalts betreffen, um wesentliche Punkte des Wiedereinsetzungsantrages, die nur innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1981 - VI ZR 40/80 = VersR 1981, 853 , vom 9. Mai 1984 - VIII ZB 7/84 = VersR 1984, 666, vom 26. November 1984 - II ZB 4 + 5/84 = VersR 1985, 168 …und vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 = BGHR ZPO § 234 Abs. 1 - Begründung 1). - BGH, 16.09.1981 - VIII ZB 38/81
Kaufamnn - Fernmündlicher Auftrag - Berufungseinlegung - Ausführungsüberwachung - …
Auszug aus BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91
Dies zugunsten des Klägers unterstellt, würde ihn selbst zwar kein Verschulden an der Fristversäumung treffen, weil eine Partei die Ausführung eines von ihr telefonisch erteilten Berufungsauftrages nicht zu überwachen braucht ( BGH, Beschluß vom 16. September 1981 - VIII ZB 38/81 = NJW 1981, 2815). - BGH, 23.06.1981 - VI ZB 40/80
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der …
Auszug aus BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91
Ist der Wiedereinsetzungsantrag - wie hier - darauf gerichtet, die Fristversäumung mit einem dem Büropersonal unterlaufenen Fehler zu erklären, so handelt es sich bei Angaben, die die Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflicht des Anwalts betreffen, um wesentliche Punkte des Wiedereinsetzungsantrages, die nur innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1981 - VI ZR 40/80 = VersR 1981, 853 , vom 9. Mai 1984 - VIII ZB 7/84 = VersR 1984, 666, vom 26. November 1984 - II ZB 4 + 5/84 = VersR 1985, 168 …und vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 = BGHR ZPO § 234 Abs. 1 - Begründung 1). - BGH, 22.05.1986 - IX ZB 35/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91
Denn der Rechtsanwalt muß durch organisatorische Anweisungen sicherstellen, daß während seiner Abwesenheit oder Verhinderung eingehende fernmündliche Rechtsmittelaufträge von Mandanten mit besonderer Sorgfalt aufgenommen und ihm möglichst in wörtlicher Niederschrift unmittelbar nach seiner Rückkunft vorgelegt werden ( BGH, Beschluß vom 22. Mai 1986 - IX ZB 35/85 = VersR 1986, 1024).
- BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 12/95
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen fehlender …
c) Daß eine solche ausreichende Unterschriftskontrolle im Büro seiner Prozeßbevollmächtigten bestand, hat der Kläger - teilweise im Beschwerdevorbringen in zulässiger Weise ergänzt (Senatsbeschluß vom 22. Januar 1992 - VIII ZB 35/91 = VersR 1992, 899 unter 2 b; BGH…, Beschluß vom 26. November 1991 - XI ZB 10/91 = VersR 1992, 983 unter 2 = BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 5; BGH, Beschluß vom 10. Februar 1994 - VII ZB 25/93 - VersR 1994, 1368 unter 2 a) - dargelegt und glaubhaft gemacht. - BGH, 08.12.1993 - VIII ZB 40/93
Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach Erteilung eines …
Mit der Beschwerde hat er dies zulässigerweise (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Januar 1992 - VIII ZB 35/91 = VersR 1992, 899, 900) unter entsprechender Glaubhaftmachung dahin ergänzt, daß die strikte Anweisung erteilt sei, bei Benutzung des Faxgerätes zur Übermittlung fristwahrender Schriftsätze eine Frist erst dann zu streichen, wenn der Nachweis eines ordnungsgemäßen, störungsfreien Sendevorgangs (hier: Abdruck eines Kreises mit darin liegendem "x" in roter Farbe auf jeder Seite der Faxvorlage) erfolgt sei. - BGH, 18.11.1999 - III ZB 40/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Unterschrift unter …
Da es sich bei den Angaben, die die Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflicht des Anwalts betreffen, um wesentliche Punkte des Wiedereinsetzungsantrags handelt, können diese nur innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 234 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden (BGH, Beschluß vom 22. Januar 1992 - VIII ZB 35/91 - VersR 1992, 899, 900 m.w.N.). - BGH, 27.09.1995 - VIII ZB 27/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsverschulden infolge …
Sie hat zwar - was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zulässig ist (z.B. Urteil vom 24. Juni 1985 - II ZR 69/85 = VersR 1985, 1140; Beschluß vom 4. Oktober 1988 - VI ZB 21/88 = VersR 1989, 165; Beschluß vom 22. Januar 1992 - VIII ZB 35/91 = VersR 1992, 899) - den vom Berufungsgericht zu Recht vermißten Vortrag dazu, daß die im Büro ihrer Prozeßbevollmächtigten angestellte Frau L. sorgfältig ausgewählt, geschult und in geeigneter Weise überwacht worden ist, in der Beschwerdebegründung nachgeholt. - BGH, 14.12.1994 - VIII ZB 46/94
Vertrauen auf die Entsprechung des am letzten Tag der erstmals verlängerten …
Enthält das Wiedereinsetzungsgesuch dagegen - wie hier - eine in sich geschlossene, nicht ergänzungsbedürftig erscheinende Sachdarstellung, so ist eine nach Ablauf der Zweiwochenfrist nachgebrachte Begründung, die für fehlendes Verschulden wesentliche Tatsachen erstmals aufgreift, nicht mehr zu berücksichtigen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs; vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1992 - VIII ZB 35/91 = VersR 1992, 899 und 24. Juni 1992 - VIII ZB 14/92 - unveröffentlicht).
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Rechtsprechung
| BGH, 19.11.1991 - VI ZB 40/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung - Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung gegeben, wenn die Begründungsfrist bei rechtzeitigem Eingang des Antrages auf Fristverlängerung verlängert worden wäre
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 899
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.02.1957 - VII ZB 3/57
Wiedereinsetzung bei Verlust eines Schriftsatzes
Auszug aus BGH, 19.11.1991 - VI ZB 40/91
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts haben die Kläger hinreichend glaubhaft gemacht, daß der Verlust des Schriftsatzes vom 4. März 1991 mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in dem Bereich eingetreten ist, für den sie bzw. ihre Prozeßbevollmächtigten, deren Verschulden ihnen zuzurechnen wäre, verantwortlich sind, wobei nicht erforderlich ist, daß die Art des Verlustes aufgeklärt wird (BGH, Beschluß vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57 - NJW 1957, 790).
- BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03
Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt; …
Das ist in der Rechtsprechung weithin anerkannt (BGH, Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57 - VersR 1957, 203; Beschluss vom 28. September 1972 - IV ZB 8/72 - VersR 1973, 81 ; Beschluss vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91 - VersR 1992, 899; BVerwG, Beschluss vom 25. November 2002 - BVerwG 8 B 112.02 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 17). - BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Verlust des …
Rn. 11 Ist - wie hier - ein fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen, ist eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstückes gekommen ist, nicht erforderlich; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist vielmehr bereits dann zu gewähren, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57, BGHZ 23, 291, 293; Beschluss vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91, VersR 1992, 899). - BVerwG, 25.11.2002 - 8 B 112.02 Der hier von den Klägerinnen geltend gemachte Verlust der Klagebegründungsschrift auf dem Postweg wäre - die Richtigkeit des Vorbringens unterstellt - ein unabwendbarer Zufall i.S.d. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 28. September 1972 - IV ZB 8/72 - VersR 1973, 81 und vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91 - VersR 1992, 899).
- BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 272/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wirksamkeit der Befristung eines …
Der Antragsteller muß aber glaubhaft machen, daß der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht in dem Bereich eingetreten ist, für den er verantwortlich ist (vgl. BGHZ 23, 291, 293; BGH Beschluß vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91 - VersR 1992, 899). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 10 N 44.07
Betreibensaufforderung; Fiktion der Klagerücknahme; Antrag auf Fortsetzung des …
Auch wenn Art und Ort des Verlustes nicht aufgeklärt werden müssen, muss jedenfalls glaubhaft gemacht werden, dass der Verlust nicht im Verantwortungsbereich des Betroffenen bzw. seines Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91 -, VersR 1992, 899; BFH, Beschluss vom 9. November 1983 - I R 210-211/81 -, jeweils zitiert nach juris).
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