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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,116
BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92 (https://dejure.org/1993,116)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1993 - IV ZR 11/92 (https://dejure.org/1993,116)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1993 - IV ZR 11/92 (https://dejure.org/1993,116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensversicherung - Kfz-Diebstahl - Beweislast - Entkräftung - Vortäuschung - Glaubwürdigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 719
  • VersR 1993, 571
 
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Wird zitiert von ... (113)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …

    Auszug aus BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
    Unverzichtbar ist jedoch, daß der Versicherungsnehmer den vollen Beweis für ein Mindestmaß an Tatsachen erbringt, die den Schluß auf das äußere Bild einer versicherten Entwendung erst ermöglichen (Senatsurteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917 unter 2).

    Zwar kann der Tatrichter im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers (vgl. § 141 ZPO) unter Umständen auch dann glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 - aaO).

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …

    Auszug aus BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
    Zwar geht das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend davon aus, daß der Versicherer konkrete Tatsachen nachzuweisen hat, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalles mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (Senatsurteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 und ständig).
  • BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines …

    Auszug aus BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
    Zwar ist es richtig, daß der Versicherungsnehmer seiner Beweislast genügt, wenn er Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (Senatsurteil vom 3. Juli 1991 IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047 unter 2 a).
  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85

    Beweiswürdigung bei Verdacht der Vortäuschung eines Diebstahls durch den …

    Auszug aus BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
    Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr - namentlich in Versicherungsangelegenheiten - zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt unrichtige Angaben gemacht hat oder bei der versicherungsrechtlichen Abwicklung des Schadensfalles ein solches Verhalten an den Tag legt (Senatsurteile vom 27. April 1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 unter I, 3; vom 18. November 1986 - IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 unter II, 6).
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76

    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
    Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr - namentlich in Versicherungsangelegenheiten - zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt unrichtige Angaben gemacht hat oder bei der versicherungsrechtlichen Abwicklung des Schadensfalles ein solches Verhalten an den Tag legt (Senatsurteile vom 27. April 1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 unter I, 3; vom 18. November 1986 - IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 unter II, 6).
  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich eines Kfz

    Auszug aus BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
    Dafür aber genügt - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - die Anzeige des behaupteten Diebstahls bei der Polizei für sich allein nicht (Senatsurteil vom 19. Mai 1978 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732).
  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten …

    Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94]; 132, 79, 81 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94]; VersR 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92];… Römer/ Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rdnr. 20).

    Indessen kann das Gericht im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers im Rahmen einer persönlichen Anhörung gem. § 141 ZPO unter Umständen auch dann glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGHZ 132, 79, 82 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94]; VersR 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92];… Römer/Langheid, a.a.O., Rdnr. 24).

    Beweist dieser konkrete Tatsachen oder sind diese unstreitig, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist, so braucht er nicht zu leisten, wenn nicht der Versicherungsnehmer seinerseits den vollen Beweis für den Diebstahl erbringt (BGH NJW 1996, 993; VersR 1995, 956; 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92];… Römer/ Langheid, a.a.O., Rdnr. 17, 25).

    Ernsthafte Zweifel werden nur dann berechtigt sein, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr, insbesondere in Versicherungsangelegenheiten, zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt oder sogar beharrlich bewusst unrichtige Angaben gemacht hat (BGH VersR 1996, 575, 576 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94]; 1993, 571, 572) [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92].

  • BGH, 13.12.2017 - IV ZR 319/16

    Deckungsschutz in der Kfz-Kaskoversicherung wegen des Diebstahls eines Pkw: …

    Rn. 23 Sollte es dagegen entscheidend darauf ankommen, ob der Austausch tatsächlich durchgeführt wurde, so wäre es Sache der Beklagten, das durch die nunmehr vorgelegte Rechnung gestützte und zu berücksichtigende Vorbringen des Klägers zu widerlegen, da der Versicherer für Umstände, die eine überwiegende Vortäuschungswahrscheinlichkeit begründen, beweispflichtig ist (…Senatsurteile vom 16. Oktober 1996 - IV ZR 154/95, r+s 1996, 474 unter II 1, juris Rn. 17; vom 17. März 1993 - IV ZR 11/92, r+s 1993, 169 unter II, juris Rn. 16;… vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82, VersR 1984, 29 unter I 3 a, juris Rn. 14; st. Rspr.).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Zurückweisung von Ansprüchen in der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Tatrichter im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers unter Umständen auch dann glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (Urteil vom 17. März 1993 - IV ZR 11/92 - VersR 1993, 571 unter 1 b m.w.N.).
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