Rechtsprechung
| KG, 12.10.1993 - 6 U 3704/92 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Zustellung; Demnächst; Kostenvorschuß; Versicherung; Gesundheitszustand; Versicherungsnehmer; Beweis; Antragsformular; Arzt; Gesund
Papierfundstellen
- VersR 1994, 922
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Saarbrücken, 28.10.2003 - 4 U 686/02
Energielieferungsvertrag: Schätzung des Stromverbrauchs bei einer wegen eines …
Vernichtet das Versorgungsunternehmen allerdings den Zähler, obgleich rechtliche Streitigkeiten abzusehen sind, so vereitelt es dadurch schuldhaft die Erhebung eines Beweises, was analog § 444 ZPO zu seinem Nachteil zu berücksichtigen ist (…vgl. Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke-Hempel, aaO., § 19 AVBEltV, Rdnr. 6 unter Hinweis auf: VG Saarlouis, R + S 1990, 1; OVG Saarlouis, R + S 1994, 41). - OLG Dresden, 15.11.1999 - 2 U 2303/99
GmbH; Anfechtungsklage; Gesellschafterbeschluss; Verspätung; Einziehung; …
aa) Ein - dem Kläger nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnendes - Verschulden seines Prozessbevollmächtigten liegt darin, dass dieser nach Zugang der gerichtlichen Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich sicherstellte, dass der angekündigte Vorschuss tatsächlich entrichtet wurde (vgl. KG VersR 1994, 922; OLG Köln NJW-RR 1995, 806; BGH NJW 1986, 1347 [1348]; BGH NJW 1967, 779 [780]). - OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
Ablösung einer Bürgschaftsforderung durch ein Darlehen; Begriff der alsbaldigen …
Die eine alsbaldige Abgabe der Streitsache an das Prozessgericht voraussetzende Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO kann grundsätzlich nur eintreten, wenn der Kläger binnen zwei Wochen nach Zugang einer entsprechenden gerichtlichen Aufforderung die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt und den Gerichtskostenvorschuss einzahlt (Anschluss an BGH, NJW 1986, 1347; KG, VersR 1994, 922).Dies ist u.a. dann der Fall, wenn er den Gerichtskostenvorschuss nicht unverzüglich, in der Regel binnen zwei Wochen, einzahlt (vgl. BGH, NJW 1986, 1347, 1348; KG, VersR 1994, 922).
- OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03
Begriff der Zustellung demnächst
v. 12.10.1993 - 6 U 3704/92 - VersR 1994, S. 922). - OLG Dresden, 07.08.2000 - 8 W 2306/99
Verwertungserlös; Pflicht zur bestmöglichen Verwertung; Schadenminderungspflicht
Die insoweit regelmäßig zu beachtende Frist von zwei Wochen (vgl. Senat, Beschluss vom 31.01.2000, OLGR Dresden, 2001, 395 ff., Az. 8 W 1377/99, unter II.1.b)aa; BGH, NJW 1986, 1347, 1348; KG, VersR 1994, 922), die hier durch die Aufforderung vom 18.09.1997 in Lauf gesetzt wurde, ließ die Klägerin verstreichen und reichte erst am 06.11.1997 einen Verrechnungsscheck ein.
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