Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 24.03.1994 - 7 U 287/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 62 Abs. 1 S. 1 § 63 Abs. 1 S. 1
Voraussetzungen für den versicherten Betriebsschaden nach AKB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollbremsung; Wohnmobil; Auffahren; Auffahrunfall; Rettungskosten; Schaden; Kaskoversicherung; Kaskoversicherungsschutz; Fahrlässigkeit; Fehlerhafte Reaktion; Ungeschicklichkeit
Papierfundstellen
- VersR 1995, 1044
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines …
Der Klärung einer solchen, das Fahrzeug des Klägers schädigenden Einwirkung durch eindringendes Wasser bedarf es jedoch nicht, weil aufgrund der einleuchtenden Ausführungen des Sachverständigen SV1 davon auszugehen ist, dass der Kläger grob fahrlässig das Schadensereignis durch einen Bedienungsfehler, was für den Leistungsausschluss ausreicht (vgl. OLG Hamm VersR 1995, 1345; OLG Stuttgart VersR 1995, 1044) herbeigeführt hat. - OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 7 U 47/03
Leistungsfreiheit der Kfz-Vollkaskoversicherung: Betriebsschaden bei …
Nicht vom Versicherungsschutz gedeckt ist daher etwa ein Getriebeschaden in Folge starken Abbremsens in einer kritischen Verkehrssituation (OLG Stuttgart, VersR 1995, 1044) oder der durch eine sich öffnende Motorhaube verursachte Schaden (OLG Karlsruhe, r+s 1997, 407). - LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10
Kfz-Vollkaskoversicherung: Risikoausschluss für Schaden zwischen Zugfahrzeug und …
Es dürften die besseren Argumente dafür sprechen, dass diese Klausel, die A 2.3.2 S. 4 der "neuen" AKB 2008 entspricht, in AGB-rechtlicher Hinsicht wirksam ist (so z.B. auch OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 175 und VersR 2008, 643;… Stadler in Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. AKB A.2.3 Rn. 58; zweifelnd Maier in jurisPR-VersR 2/2011 Anm. 3): Der durchschnittliche Versicherungsnehmer wird nachvollziehen können, dass ein Zugfahrzeug mit Anhänger bei der Teilnahme am Straßenverkehr rein tatsächlich eine Einheit bildet und dass deshalb Schäden, die ohne Einwirkung von außen, sondern lediglich beim Betrieb des versicherten Risikos entstehen (wie z.B. ein Getriebeschaden aufgrund eines Schaltfehlers: OLG Stuttgart r+s 1994, 450) vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
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Rechtsprechung
| LG Ansbach, 16.09.1994 - 1 S 155/94 Fr |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einordnung einer Zugmaschine und Anhänger als Betriebseinheit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AKB § 12 Abs. 1 IIe
Verfahrensgang
- AG Ansbach, 20.01.1994 - C 338/93
- LG Ansbach, 16.09.1994 - 1 S 155/94 F
Papierfundstellen
- VersR 1995, 1044
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