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| OLG Köln, 14.06.1994 - 9 U 118/94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 12 Abs. 1 Ib; ZPO § 286
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrzeugdiebstahl; Äußeres Bild; Versicherungsnehmer; Vorlegen sämtlicher Schlüssel; Fehlen von Schlüsseln; Nachvollziehbare Erklärung
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.06.1993 - 24 O 185/92
- OLG Köln, 14.06.1994 - 9 U 118/94
Papierfundstellen
- VersR 1995, 41
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.01.1993 - IV ZR 277/91
Darlegungs- und Beweislast bei Fahrzeugverlust nach Gebrauchsüberlassung an …
Auszug aus OLG Köln, 14.06.1994 - 9 U 118/94
Dies beeinträchtigt das äußere Bild einer nach den Versicherungsbedingungen zu entschädigenden Fahrzeugentwendung oder einer ebenfalls versicherten Unterschlagung durch eine andere Person als diejenige, der das Fahrzeug zum Gebrauch überlassen worden war, ganz entscheidend (vgl. zum äußeren Bild eines Versicherungsfalles in Fällen der Überlassung des Fahrzeugs an einen Drittten BGH VersR 1993, 472 f. = r+s 1993, 169).
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Die Auffassung, der Beweis für die Mindesttatsachen eines äußeren Bildes sei schon dann nicht geführt, wenn der Versicherungsnehmer nicht sämtliche Originalschlüssel vorlegen oder das Fehlen eines Schlüssels nicht plausibel erklären könne, wird in jüngerer Zeit auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten (vgl. OLG Köln, VersR 1995, 41 [OLG Köln 14.06.1994 - 9 U 118/94] m. Anm. Bach; OLG Hamburg, VersR 1995, 38 [OLG Hamburg 19.11.1993 - 14 U 59/90]). - LG Köln, 06.07.1995 - 24 O 119/94 In diesem Zusammenhang ist es nach der neueren Rechtsprechung (OLG Köln, VersR 1995, 41 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 40 f.; OLG Hamburg, VersR 1995, 38 f.; OLG Hamm, VersR 1995, 39 f.) aber zum Nachweis des vom Versicherungsnehmer zu beweisenden Minimalsachverhaltes im Fall einer Fahrzeugentwendung auch erforderlich, daß der Geschädigte sämtliche Fahrzeugschlüssel vorlegen kann oder das Fehlen von Schlüsseln bzw. das Vorhandensein von Kopierspuren an vorgelegten Schlüssel plausibel erklärt.
- LG Köln, 09.03.1995 - 24 O 72/94 Dabei gehört zu dem vom Versicherungsnehmer nachzuweisenden äußeren Bild eines Diebstahls nach der neueren Rechtsprechung (OLG Köln, VersR 1995, 41, OLG Hamm, VersR 1995, 39, OLG Karlsruhe, VersR 1995, 40) auch, daß er sämtliche Schlüssel vorweisen oder das Fehlen von Schlüsseln bzw. etwaige Kopierspuren an vorgelegten Schlüsseln plausibel erklären kann.
- OLG München, 15.04.1996 - 30 U 882/95 Diese Auffassung ist zwar in jüngerer Zeit zunehmend auch von Obergerichten vertreten worden (vgl. OLG Köln, VersR 1995, 41 ; Hanseatisches OLG Hamburg, VersR 1995, 38 und OLG München, vgl. die Aufhebung der Entscheidung BGH, VersR 1995, 909), wird jedoch vom Senat nicht geteilt.
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