Rechtsprechung
| OLG München, 04.02.1994 - 23 U 3810/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
Grobe Fahrlässigkeit bei Unternehmensorganisation eines Spediteurs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grob fahrlässige Betriebsorganisation; Spediteur; Auftretende Verluste; Keine Zuordnung; Bestimmtes Umschlagsdepot; Transportabläufe; Ordnungsgemäße Dokumentation; Vorlage; Grobes Organisationsverschulden; Vielzahl von Transporten; Preis-Gewichts-Verhältnis ; ...
Verfahrensgang
- LG München I - 9 HKO 22430/91
- OLG München, 04.02.1994 - 23 U 3810/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 812
- VersR 1995, 486
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.06.1987 - I ZR 127/85
Containertransport; Ersatzpflicht des Frachtführers im kombinierten Verkehr
Auszug aus OLG München, 04.02.1994 - 23 U 3810/92
Selbst wenn man den Beweis für den Schadensort nicht als geführt ansieht, darf sich die Klägerin nach den vom BGH (NJW 1988, 640 ff.) zum multimodalen Verkehr entwickelten Grundsätzen auf den für sie günstigsten Standpunkt stellen (OLG München, TranspR 1993, 101, 102;… Koller, Transportrecht, Kommentar zu Spedition und Straßentransport (2. Aufl.), § 1 KVO Rz. 13). - BGH, 19.06.1986 - I ZR 15/84
Darlegungs- und Beweislast bei Verlust und Beschädigung von Lagergut
Auszug aus OLG München, 04.02.1994 - 23 U 3810/92
Die Beklagte ist demnach so zu behandeln, als ob sie in vollem Umfang darzulegen und zu beweisen hätte, daß sie ihre Dokumentationsorganisationspflicht erfüllt hat (vgl. BGH, TranspR 1986, 459, 461). - BGH, 13.04.1989 - I ZR 28/87
Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Frachtführers bei fehlender Ein- …
Auszug aus OLG München, 04.02.1994 - 23 U 3810/92
Da von einer grob fehlerhaften Organisation des Betriebes der Beklagten auszugehen ist, obliegt es der Beklagten, die gegen die Ursächlichkeit ihres Fehlverhaltens sprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen (BGH, TranspR 1989, 327, 328). - OLG München, 31.07.1992 - 23 U 6901/91
Vorliegen eines Speditions- oder eines Frachtvertrages - Darlegungs- und …
Auszug aus OLG München, 04.02.1994 - 23 U 3810/92
Selbst wenn man den Beweis für den Schadensort nicht als geführt ansieht, darf sich die Klägerin nach den vom BGH (NJW 1988, 640 ff.) zum multimodalen Verkehr entwickelten Grundsätzen auf den für sie günstigsten Standpunkt stellen (OLG München, TranspR 1993, 101, 102;… Koller, Transportrecht, Kommentar zu Spedition und Straßentransport (2. Aufl.), § 1 KVO Rz. 13). - RG, 09.02.1927 - I 332/26
Eisenbahnfrachtrecht; Kostbarkeit
Auszug aus OLG München, 04.02.1994 - 23 U 3810/92
Man kann sie aber angesichts der Verbreitung elektronischen Geräts nicht als Güter von ungewöhnlich hohem wert (RGZ 116, 113) qualifizieren.
- LG Düsseldorf, 20.12.2001 - 35 O 152/00 Insbesondere im Transportrecht ist anerkannt, daß der Frachtführer oder Spediteur zur Vermeidung prozessualer Nachteile gehalten ist, nicht nur zu seiner Organisation im Rahmen der Vermeidung von Schäden, sondern auch zum Ablauf des Schadenshergangs im Einzelfall vorzutragen (…OLG München a.a.O.;… OLG Hamburg a.a.O.; OLG München TranspR 1994, 199; OLG Nürnberg TranspR 1993, 91; OLG Stuttgart TranspR 1994, 244; OLG Frankfurt VersR 1983, 1055; Koller, VersR 1990, 553, 555, 556).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.11.1994 - 3 W 34/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1995, 486
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 10.10.2019 - 3 U 45/19 Bei den Kosten des Verklarungsverfahrens handelt es sich - jedenfalls bei der vorliegend gegebenen Identität von Parteien und Streitgegenstand im Hauptsacheverfahren - anerkanntermaßen um einen Teil der Kosten des Hauptsacheverfahrens, der in aller Regel zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung gemäß § 91 ZPO notwendig ist (…vgl. v. Waldstein/Holland, Binnenschiffahrtsrecht 5. Auflage, § 14 BinSchG Rn. 11; Senat VersR 1995, 486; OLG Karlsruhe VersR 1994, 367; OLG Hamburg BinSchiff 2018, 80; davon geht auch der Beschluss des Senats vom 10.11.2015, Az. 3 W 55/15 zit. n. juris inzident aus).
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