Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 23.09.1994 - 13 U 7/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bekämpfung von Hausstaubmilben; Ablehnung der Ersatzfähigkeit; Heilbehandlung; Gesundheitsvorsorge
Papierfundstellen
- VersR 1995, 651
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 5.95
Beamtenrecht: Beihilfe zu Gunsten von Beamten für Mittel gegen Hausstaubmilben …
Den vom Beihilferecht erfaßten Kosten der Krankenbehandlung ist dies ebensowenig zuzurechnen, als wenn krankheitsbedingt z.B. Teppichböden durch glatte Stein-, Holz- oder Kunststoffußböden und Stoffbezüge von Möbeln durch glatte Leder- oder Kunststoffbezüge ersetzt werden müßten (vgl. mit gleichem Ergebnis OVG Münster, Beschluß vom 21. Dezember 1993 - 6 A 4050/92 - [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluß des Senats vom 15. Juni 1994 - BVerwG 2 B 40.94 -]; VGH München, Urteil vom 9. März 1994 - 3 B 93.1485 - [IÖD 1995, 261]; entsprechend zum Privatversicherungsrecht OLG Frankfurt/M., Urteil vom 23. September 1994 - 13 U 7/93 - [VersR 1995, 651]).Unter diesen Umständen bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob die dem Kläger verordneten Mittel unter die Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen fallen, die nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 AMG arzneimittelrechtlich "als Arzneimittel gelten" (bejahend BSG…, Urteil vom 21. November 1991 - 3 RK 18/90 - [SozR 3 - 2200 § 182 Nr. 11]; verneinend OLG Frankfurt/M., Urteil vom 23. September 1994 - 13 U 7/93 - [VersR 1995, 651 f.]).
- AG Köln, 22.04.2008 - 146 C 286/06 Dabei sind Arzneimittel innerlich oder äußerlich am Patienten anzuwendende Medikamente, die zur Verhütung und Behandlung von Krankheiten und Schmerzen dienen (OLG Frankfurt VersR 95, 651 ff.).
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