Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Strumaoperation; Risiko einer Stimmbandlähmung; Aufklärungspflicht; Schmerzensgeld
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 05.08.1992 - 6 O 118/91
- OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Papierfundstellen
- VersR 1995, 661
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90
Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Über dieses mit einer Verletzung des Nervus recurrens zusammenhängende Risiko ist der Patient in einer für ihn verständlichen Weise zu informieren (vgl. auch BGH vom 22.01.1980 - VI ZR 263/78 = VersR 1980, 428; OLG Köln MedR 1992, 40, 41 jeweils zur Stimmbandlähmung; BGH vom 12.03.1991 - VI ZR 232/90 = NJW 1991, 2346 = VersR 1991, 777 : Cauda-Lähmung).Da der Eingriff nicht rechtmäßig war, haften die Beklagten für alle daraus entstandenen Schadensfolgen (vgl. BGH vom 14.02.1989 - VI ZR 65/88 = BGHZ 106, 391/98; vom 12.03.1991 - VI ZR 232/90 = NJW 1991, 2346/7 zu c aa = VersR 1991, 777/8).
Dies gilt unabhängig davon, ob diese Folgebeeinträchtigungen organisch oder durch psychische Fehlverarbeitung der Stimmbandlähmung bedingt sind (vgl. BGH vom 12.03.1991 a.a.O. mit Hinweis auf BGH vom 21.09.1982 - VI ZR 130/81 = VR 1982, 1141).
- BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78
Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Über dieses mit einer Verletzung des Nervus recurrens zusammenhängende Risiko ist der Patient in einer für ihn verständlichen Weise zu informieren (vgl. auch BGH vom 22.01.1980 - VI ZR 263/78 = VersR 1980, 428; OLG Köln MedR 1992, 40, 41 jeweils zur Stimmbandlähmung; BGH vom 12.03.1991 - VI ZR 232/90 = NJW 1991, 2346 = VersR 1991, 777 : Cauda-Lähmung).Soweit der Bundesgerichtshof im Urteil vom 22.01.1980 a.a.O. die bei einer Patientin vorhandene Kenntnis über das Risiko einer Verletzung des Nervus recurrens für ausreichend angesehen und der Patientin eine Fragelast bezüglich der ihr (angeblich) nicht bekannten Auswirkungen der Nervläsion (Stimmbandlähmung) aufgebürdet hat, handelte es sich um den Sonderfall einer schon voraufgeklärten Patientin, die sich wegen des ihr bekannten Risikos einer Verletzung des Stimmbandnervs in die Behandlung von nach ihrer Meinung besonders qualifizierten Ärzten begeben hatte, um dieses Risiko zu minimieren.
- BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88
Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Da der Eingriff nicht rechtmäßig war, haften die Beklagten für alle daraus entstandenen Schadensfolgen (vgl. BGH vom 14.02.1989 - VI ZR 65/88 = BGHZ 106, 391/98; vom 12.03.1991 - VI ZR 232/90 = NJW 1991, 2346/7 zu c aa = VersR 1991, 777/8).
- BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90
Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen die Risiken weder verharmlost noch heruntergespielt werden (vgl. BGH vom 30.09.1986 - VI ZR 172/85 = VersR 1987, 200 ; vom 26.11.1991 - VI ZR 389/90 = VersR 1992, 238/40).c) Ob das von den Beklagten vorgelegte (im Fall der Klägerin unstreitig nicht verwendete) und immerhin neben postoperativer Heiserkeit auch Sprach- und Atemstörungen nennende perimed-Formular den Aufklärungserfordernissen genügt, bedarf hier keiner Entscheidung. - BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89
Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Jedenfalls ergibt sich aus der erstinstanzlichen Anhörung der Klägerin zur Genüge, daß sie sich bei vollständiger Risikoaufklärung zumindest in einem Entscheidungskonflikt befunden haben würde, was bereits ausreicht (vgl. BGH vom 26.06.1990 - VI ZR 289/89 = VersR 1990, 1238 ; vom 11.12.1990 - VI ZR 151/90 = VersR 1991, 315 = NJW 1991, 1543 ). - BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90
Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Jedenfalls ergibt sich aus der erstinstanzlichen Anhörung der Klägerin zur Genüge, daß sie sich bei vollständiger Risikoaufklärung zumindest in einem Entscheidungskonflikt befunden haben würde, was bereits ausreicht (vgl. BGH vom 26.06.1990 - VI ZR 289/89 = VersR 1990, 1238 ; vom 11.12.1990 - VI ZR 151/90 = VersR 1991, 315 = NJW 1991, 1543 ). - BGH, 21.09.1982 - VI ZR 130/81
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Dies gilt unabhängig davon, ob diese Folgebeeinträchtigungen organisch oder durch psychische Fehlverarbeitung der Stimmbandlähmung bedingt sind (vgl. BGH vom 12.03.1991 a.a.O. mit Hinweis auf BGH vom 21.09.1982 - VI ZR 130/81 = VR 1982, 1141). - BGH, 22.05.1981 - 4 StR 225/81
Zur vorherigen Aufklärung des Patienten durch den Arzt bei nicht notwendigem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Etwas anderes gilt nur dann, wenn er von einer anderweitig ordnungsgemäß stattgehabten Aufklärung des Patienten überzeugt sein darf (vgl. BGH vom 22.05.1981 - 4 StR 225/81 = MedR 1983, 30 mit Hinweis auf BGH NJW 1961, 2203), was jedoch hier schon mit Rücksicht auf das völlig unausgefüllte und von der Klägerin nicht unterzeichnete Einwilligungsformular auf der Rückseite des Operationsberichts nicht angenommen werden kann. - BGH, 30.09.1986 - VI ZR 172/85
Schadensersatzansprüche wegen nicht wirksam erteilter Einwilligung in eine …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen die Risiken weder verharmlost noch heruntergespielt werden (vgl. BGH vom 30.09.1986 - VI ZR 172/85 = VersR 1987, 200 ; vom 26.11.1991 - VI ZR 389/90 = VersR 1992, 238/40).c) Ob das von den Beklagten vorgelegte (im Fall der Klägerin unstreitig nicht verwendete) und immerhin neben postoperativer Heiserkeit auch Sprach- und Atemstörungen nennende perimed-Formular den Aufklärungserfordernissen genügt, bedarf hier keiner Entscheidung. - BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60
Schutzbereich und Folgeschäden
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Etwas anderes gilt nur dann, wenn er von einer anderweitig ordnungsgemäß stattgehabten Aufklärung des Patienten überzeugt sein darf (vgl. BGH vom 22.05.1981 - 4 StR 225/81 = MedR 1983, 30 mit Hinweis auf BGH NJW 1961, 2203), was jedoch hier schon mit Rücksicht auf das völlig unausgefüllte und von der Klägerin nicht unterzeichnete Einwilligungsformular auf der Rückseite des Operationsberichts nicht angenommen werden kann. - BGH, 26.09.1961 - VI ZR 124/60
- BGH, 08.03.1988 - VI ZR 161/87
Erfolglosigkeit einer Revision aufgrund der Unwesentlichkeit von entsprechenden …
- OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer; …
Das OLG Stuttgart (VersR 1995, 661) bestätigte ein Urteil über einen Schmerzensgeldbetrag von DM 20.000,-- (= EUR 10.225,--), der einer Patientin nach einer Stimmbandlähmung als Schadensersatz für ihren Dauerschaden (sie konnte sich in der mündlichen Verhandlung zwei Jahre nach dem schädigenden Eingriff nur mit "schwacher Stimme artikulieren") zugesprochen worden war. - OLG Köln, 14.06.2000 - 5 U 258/99 Unter Berücksichtigung aller Umstände erscheint dem Senat ein Schmerzensgeld von 20.000,- DM angemessen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 26. August 1982 - 8 U 15/80 -, n.v., IMM-Dat. 2/99 Nr. 1983; OLG Stuttgart, VersR 1995, 661 = IMM-Dat.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.03.1993 - 3 U 182/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ärztliche Aufklärungspflicht; Nachweis; Ständige Durchführung von Aufklärungsgesprächen
Papierfundstellen
- VersR 1995, 661
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruchs auf …
In gleicher Weise wird es regelmäßig ausreichen, wenn derartige Aufklärungsgespräche nach Art und Inhalt einer ständigen und ausnahmslosen Übung des Arztes entsprechen (Oberlandesgericht Hamm, VersR 1995, S. 661). - OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie
Lediglich wenn die Tatsache eines Gespräches als solchem zwischen den Parteien außer Streit steht, kommt es nicht in jedem Falle darauf an, ober der verklagte Arzt oder sein Personal sich noch konkret an den Patienten und an die konkreten Inhalte des einzelnen Gespräches erinnern können (so auch OLG Hamm VersR 1995, 661 [OLG Hamm 22.03.1993 - 3 U 182/92]). - OLG Hamm, 15.06.2005 - 3 U 289/04
Arztrecht: Zur Frage von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen eines …
Unter diesen Umständen kann die Behandlungsseite sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sie ihr übliches Programm stets einhält (vgl. OLG Hamm, VersR 1995, 661).
- OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
Klageabweisung von Arzthaftungsansprüchen wegen den Anforderungen entsprechender, …
So kann es zur Überzeugungsbildung des Gerichtes von der Patientenunterrichtung in einem vertraulichen Arztgespräch im Einzelfall anerkanntermaßen ausreichen, wenn die ständige Praxis einer ordnungsgemäßen Aufklärung nachgewiesen wird und Indizien vorliegen, dass dies auch im konkreten Fall so gehandhabt worden ist (vgl. OLG Hamm, VersR 1995, 661;… Geiß/Greiner, Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., C 134 m.w.N.). - LG Karlsruhe, 06.05.2011 - 6 O 285/09
Arzthaftung: Nachweis der Aufklärung bei "Off-label-use" eines Medikaments
Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - außer Streit steht, dass zwischen dem Arzt und dem Patienten ein Gespräch stattgefunden hat, in dem es um die bevorstehende Behandlung mit Cortison ging (…vgl. zu Operationen: OLG Karlsruhe, Urt. v. 8. Oktober 1997 - 7 U 61/96, NJW 1998, 1800;… Urt. v. 26. Februar 2002 - 7 U 4/00; MedR 2003, 229; OLG Brandenburg v. 1. September 1999 - 1 U 3/99, OLGReport Brandenburg 2000, 70 = VersR 2000, 1283; OLG Hamm v. 22. März 1993 - 3 U 182/92, VersR 1995, 661 mit Nichtannahmebeschluss des BGH v. 15. März 1994 - VI ZR 163/93). - OLG Karlsruhe, 23.06.2004 - 7 U 228/02
Arzthaftung: Nachweis ordnungsgemäßer Operationsaufklärung; Beeinträchtigung der …
Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - außer Streit steht, dass zwischen dem Arzt und dem Patienten ein Gespräch stattgefunden hat, in dem es um die bevorstehende Operation ging (…Senat, Urt. v. 8.10.1997 - 7 U 61/96, NJW 1998, 1800;… Urt. v. 26.2.2002 - 7 U 4/00, MedR 2003, 229;… OLG Brandenburg, Urt. v. 1.9.1999 - 1 U 3/99, VersR 2000, 1283; OLG Hamm v. 22.3.1993 - 3 U 182/92, VersR 1995, 661 mit Nichtannahmebeschluss des BGH v. 15.3.1994 - VI ZR 163/93). - OLG München, 31.05.2013 - 1 U 213/13
Abweisung der Arzthaftungsklage mangels Nachweises eines Behandlungsfehlers bei …
Allerdings ist dem Arzt nicht nur durch Vorlage eines unterzeichneten Formulars möglich, den Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung zu führen, die Frage beurteilt das Gericht vielmehr in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles anhand der persönlichen Anhörung der am Gespräch Beteiligten (vgl. auch OLG Hamm vom 22.03.1993, 3 U 182/92). - OLG Hamm, 20.12.2004 - 3 U 142/04
Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund eines …
Es reicht aber regelmäßig aus, wenn derartige Gespräche nach Art und Inhalt einer ständigen und ausnahmslosen Übung entsprechen (OLG Hamm, VersR 1995, 661). - OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 7 U 228/02 Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - außer Streit steht, dass zwischen dem Arzt und dem Patienten ein Gespräch stattgefunden hat, in dem es um die bevorstehende Operation ging (…Senat, Urt. v. 8.10.1997 - 7 U 61/96, NJW 1998, 1800;… Urt. v. 26.2.2002 - 7 U 4/00, MedR 2003, 229;… OLG Brandenburg, Urt. v. 1.9.1999 - 1 U 3/99, VersR 2000, 1283; OLG Hamm v. 22.3.1993 - 3 U 182/92, VersR 1995, 661 mit Nichtannahmebeschluss des BGH v. 15.3.1994 - VI ZR 163/93).
- OLG Hamm, 24.11.2004 - 3 U 219/03
Auftreten einer Ulnaris-Schädigung nach Durchführung einer operativen Reposition …
Regelmäßig reicht es aus, wenn derartige Gespräche nach Art und Inhalt einer ständigen und ausnahmslosen Übung entsprechen (OLG Hamm, VersR 1995, 661).
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