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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.10.1993 - 4 U 1994/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4227
OLG Nürnberg, 06.10.1993 - 4 U 1994/93 (https://dejure.org/1993,4227)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.10.1993 - 4 U 1994/93 (https://dejure.org/1993,4227)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Oktober 1993 - 4 U 1994/93 (https://dejure.org/1993,4227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; RVO §§ 636 637 640
    Ausschluß des Haftungsprivilegs für Arbeitnehmer bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Auffahrunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrer eines Kleinlastwagens; Geschwindigkeit; Überholmanöver; Fahrspurwechsel; Auffahrunfall; Grobe Fahrlässigkeit

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 8 O 11207/92
  • OLG Nürnberg, 06.10.1993 - 4 U 1994/93

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 684
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 2/87

    Haftung für unsachgemäße Lagerung von Flaschenwein

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.10.1993 - 4 U 1994/93
    Das außer Acht lassen dieser einfachen, aber naheliegenden gefahrbegründenden Umstände erfüllt auch das Merkmal des Bewußtseins der Gefährlichkeit, das der BGH in der Regel als Voraussetzung der groben Fahrlässigkeit fordert (BGH VersR 85, 1061; BGH NJW-RR 89, 991).
  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 21/72

    Anforderungen an ein grobes Verschulden eines Kraftfahrzeugführers - Bedeutung …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.10.1993 - 4 U 1994/93
    Für die Schwere des Vorwurfs macht es mithin keinen entscheidenden Unter schied, ob eine Gefahr erkannt, aber unterschätzt wurde, oder ob sie aus Gedankenlosigkeit von vornherein nicht erkannt wurde (BGH VersR 74, 569; BGH VersR 62, 80;… Hanau in Münchner Kommentar, 2. Auflage, Rn 6 zu § 277 BGB ).
  • OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 25/18

    Begriff der betrieblichen Tätigkeit i.S. von § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII; Haftung des …

    Rn. 52 (2) OLG Nürnberg, Urteil v. 06.10.1993 (VersR 1995, 684): Annahme grober Fahrlässigkeit, wenn ein Fahrer eines Kleinlasters am Tage auf einer mehrspurigen Ausfallstraße ohne Standstreifen auf einen in 500 Meter Entfernung erstmals erkennbaren stehenden Lkw mit eingeschalteten Warnblinkanlage ungebremst auffährt, da er mehr als 20 Sekunden Zeit gehabt habe, das Stehen des Lkw durch schnelle Verringerung des Abstandes zu erkennen.
  • LG Ulm, 16.12.2016 - 11 O 11/14

    Erstattung von Zahlungen durch die Geschäftsführer der Gesellschaft wegen …

    Der Partei ist es nicht verwehrt, sich das Vorbringen der anderen Partei selbst dann hilfsweise zu eigen zu machen, wenn sie sich damit in ihrem Hauptvorbringen widerspricht und dies mit ihrem eigenen Hauptvortrag nicht vereinbar ist, sofern sie dadurch nur ihre Wahrheitspflicht nicht verletzt ( BGHZ 19, 387 ; VersR 1984, 537; MDR 1959, 834 NJW 1985, 1841; VersR 1995, 684).
  • OLG München, 16.05.2008 - 10 U 5191/07

    Regress der gesetzlichen Unfallversicherung nach Verkehrsunfalltod eines …

    16Das ungebremste Auffahren auf einen vorausfahrenden Vordermann lässt in aller Regel auch ohne Annahme eines Anscheinsbeweises (vgl. BGH VersR 1972, 171), welcher sich vorliegend verbietet, den Schluss von der objektiven auf die subjektive grobe Fahrlässigkeit zu, wenn nicht entlastende Umstände in subjektiver Hinsicht vorliegen (OLG Köln VersR 1973, 1041; OLG Nürnberg VersR 1995, 684).
  • VG Minden, 20.01.2009 - 10 K 1722/08
    Rn. 49 Vgl. dazu etwa die Urteile des Oberlandesgerichts Rostock vom 26. September 2008 - 5 U 115/08 - juris (fehlerhafte Einschätzung der Geschwindigkeit eines zu überholenden Lkw auf einer Bundesautobahn über einen Zeitraum von einer Minute), des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. September 2005 - I-10 U 203/04, 10 U 203/04 -, a.a.O. (überhöhte Geschwindigkeit bei schlechten Sichtverhältnissen), des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2002 - 10 U 184/01 -, NZV 2003, 289 = MDR 2003, 330 (Auffahren bei Geschwindigkeit von 170 km/h und Dunkelheit), des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 06. Oktober 1993 - 4 U 1994/93 -, VersR 1995, 684 (fehlerhafte Einschätzung des Abstands bei beabsichtigtem Überholen über Zeitraum von 20 Sekunden bis zum Aufprall) und des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. Oktober 2001 - 3 K 1659/99 -, juris (Aufheben einer heruntergefallenen Keksdose).
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