Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Berufungsfrist - Rechenfehler - Klageabweisung - Beginn
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 516, 319
Beginn der Berufungsfrist nach Urteilsberichtigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1033
- MDR 1995, 196
- FamRZ 1995, 155
- VersR 1995, 725
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (14)
- BGH, 28.03.1990 - XII ZR 68/89
Auswirkung der Urteilsberichtigung nach § 319 ZPO auf den Lauf von …
Auszug aus BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93
b) Der Revision ist zuzugeben, daß die Berichtigung eines Urteils gemäß § 319 ZPO grundsätzlich keinen Einfluß auf Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen hat (st.Rspr., vgl. etwa BGHZ 89, 184; 113, 228; Senatsurteil vom 28. März 1990 - XII ZR 68/89 - FamRZ 1990, 988).Ausnahmsweise beginnt allerdings dann mit der Bekanntgabe des Berichtigungsbeschlusses eine neue Rechtsmittelfrist zu laufen, wenn das Urteil insgesamt nicht klar genug war, um die Grundlage für die Entschließungen und das weitere Handeln der Parteien und für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bilden; denn der Irrtum eines Gerichts darf sich nicht dahin auswirken, daß die Rechtsmittelmöglichkeit einer Partei beeinträchtigt oder gar vereitelt wird (…vgl. BGHZ 113 aaO S. 231; Senatsurteil vom 28. März 1990 aaO m.w.N.).
Im vorliegenden Fall hat das Oberlandesgericht einen solchen Ausnahmefall mit Recht angenommen, soweit der Kläger mit seiner Berufung das Ziel verfolgt, die zu seinen Gunsten ergangene Entscheidung in dem unberichtigten Urteil wiederherzustellen (die Bekämpfung der seinerzeit bereits geschaffenen Beschwer durch die Teilabweisung der Klage war allerdings keinesfalls mehr möglich, vgl. Senatsurteil vom 28. März 1990 aaO).
- BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80
Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die …
Auszug aus BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93
Die steuerliche Bewertung von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit ist unterhaltsrechtlich in verschiedener Hinsicht nicht maßgebend (vgl. etwa Senatsurteil vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 - FamRZ 1980, 770); es ist nicht ausgeschlossen, daß in einem Zeitraum steuerrechtlich ein Verlust vorliegt, unterhaltsrechtlich aber ein Gewinn (vgl. dazu etwa Fischer-Winkelmann/Maier FamRZ 1993, 880, 889 m.w.N.). - BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93
Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93
Nur wenn wegen offenkundiger schwerer Mängel Unwirksamkeit anzunehmen ist, können sie unbeachtet bleiben (vgl. BGHZ 20, 188, 190; 78, 22, 23; BGH, Urteile vom 12. Januar 1984 - III ZR 95/82 - WM 1984, 1351, 1352 und vom 14. Juli 1994 - IX ZR 193/93 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
- BGH, 17.01.1991 - VII ZB 13/90
Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Hinblick auf eine Berichtigung des …
Auszug aus BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93
b) Der Revision ist zuzugeben, daß die Berichtigung eines Urteils gemäß § 319 ZPO grundsätzlich keinen Einfluß auf Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen hat (st.Rspr., vgl. etwa BGHZ 89, 184; 113, 228; Senatsurteil vom 28. März 1990 - XII ZR 68/89 - FamRZ 1990, 988). - BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82
Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93
Nur wenn wegen offenkundiger schwerer Mängel Unwirksamkeit anzunehmen ist, können sie unbeachtet bleiben (vgl. BGHZ 20, 188, 190; 78, 22, 23; BGH, Urteile vom 12. Januar 1984 - III ZR 95/82 - WM 1984, 1351, 1352 und vom 14. Juli 1994 - IX ZR 193/93 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). - BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß
Auszug aus BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93
Nur wenn wegen offenkundiger schwerer Mängel Unwirksamkeit anzunehmen ist, können sie unbeachtet bleiben (vgl. BGHZ 20, 188, 190; 78, 22, 23; BGH, Urteile vom 12. Januar 1984 - III ZR 95/82 - WM 1984, 1351, 1352 und vom 14. Juli 1994 - IX ZR 193/93 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). - BGH, 09.12.1983 - V ZR 21/83
Rechtsmittelfrist bei Urteilsberichtigung
Auszug aus BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93
b) Der Revision ist zuzugeben, daß die Berichtigung eines Urteils gemäß § 319 ZPO grundsätzlich keinen Einfluß auf Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen hat (st.Rspr., vgl. etwa BGHZ 89, 184; 113, 228; Senatsurteil vom 28. März 1990 - XII ZR 68/89 - FamRZ 1990, 988). - BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54
Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung
Auszug aus BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93
Nur wenn wegen offenkundiger schwerer Mängel Unwirksamkeit anzunehmen ist, können sie unbeachtet bleiben (vgl. BGHZ 20, 188, 190; 78, 22, 23; BGH, Urteile vom 12. Januar 1984 - III ZR 95/82 - WM 1984, 1351, 1352 und vom 14. Juli 1994 - IX ZR 193/93 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). - BGH, 21.05.1985 - VI ZB 4/85
Rechtsmittelfrist - Aufhebung des Berichtigungsbeschlusses - Urteilsberichtigung …
Auszug aus BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93
Es kann daher dahinstehen, ob eine nur für den Fall des Mißerfolgs der sofortigen Beschwerde eingelegte Berufung unzulässig (…so wohl MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher § 518 Rdn. 42; s.a. BGH, Beschluß vom 21. Mai 1985 - VI ZB 4/85 - NJW 1986, 935, 936) oder deswegen zulässig gewesen wäre, weil nur von einem innerprozessualen Vorgang abhängig gemacht (…sowohl Stein/Jonas/Grunsky aaO § 518 Rdn. 17). - BGH, 23.04.1955 - VI ZB 4/55
Berufungsfrist bei Urteilsberichtigung
Auszug aus BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93
Ihm konnte nicht zugemutet werden, eine Berichtigung des Urteils zu seinen Ungunsten zu betreiben und anschließend - noch innerhalb der Monatsfrist des § 516 ZPO - Berufung gegen das daraufhin berichtigte Urteil einzulegen (vgl. BGHZ 17, 149, 152; RGZ 116, 13). - BGH, 30.01.1986 - IVb ZR 65/83
Anpassung von Unterhaltsvereinbarungen wegen verringerter Kaufkraft der Währung
- BGH, 02.11.1988 - IVb ZB 146/83
- OLG Köln, 21.08.1968 - 2 W 87/68
Streitwert: Grundschuld - Hypothek - Löschungsklage
- OLG Hamburg, 20.03.1978 - 5 W 10/78
- BGH, 20.11.2018 - II ZR 12/17
GmbH: Legitimierung als Mehrheitsgesellschafter bei eingezogenen …
Sie können nur dann unbeachtet bleiben, wenn wegen offenkundiger schwerer Mängel Unwirksamkeit anzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - IX ZR 193/93, BGHZ 127, 74, 76; Urteil vom 9. November 1994 - XII ZR 184/93, NJW 1995, 1033 mwN). - BGH, 12.02.2004 - V ZR 125/03
Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Berichtigung des …
a) Für die Berichtigung eines Urteils gemäß § 319 ZPO ist anerkannt, daß sie auf den Beginn und den Lauf von Rechtsmittelfristen keinen Einfluß hat (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 89, 184; 113, 228; BGH Urt. v. 9. November 1994, XII ZR 184/93, NJW 1995, 1033; Beschl. v. 24. Juni 2003, VI ZB 10/03, NJW 2003, 2991).Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn das Urteil als Grundlage für die Entschließungen und das weitere Handeln der Parteien und für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts nicht geeignet ist (BGHZ 113, 228, 231; 127, 74; BGH Urt. v. 9. November 1994, XII ZR 184/93, NJW 1995, 1033; Beschl. v. 24. Juni 2003, VI ZB 10/03, NJW 2003, 2991).
Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Partei durch die Berichtigung erstmals bzw. höher beschwert wird (BGHZ 67, 284, 287; BGH Urt. v. 9. November 1994, XII ZR 184/93, NJW 1995, 1033; v. 5. November 1998, VII ZB 24/98, NJW 646, 647) oder den richtigen Rechtsmittelgegner erfährt (BGHZ 113, 228, 231); ferner, wenn sie erst durch die Berichtigung davon Kenntnis erlangt, daß das Rechtsmittel ausdrücklich zugelassen ist (…Senat, Urt. v. 7. November 2003, V ZR 65/03, Umdruck S. 10 f., zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00
Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß
Liegen die Voraussetzungen für eine Berichtigung vor, kann auch eine Urteilsformel bis ins Gegenteil korrigiert werden (…BAG 13. November 1974, aaO; BGH 9. November 1994 - XII ZR 184/93 - NJW 1995, 1033).Hier geht aus den Entscheidungsgründen nicht etwa hervor, daß ein Berechnungsfehler zur Klagestattgabe statt zur Klageabweisung geführt hat (so in dem der Entscheidung des BGH vom 9. November 1994, aaO zugrunde liegenden Fall: - versehentlich war bei der Saldierung mehrerer Beträge ein einzelner Betrag mit einem positiven statt mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen worden).
- BGH, 05.11.1998 - VII ZB 24/98
Beginn der Rechtsmittelfrist nach Zustellung eines Berichtigungsbeschlusses
Nach einer Berichtigung beginnt grundsätzlich keine neue Frist (st.Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. November 1994 - XII ZR 184/93 = NJW 1995, 1033 m.w.Nachw.).Ausnahmen sind insbesondere dann anerkannt, wenn erst aus der Berichtigung hervorgeht, daß eine Partei durch das ergangene Urteil beschwert ist (BGH, Beschluß vom 23. April 1955 - VI ZB 4/55 = BGHZ 17, 149; BGH, Urteil vom 10. März 1981 - VI ZR 236/79 = VersR 1981, 548, 549; Senat, Beschluß vom 17. Januar 1991 - VII ZB 13/90 = BGHZ 113, 228; BGH, Urteil vom 9. November 1994 - XII ZR 184/93 = NJW 1995, 1033).
Der Irrtum eines Gerichts darf sich nicht dahin auswirken, daß die Rechtsmittelmöglichkeit einer Partei beeinträchtigt oder gar vereitelt wird (BGH, Beschluß vom 23. April 1955 - VI ZB 4/55 = BGHZ 17, 149, 152; BGH, Urteil vom 10. März 1981 - VI ZR 236/79 = VersR 1981, 548, 549; Senat, Beschluß vom 17. Januar 1991 - VII ZB 13/90 = BGHZ 113, 228, 231; BGH, Urteil vom 9. November 1994 - XII ZR 184/93 = NJW 1985, 1033).
- BGH, 27.07.2016 - XII ZB 203/15
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung einer Beschwerdebegründungsfrist in einer …
Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn etwa die berichtigte Fassung die Beschwer des Rechtsmittelführers erst hinreichend erkennen lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 1994 - XII ZR 184/93 - FamRZ 1995, 155, 156 mwN). - BGH, 12.03.2009 - IX ZB 193/08
Bindung an die nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei Irrtum des …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfalten fehlerhafte Berichtigungsbeschlüsse, die erkennbar keine gesetzliche Grundlage haben, trotz formeller Rechtskraft keine verbindliche Wirkung (BGHZ 20, 188, 192 f ; BGH, Urt. v. 9. November 1994 - XII ZR 184/93, NJW 1995, 1033; Beschl. v. 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04, NJW 2004, 2389). - BGH, 07.11.2003 - V ZR 65/03
Inhalt eines einzutragenden Mitbenutzungsrechts; Beginn der Revisionsfrist bei …
In einem solchen Fall beginnt mit der Bekanntgabe des Berichtigungsbeschlusses eine neue Rechtsmittelfrist zu laufen (BGHZ 113, 230, 231; BGH, Urt. v. 9. November 1994, XII ZR 184/93, NJW 1995, 1033;… Urt. v. 5. November 1998; VII ZB 24/98 NJW 1999, 646, 647). - BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99
Vorlage an den BGH bei mehreren Verfahrensgegenständen
Von diesem Grundsatz ist eine Ausnahme nur dann zu machen, wenn der Beschluss in der zugestellten, nicht berichtigten Fassung insgesamt nicht klar genug war, um den Beteiligten die Grundlage für weiteres prozessuales Handeln zu bieten (vgl. BGHZ 113, 228; NJW 1995, 1033;… Zöller/Vollkommer ZPO 22. Aufl. § 319 Rn. 25a;… Musielak ZPO 2. Aufl. 319 Rn. 17;… Jansen § 18 Rn. 37). - OLG Celle, 18.11.2019 - 21 UF 153/19
Vereinfachtes Verfahren über Minderjährigenunterhalt; Prüfung der …
Diese bildet allgemein die Grundlage für die Entschließungen und das weitere Handeln der Beteiligten und für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts im Instanzenzug im besonderen (vgl. BGH NJW-RR 2001, 211; NJW 1995, 1033 [jeweils zur Rechtsmittelfrist bei Urteilsberichtigung]). - OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung - Berichtigung bei offenbarer Unrichtigkeit
Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn erst die berichtigte Fassung die Beschwer der Partei hinreichend erkennen lässt (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2006 - VI ZB 46/06 -, JurBüro 2007, 280 [nur Leitsatz]; Beschl. v. 09.11.1994 - XII ZR 184/93 -, NJW 1995, 1033).Einer Partei kann regelmäßig auch nicht zugemutet werden, eine Berichtigung einer gerichtlichen Entscheidung zu ihren Ungunsten zu betreiben; die Anfechtung schon vor einer Berichtigung trägt die Gefahr der Verwerfung des Rechtsmittels mangels Beschwer in sich (vgl. BGH, Urt. v. 09.11.1994, a. a. O.).
- BAG, 13.04.2005 - 5 AZB 76/04
Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
- BGH, 06.05.2009 - XII ZB 81/08
Beginn der Monatsfrist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Änderung des …
- BGH, 28.06.2000 - XII ZB 157/99
Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Falle der Urteilsberichtigung
- BGH, 12.12.2006 - VI ZB 46/06
Lauf der Rechtsmittelfristen bei Tatbestandsberichtigung
- LAG Hessen, 25.04.2005 - 7 Sa 1517/04
Beginn der Berufungsfrist - Berichtigungsbeschluss - unzulässige Berufung
- LAG Köln, 18.12.2003 - 5 TaBV 36/03
Verhältniswahl, Mehrheitswahl, Gesamtbetriebsrat
- OLG Schleswig, 04.02.2011 - 16 W 13/11
Berichtigung des Urteilstenors hinsichtlich der Feststellung einer vorsätzlich …
- OLG Köln, 12.04.2007 - 9 W 35/06
Leistungsfreiheit des Rechtschutzversicherers bei Entfall des Vergütungsanspruchs …
- OLG Celle, 02.12.1998 - 9 U 90/98
Beginn der Berufungsfrist für im Rubrum nicht genannte Partei
- OLG Celle, 04.05.2011 - 10 WF 118/11
Berichtigung des Tenors eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses
- BGH, 15.05.1996 - VIII ZB 19/96
Versäumnis der Berufungsfrist - Zustellung des landgerichtlichen Urteils an die …
- BGH, 05.06.2008 - V ZA 5/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
- LG Regensburg, 02.02.2009 - 1 O 1642/08
Professorenbewertung zulässig - MeinProf.de
- BGH, 18.02.2003 - XI ZB 20/02
Grundsätzliche Bedeutung einer Sache; Lauf der Berufungsbegründungsfrist bei …
- KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19
Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung; Bedeutung eines formellen Fehlers in …
- OLG Köln, 07.07.2010 - 2 Wx 93/10
Berichtigung eines Hauptversammlungsbeschlusses durch den beurkundenden Notar
- BVerfG, 08.09.2005 - 2 BvR 824/05
Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Frist zur Einlegung einer …
- BGH, 25.06.1998 - I ZB 30/98
Vorsorgliche Einlegung der Berufung für den Fall der Aufhebung eines …
- BAG, 15.08.2001 - 7 ABR 53/00
Verspätete Einlegung der Beschwerde
- LSG Bayern, 15.10.2019 - L 20 KR 122/19
Rechtsmittelfrist bei Berichtigung einer gerichtlichen Entscheidung
- OLG Bamberg, 08.09.2005 - 1 U 57/05
- OVG Niedersachsen, 22.06.1999 - 12 L 2110/99
Einreiserecht; Ausreiserecht; Paßrecht; Asylrelevante Strafbestimmung; …
- KG, 18.01.2021 - 10 U 54/19
Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung; Bedeutung eines formellen Fehlers in …
- LG Regensburg, 26.09.2012 - 1 O 61/11
Verkehrsunfall - Schmerzensgeld für leichte HWS-Distorsion und leichte …
- LG Aachen, 18.05.1999 - 1 O 187/99
Verpflichtung des Amtsvorgängers zur Duldung eines Umzugshinweises
- BayObLG, 22.03.1999 - 3Z BR 250/98
Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung einer …
- BGH, 27.06.1995 - VI ZB 8/95
Beginn der Rechtsmittelfrist bei offenbarer Unrichtigkeit der Urteilsschrift - …
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.2013 - 12 S 1301/13
Berichtigung einer Entscheidung; Beginn Rechtsmittelfrist
- VGH Bayern, 20.09.2002 - 7 ZB 02.1219
Frist für Begründung des Zulassungsantrags; Einreichung der Begründung beim …
- KG, 04.05.2010 - 14 U-(5) 45/09
Offensichtlichkeit eines erst nach einem genauen Nachrechnen festzustellenden …
- OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 2 WF 364/03
Begründung von Rentenanwartschaften in Höhe eines Höchtsbetrags im Rahmen eines …
- LG Lüneburg, 17.12.2008 - 3 T 114/08
Anspruch auf Berichtigung der Wohlverhaltensperiode von sechs auf fünf Jahre …
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Rechtsprechung
| KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ; Nachholung der versäumten Prozesshandlung ; Beifügung der Berufungsbegründung; Verhinderung ohne Verschulden; Zurechnung eines Verschuldens eines angestellten juristischen Mitarbeiters ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.03.1994 - 101 O 306/91
- KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1434
- VersR 1995, 725
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BGH, 08.11.1988 - VI ZB 26/88
Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Abwesenheit des …
Auszug aus KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94
Sie entbindet den Anwalt jedoch nicht davon, auch sonst durch eine entsprechende Organisation seines Büros das Möglichste zu tun, Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristensachen auszuschließen (vgl. BGH, NJW 1989, 1157 m.w.N.).Zu den Organisationspflichten des Rechtsanwalts gehört es auch, für den Fall der Verhinderung von Angestellten, die mit wichtigen Aufgaben betraut sind (hier: Mitnahme fristwahrender Schriftsätze zum Einwurf in der Gemeinsamen Briefannahme); Vorsorge durch Bestimmung von Vertretern zu treffen (vgl. BGH, VersR 1978, 92 und 959, 960; BGH, VersR 1985, 574; BGH, VersR 1987, 617, 618; BGH, NJW 1989, 1157, 1158).
Wollte man dies anders sehen, so hätte es Rechtsanwalt S. oblegen, selbständig und in eigener Verantwortung eine zuverlässige Kraft in der Kanzlei der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten auszuwählen und zu bestimmen, die ihn im Falle seiner Urlaubsabwesenheit vertritt (vgl. dazu BGH, VersR 1973, 573; BGH, VersR 1978, 959, 960; BGH, NJW 1989, 1157, 1158).
- BGH, 17.12.1986 - IVb ZB 138/86
Umfang der Organisationspflicht eines Rechtsanwalts bei Abwesenheit einer …
Auszug aus KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94
Zu den Organisationspflichten des Rechtsanwalts gehört es auch, für den Fall der Verhinderung von Angestellten, die mit wichtigen Aufgaben betraut sind (hier: Mitnahme fristwahrender Schriftsätze zum Einwurf in der Gemeinsamen Briefannahme); Vorsorge durch Bestimmung von Vertretern zu treffen (vgl. BGH, VersR 1978, 92 und 959, 960; BGH, VersR 1985, 574; BGH, VersR 1987, 617, 618; BGH, NJW 1989, 1157, 1158).Etwas anderes hat jedoch jedenfalls dann zu gelten, wenn es - wie hier - um eine vorherzusehende Urlaubsabwesenheit von der nicht unerheblichen Dauer von zwei Wochen geht (…vgl. dazu die Nachweise bei Roth in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 233 Rn. 64 unter dem Stichwort "Abwesenheit" unter d); jedenfalls in einem solchen Fall darf ein Anwalt sich nicht darauf verlassen, daß die betreffende Kraft ihre eigene Vertretung in einwandfreier Weise regelt (vgl. BGH, VersR 1985, 148 und 574; BGH, VersR 1987, 617, 618).
- BGH, 29.11.1984 - III ZB 29/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Auszug aus KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94
Etwas anderes hat jedoch jedenfalls dann zu gelten, wenn es - wie hier - um eine vorherzusehende Urlaubsabwesenheit von der nicht unerheblichen Dauer von zwei Wochen geht (…vgl. dazu die Nachweise bei Roth in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 233 Rn. 64 unter dem Stichwort "Abwesenheit" unter d); jedenfalls in einem solchen Fall darf ein Anwalt sich nicht darauf verlassen, daß die betreffende Kraft ihre eigene Vertretung in einwandfreier Weise regelt (vgl. BGH, VersR 1985, 148 und 574; BGH, VersR 1987, 617, 618).Alle Organisationsaufgaben, die - wie vorliegend - dem Ziel der ordnungsgemäßen Fristwahrung dienen, obliegen dabei aber dem Rechtsanwalt selbst und persönlich (vgl. dazu BGH, VersR 1985, 148 und 574;… Feiber in MünchKomm, ZPO, § 233 Rn. 59, 77).
- BGH, 05.03.1991 - XI ZB 1/91
Pflicht des Rechtsanwalts zur persönlichen Berechnung der …
Auszug aus KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94
Eine Organisation, die demgegenüber nur darauf abzielt und ausreicht, um bei regelmäßigem Verlauf der Dinge und ordnungsgemäßer Erledigung durch das Büropersonal die Frist zu wahren, reicht nicht aus (vgl. BGH, NJW 1991, 2082). - BGH, 19.01.1984 - VII ZB 18/83
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94
Im übrigen ist ein eigenverantwortliches Tätigwerden des Anwalts immer dann geboten, wenn im Rahmen zulässiger Delegation Anlaß zur Überprüfung oder zu Zweifeln auftaucht (vgl. Feiber, a.a.O., § 233 Rn. 63 unter Hinweis auf BGH, VersR 1984, 286). - BGH, 11.12.1991 - VIII ZB 38/91
Eigenveranrwortung des Rechtsanwalts bei der Fristenprüfung
Auszug aus KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94
Von der somit sie selbst und persönlich treffenden eigenen Verantwortung konnten sich die Prozeßbevollmächtigten der Beklagten nicht dadurch befreien, daß sie Rechtsanwalt S. anwiesen, auch in bezug auf die in Rede stehende wichtige Tätigkeit für seine eigene Vertretung zu sorgen (vgl. dazu BGH, NJW 1992, 841 m.w.N.). - BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87
Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die …
Auszug aus KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94
Allerdings kann ein Anwalt sich grundsätzlich darauf verlassen, daß sein Büropersonal auch mündlich erteilte Weisungen befolgt, wenn diese klar und präzise gefaßt sind (vgl. BGH, VersR 1988, 185, 186). - BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf zwar ein Anwalt im Interesse seiner eigentlichen anwaltlichen Aufgaben die im Zusammenhang mit der Erledigung seiner Mandatsgeschäfte anfallenden einfachen Verrichtungen im Rahmen einer von ihm zu verantwortenden Büroorganisation zur selbständigen Erledigung auf geschultes, als zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal übertragen (vgl. BGHZ 43, 148, 153; VersR 1985, 269; VersR 1986, 702). - BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89
Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der …
Auszug aus KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94
Eine wirksame Ausgangskontrolle fordert dabei vor allem, daß Fristen erst dann im Fristenkalender gelöscht werden, wenn das fristwahrende Schriftstück entweder tatsächlich abgesendet worden ist oder zumindest sichere Vorsorge dafür getroffen wurde, daß es tatsächlich rechtzeitig hinausgeht (vgl. BGH, NJW 1990, 187 und NJW 1993, 732). - BGH, 28.11.1973 - VIII ZB 23/73
Verschulden - Zugang von Beschlüssen - Wirksamkeit - Zurechnung von Verschulden
Auszug aus KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94
Das Verschulden eines angestellten juristischen Mitarbeiters des Prozeßbevollmächtigten ist der Partei aber grundsätzlich nicht anzulasten (vgl. BGH, VersR 1974, 365; BGH VersR 1979, 160; BGH, VersR 1983, 83, 84). - BGH, 20.12.1984 - III ZB 28/84
Aufgabenübertragung - Büroangestellter - Rechtsanwalt - Fristsache - …
- BGH, 20.06.1978 - VI ZB 7/78
Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung - Fristablauf - Organisation - Urlaub - …
- BGH, 27.10.1982 - VIII ZB 35/82
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BGH, 26.02.1986 - VIII ZB 1/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlust eines Schriftsatzes während der …
- BGH, 09.11.1978 - VII ZR 145/78
Anforderungen an ein Wiedereinsetzungsgesuch - Ruhen des Geschäftsverkehrs in …
- BGH, 22.03.1973 - VII ZB 1/73
Fristenwesen - Rechtsmittelfist - Übertragung von Aufgaben - Weisung an …
- BGH, 31.07.2019 - XII ZB 36/19
Welche Vorkehrungen muss ein Einzelanwalt gegen unvorhergesehene Ausfälle …
Auch für den Fall der Verhinderung von Angestellten gehört es zu den Organisationspflichten des Rechtsanwalts, selbst Vorsorge durch Bestimmung von Vertretern zu treffen (BGH Beschlüsse vom 4. November 1977 - V ZB 12/77 - VersR 1978, 92 und vom 8. November 1988 - VI ZB 26/88 - NJW 1989, 1157, 1158; KG NJW 1995, 1434, 1435). - OLG Schleswig, 02.05.2003 - 13 U 2/03
Unzulässigkeit der Berufung bei Unterzeichnung durch angestellten, nicht …
Zugunsten des Klägers kann unterstellt werden, dass Rechtsanwalt E. nicht die eigenständige Bearbeitung des Berufungsverfahrens übertragen worden ist und lediglich als unselbständiger juristischer Mitarbeiter gehandelt hat, dessen Verschulden der Partei grundsätzlich nicht anzulasten ist (Kammergericht Beschluss vom 20.9.1994 - 2 U 2767/94, KG-Report 1995, 47 m.w.N.).
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