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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.02.1995

Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1995 - IV ZR 364/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2503
BGH, 06.12.1995 - IV ZR 364/94 (https://dejure.org/1995,2503)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1995 - IV ZR 364/94 (https://dejure.org/1995,2503)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - IV ZR 364/94 (https://dejure.org/1995,2503)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; VHB § 9 Nr. 2 (VHB 74)
    Zulässigkeit der Gesamtentschädigungsgrenze bei mehrfacher Versicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 595 (Ls.)
  • MDR 1996, 475
  • VersR 1996, 323
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 184/89

    Risikobegrenzung der Haftpflichtversicherung von Architekten und Bauingenieuren

    Auszug aus BGH, 06.12.1995 - IV ZR 364/94
    Zwar kann der Versicherungsnehmer bis zu dieser Grenze die Versicherungssumme von zwei Verträgen voll ausschöpfen (Senatsurteil vom 28. November 1990, aaO.); das aber setzt voraus, daß dem nicht anderweitige vertragliche Vereinbarungen im jeweiligen Versicherungsvertrag entgegenstehen.

    Nicht jede Schmälerung des Versicherungsschutzes bedeutet aber zugleich eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers (vgl. Senatsurteil vom 28. November 1990 - IV ZR 184/89 - VersR 1991, 175 unter 3 b).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus BGH, 06.12.1995 - IV ZR 364/94
    Er entzieht nur den engen Bereich der Leistungsbezeichnungen der Überprüfung, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 123, 83, 84).
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus BGH, 06.12.1995 - IV ZR 364/94
    Die Klausel stellt daher weder nach ihrem Inhalt noch nach ihrer Stellung im Bedingungswerk eine solche dar, die den vernünftigen Erwartungen des Versicherungsnehmers derart zuwiderläuft, daß von einer Überrumpelung oder Übertölpelung (BGHZ 84, 109, 112) gesprochen werden könnte.
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 233/89

    Überschneiden der Deckungsbereiche zweier Versicherungen

    Auszug aus BGH, 06.12.1995 - IV ZR 364/94
    Nach § 59 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer von mehreren Versicherern nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen; er kann den Schaden also auch bei einer Doppelversicherung nur einmal ersetzt verlangen (Senatsurteil vom 28. November 1990 - IV ZR 233/89 - VersR 1991, 172 unter III, 1).
  • BGH, 22.05.1991 - IV ZR 232/90

    Umfang der Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers für Psychotherapie

    Auszug aus BGH, 06.12.1995 - IV ZR 364/94
    a) Für die Wirksamkeitsprüfung des § 9 Nr. 2 VHB 74 konnte es das Berufungsgericht offenlassen, ob der Versicherungsvertrag vor oder nach Inkrafttreten des AGBG geschlossen worden ist; in seinen §§ 3, 5 und 9 haben Grundsätze ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden, an denen die ständige Rechtsprechung die Wirksamkeitskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits zuvor ausgerichtet hatte (Senatsurteil vom 22. Mai 1991 - IV ZR 232/90 - VersR 1991, 911 unter 2 a).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.02.1995 - 9 U 248/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12387
OLG Köln, 21.02.1995 - 9 U 248/94 (https://dejure.org/1995,12387)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.02.1995 - 9 U 248/94 (https://dejure.org/1995,12387)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 9 U 248/94 (https://dejure.org/1995,12387)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verspätetes Einreichen einer Stehlgutliste; Kausalitätsgegenbeweis; Fahndungserfolg; Art des Diebesguts; Allerweltssachen

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 323
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99

    Rechtsstreitigkeit der Einreichung der Stehlgutliste

    Die unverzügliche Einreichung der Stehlgutliste soll zum einen eine zeitnahe polizeiliche Fahndung nach dem Diebesgut ermöglichen, um den Schaden wenn möglich zu verringern, und zum anderen der Gefahr vorbeugen, dass der Versicherungsnehmer im nachhinein den Schaden aufbauscht, was durch eine frühzeitige Festlegung der abhanden gekommenen Sachen in der Stehlgutliste erschwert wird (OLG Köln r + s 1995, 148 f.).

    Dies hängt insbesondere von der Art des gestohlenen Guts ab (vgl. OLG Köln, r + s 1995, 148 f.), insbesondere von seiner Idividualisierbarkeit (…Baumgärtl/Prölss, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 5, § 13 AERB 87, Rn. 5).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2000 - 3 U 102/99

    Hausratversicherung: Leistungsfreiheit bei arglistiger Täuschung durch Vorlage …

    Etwas anderes kann zwar gelten, wenn es sich bei den abhanden gekommenen Gegenständen um Allerweltsartikel handelte, bei denen ein Fahndungserfolg von vornherein unrealistisch erscheint (OLG Köln, VersR 1996, 323, OLG Koblenz, VersR 1988, 25; OLG Hamm, RuS 1986, 235).
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