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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 30.08.1995

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 18 U 172/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2346
OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 18 U 172/94 (https://dejure.org/1995,2346)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.1995 - 18 U 172/94 (https://dejure.org/1995,2346)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 1995 - 18 U 172/94 (https://dejure.org/1995,2346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 839 § 847; StVO § 32 Abs. 1 S. 2
    Verkehrssicherungspflicht auf Gehwegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtshaftung; Gemeinde; Betonpoller; Gehweg; Fußgänger; Ausleuchtung

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 4 O 86/94
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 18 U 172/94

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2172
  • NVwZ 1995, 1034 (Ls.)
  • NZV 1995, 442 (Ls.)
  • VersR 1996, 384
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 10.09.1991 - 14 U 244/89

    Blumenkübel auf Fahrbahn; Verkehrsberuhigung; Haftung der Gemeinde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 18 U 172/94
    Dies begründet auch keinen Verstoß gegen § 32 Abs. 1 S. 2 StVO (entgegen OLG Frankfurt VersR 91, 1385).

    Soweit das OLG Frankfurt (VersR 1991, 1385 ) im Aufstellen von.

  • OLG Düsseldorf, 29.05.1991 - 18 U 8/91

    Verkehrssicherungspflicht; Straßenbaulast; Gehweg; Garage; Parkplatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 18 U 172/94
    - 18 U 8/91 -, VersR 1991, 927 ).
  • VG Koblenz, 22.02.2010 - 4 K 774/09

    Kein Anspruch auf Poller

    Rn. 44 Es handelt sich auch nicht um den Sonderfall, dass Poller auf Gehwegen befestigt werden, um dort das Parken von Fahrzeugen zu verhindern (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1995, NJW 1995, 2172).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 127/03

    Straßensicherungspflicht einer saarländischen Gemeinde: Haftungsverneinung bei …

    Betonpoller, die von der verkehrssicherungspflichtigen Körperschaft aufgestellt werden, stellen nach zutreffender Ansicht kein Verkehrshindernis i. S. d. § 32 StVO dar (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1996, 384 u. zfs 1996, 129; OLG Rostock, VersR 2001, 1441 f; a. A. OLG Frankfurt/M., VersR 1991, 1385; offen gelassen von LG Oldenburg, VersR 1999, 1416).
  • OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 U 144/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem quer zur Fahrbahn …

    Im gleichen Sinne hat das Gericht entschieden, als ein Fußgänger im Dunkeln über einen auf dem Gehweg aufgestellten Betonpoller stürzte, der unbefugtes Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Bürgersteig unterbinden sollte (OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2172, 2173).
  • OLG Naumburg, 14.07.2006 - 10 U 24/06

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Wegebaulast eines Wald- und Wiesenweges

    Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht bestimmen sich nach der Widmung des Verkehrsweges (BGH VersR 1989, 847, 847), den örtlichen Gegebenheiten sowie der Art und Intensität der Benutzung der Straße oder des Weges und damit nach ihrer Verkehrsbedeutung und werden begrenzt durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Düsseldorf VersR 1996, 384; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 177, 178; OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2001, 1 U 144/99, zitiert nach juris).

    Geschuldet werden die Sicherungsvorkehrungen, die im Rahmen der berechtigten Sicherungserwartungen des in Betracht kommenden Verkehrs nach Maßgabe des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von einem Verkehrsteilnehmer abzuwehren (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Düsseldorf VersR 1996, 384; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 177, 178; OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2001, 1 U 144/99 zitiert nach juris;… Sprau in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 823 BGB Rdn. 221).

  • OLG Hamm, 11.06.2021 - 11 U 46/20

    Verkehrssicherungspflicht; Gehweg; Hindernis; Findling; Beleuchtung

    Mit Pollern oder anderen Gegenständen an Gehwegrändern zur Verhinderung des Parkens mit Kraftfahrzeugen müssen Fußgänger daher in innerstädtischen Bereichen grundsätzlich stets rechnen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1995 zu 18 U 172/94, NJW 1995, S. 2172).
  • LG Köln, 26.08.2008 - 5 O 154/08

    Verkehrssicherungspflicht zur Entfernung einer drei bis vier Zentimeter aus dem …

    Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht bestimmen sich nach der Widmung des Verkehrsweges (BGH VersR 1989, 847), den örtlichen Gegebenheiten sowie der Art und Intensität der Benutzung der Straße oder des Weges und damit nach ihrer Verkehrsbedeutung und werden begrenzt durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (vgl. BGH VersR 1979.1055; OLG Düsseldorf VersR 1996, 384).

    Geschuldet werden die Sicherungsvorkehrungen, die im Rahmen der berechtigten Sicherungserwartungen des in Betracht kommenden Verkehrs nach Maßgabe des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von einem Verkehrsteilnehmer abzuwehren (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Düsseldorf VersR 1996, 384).

  • VG Berlin, 28.09.2011 - 1 L 265.11

    Genehmigung für das Aufstellen von Altkleidercontainern

    Zur Straße gehören außer der Fahrbahn auch Seitenstreifen sowie Rad- und Gehwege (BGH VRS 20, 337; Dü NVwZ 01, 1191; NJW 95, 2172).
  • OLG Köln, 05.02.2010 - 19 U 179/09

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Einrichtung einer Zwischenebene auf dem …

    Vielmehr muss er in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nur diejenigen Gefahren ausräumen und/oder erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind, mit denen dieser nicht rechnen muss und auf die er sich nicht einzurichten vermag (vgl. BGH NJW 1989, 2808; OLG Hamm VersR 1997, 200; OLG Düsseldorf NJW 1995, 2172).
  • LG Wiesbaden, 19.12.2003 - 7 O 205/03

    Ersatz bestehender und zukünftiger materieller und immaterieller Schäden aus …

    Die Klägerin hätte gerade angesichts der von ihr behaupteten schlechten, die Erkennbarkeit des Schilderstandfußes, ausschließenden Sichtverhältnisse nicht "blind" darauf vertrauen dürfen, dass sich ihr keine Hindernisse in den Weg stellen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2172 (2173) [OLG Düsseldorf 09.03.1995 - 18 U 172/94] ).
  • LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98

    Ersatzpflicht für das Beschädigen von Straßenabsperrungen durch einen Unfall; …

    Rn. 24 In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob Absperrpoller ein Hindernis im Sinne des § 32 Abs. 1 S. 2 StVO darstellen (verneinend OLG Düsseldorf, NJW 95, 2172; bejahend OLG Frankfurt, NJW 92, 318).
  • LG Bielefeld, 13.11.2009 - 1 O 475/08

    Anspruch auf Schadenersatz wegen eines Sturzes auf einem schlecht beleuchteten …

  • LG Osnabrück, 30.10.2003 - 1 O 1914/03

    Verkehrssicherungspflicht, Bordsteinkante

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 30.08.1995 - 6 U 564/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8167
OLG Dresden, 30.08.1995 - 6 U 564/95 (https://dejure.org/1995,8167)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.08.1995 - 6 U 564/95 (https://dejure.org/1995,8167)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. August 1995 - 6 U 564/95 (https://dejure.org/1995,8167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 839; GG Art. 34; SächsStrG § 10
    Verkehrssicherungspflicht im Falle einer dem Anliegerverkehr dienenden untergeordneten Gemeindestraße

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anliegerverkehr; Gemeindestraße; Zustand; Besondere Warnung; DDR; Straßenbaupflicht

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 384
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Bautzen, 25.08.1998 - 4 O 309/98

    Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung; Straße, die sich in …

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