Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 31.05.1996 - 24 U 248/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Annahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft; Zulässigkeit des "Bestreitens mit Nichtwissen"; Enstehung von Rückprovisionsansprüchen; Notwendigkeit der Abgabe einer Stornogefahrmitteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Bürgschaft auf erstes Anfordern, Nachbearbeitungsgrundsätze, Entfallen der Nachbearbeitungspflicht, Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge, Entbehrlichkeit der Stornogefahrmitteilung bei Kenntnis des VV, bei Stornogefährdung von Verträgen von Verwandten, ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 765 157
Auslegung des Bürgschafts-Typus "auf erstes Anfordern"
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 13.07.1994 - 2 O 41/94
- OLG Frankfurt, 31.05.1996 - 24 U 248/94
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1015
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.1984 - II ZR 198/82
Einwand des Rechtsmißbrauchs bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.1996 - 24 U 248/94
"Auf erstes Anfordern" - und mit der Konsequenz, daß Einwände und Gegenrechte erst in einem zweiten Klageverfahren (Rückforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung der Bürgschaftsberechtigten, BGH NJW 1984, 2031 [BGH 12.03.1984 - II ZR 198/82]; Palandt-Thomas, BGB, 55. Aufl. 1996, Einf. - OLG Köln, 18.05.1977 - 2 U 168/76
Provisionsanspruch eines Versicherungsmaklers bei Vermittlung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.1996 - 24 U 248/94
Zwar ist der Versicherer verpflichtet, der Versicherungsvertreterin auftretende Stornogefahren mitzuteilen, um dieser die Möglichkeit zu geben, durch Nacharbeit ihren angebahnten Provisionsanspruch zu retten; tut er dies nicht, so hat er das Geschäft nicht so ausgeführt, "wie es abgeschlossen ist" (§ 87 a Abs. 3 HGB), und der angebahnte Provisionsanspruch erhält sich ungeachtet der Stornierung des Versicherungsvertrages (vgl. OLG Köln, NJW 78, 327).
- OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 187/14
Abgrenzung von Handelsmakler und Handelsvertreter
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schriftverkehr mit dem Versicherungsnehmer betreffend die Stornierung über den Versicherungsvertreter läuft (OLG Frankfurt, Urteil vom 31.05.1996, 24 U 248/94, VersR 1997, 1015) oder es um die Nichtzahlung der Prämie bei einem eigenen oder dem Versicherungsvertrag eines Familienangehörigen oder Mitarbeiters des Versicherungsvertreters geht (Senat, Urteil vom I-16 U 133/13; Brandenburgisches OLG…, Urteil vom 09.07.2009, 12 U 254/08, Juris Rn. 7;… OLG Frankfurt a.a.O.;… Löwisch a.a.O. § 92 Rn. 24; Krämer VW 2010, 734 ff.). - OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 3 U 20/09
Rückzahlung von Versicherungsvertreterprovision: Verteilung der Darlegungs- und …
Keine Nachbearbeitungspflicht besteht bei Kündigungen nach Auffassung des Senats, wenn der Handelsvertreter bereits Kenntnis von der Vertragsbeendigung hat und so in die Lage versetzt ist, eine eigene Nachbearbeitung vorzunehmen (…vgl. Ebenroth/Boujong/Joost/Strohm- Löwisch, HGB, 2. Aufl., § 92 Rz. 21; OLG Frankfurt/Main, VersR 1997, S. 1015 (1016)). - OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Prozesskostenhilfeablehnung mangels …
Zutreffend ist auch, dass eine Nachbearbeitung entbehrlich ist, wenn der Versicherungsvertreter bereits selbst Kenntnis von der Stornogefährdung hat, was im Regelfall der Fall sein wird, wenn es sich um eigene oder von Familienangehörigen abgeschlossene Versicherungsverträge handelt (vgl. OLG Frankfurt VersR 1997, 1015;… Löwisch a.a.O., Rn. 21). - OLG Oldenburg, 28.05.1998 - 1 U 21/98
Vorliegen einer Bürgschaft "ohne Vorbehalt", bzw. "auf erstes Anfordern" bei …
Aber eine Bürgschaft auf erstes Anfordern -wie hier-allein mit dem banküblichen Wortlaut ist außerhalb des vollkaufmännischen Geschäftsbereichs als einfache Bürgschaft auszulegen, wenn der Verwender nicht erwarten konnte, dass dem Bürgen bekannt war, was die Worte auf ,erstes Anfordern" bedeuteten (OLG Frankfurt Versicherungsrecht 1997, 1015 ff).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".