Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.06.1996 - 18 U 47/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839
Amtshaftung wegen rechtswidriger Erteilung einer Baugenehmigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 2 O 80/93
- OLG Düsseldorf, 13.06.1996 - 18 U 47/95
Papierfundstellen
- NJW 1997, 873
- NJW-RR 1997, 1453 (Ls.)
- NVwZ 1997, 624 (Ls.)
- VersR 1997, 1234
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.07.1993 - III ZR 146/92
Entschädigungsanspruch bei straßenbaubedingter Verlegung von Erdleitungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.1996 - 18 U 47/95
Denn dafür ist maßgebend das Vertrauen, das die öffentlich-rechtliche Genehmigung begründen soll (BGHZ 123, 166 ).Die Beklagte ist in dem vorliegenden Baugenehmigungsverfahren als Ordnungsbehörde tätig geworden, weil die Bauaufsichtsbehörden nach der ausdrücklichen Regelung in § 57 Abs. 1 Nr. 3 lit. a) BauO NW Ordnungsbehörden sind und mithin bei der Entscheidung über einen Baugenehmigungsantrag als solche tätig werden (BGHZ 123, 166 ).
- BGH, 12.06.1975 - III ZR 34/73
Verfahrensrecht - Revision gegen Grundurteil; Mitverschulden eines Bauherrn
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.1996 - 18 U 47/95
Nach ständiger Rechtsprechung ist anerkannt, daß bei der Erteilung der Baugenehmigung die Kläger als Bauherren zu diesem geschützten Personenkreis zählen mit der Folge, daß sie - wenn die Genehmigung rechtswidrig ist und deshalb aufgehoben oder zurückgenommen wird - Ersatz nutzloser Aufwendungen beanspruchen können, die sie im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Genehmigung gemacht haben (BGH NJW 1969, 243; BGH NJW 1973, 616; BGH NJW 1975, 1968).Im Bereich der Baugenehmigung gilt, daß für den Bauherrn ein Vertrauenstatbestand dahin begründet wird, daß er sein Bauvorhaben nunmehr verwirklichen kann, ohne mit öffentlichrechtlichen Hindernissen rechnen zu müssen (BGH NJW 1975, 1968).
- BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90
mündlicher Bauvorbescheid - § 839 BGB, Schutzzweck, formelles Verfahren, …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.1996 - 18 U 47/95
Auch von einer Zusicherung der Beklagten im Sinne von § 38 VwVfG NW, d.h. einen bestimmten Verwaltungsakt zu erlassen und/oder eine Auskunft (über gegenwärtige tatsächliche Gegebenheiten), die äußerlich durchaus in der Form einer Zusage gekleidet sein kann (BGH DVBl 1992, 560 ), und bei der der Handelnde die Pflicht hat, eine solche Auskunft nicht nur richtig, sondern auch unmißverständlich, nämlich so vollständig und klar zu erteilen, daß der Empfänger entsprechend disponieren kann (…BGH, a.a.O. m.w.N.), kann nicht ausgegangen werden, da die Kläger die dafür maßgeblichen Voraussetzungen nicht bewiesen haben. - BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93
Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.1996 - 18 U 47/95
Gleichwohl kann aber aufgrund besonderer Umstände Anlaß bestehen, die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Rechtsbeständigkeit einer Baugenehmigung in Frage zu stellen, insbesondere dann, wenn der Bauherr für das in Rede stehende Bauvorhaben mit Baumaßnahmen erst begonnen hat, nachdem schon Widersprüche von Nachbarn gegen die Erteilung der Baugenehmigung eingegangen waren (vgl. de Witt/Burmeister, Amtshaftung und rechtswidrig erteilte Genehmigung, NVwZ 1992, 1039; dafür sprechend auch BGH - III ZR 28/93 -). - BGH, 25.01.1973 - III ZR 256/68
Rechtswidrige Erlaubnis - § 839 BGB, Drittgerichtetheit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.1996 - 18 U 47/95
Nach ständiger Rechtsprechung ist anerkannt, daß bei der Erteilung der Baugenehmigung die Kläger als Bauherren zu diesem geschützten Personenkreis zählen mit der Folge, daß sie - wenn die Genehmigung rechtswidrig ist und deshalb aufgehoben oder zurückgenommen wird - Ersatz nutzloser Aufwendungen beanspruchen können, die sie im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Genehmigung gemacht haben (BGH NJW 1969, 243; BGH NJW 1973, 616; BGH NJW 1975, 1968).
- OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 6 U 12/98
Amtshaftung wegen Nichteinschreiten der Bauaufsichtsbehörde
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 96/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
OBG NW § 39
Rechtsnatur des Hochfahrens und Absenkens einer beweglichen Polleranlage - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 16 O 135/95
- OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 96/96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 712
- VersR 1997, 1234
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.1986 - III ZR 242/85
Entschädigungsanspruch eines Verkehrsteilnehmers bei feindlichem Grün
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 96/96
Dementsprechend ist anerkannt, daß die Abgabe von Wechsellichtzeichen nach § 37 StVO durch eine Lichtzeichenanlage Maßnahmen im Sinne von § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW sind (BGH, NJW 1987, 1945 ).Auch insoweit ist ohne Bedeutung, daß die Maßnahme durch eine Maschine umgesetzt wurde (BGH, NJW 1987, 1945, 1946 zu Lichtzeichenanlagen).
- BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90
mündlicher Bauvorbescheid - § 839 BGB, Schutzzweck, formelles Verfahren, …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 96/96
Wie das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen ebenfalls zu Recht ausgeführt hat, sind das Hochfahren und das Absenken der Hydropoller ordnungsbehördliche Maßnahme nach § 39 Abs. 1 lit. b) OBG -NW, deren Begriff vom Gesetzgeber bewußt weit gefaßt worden ist (BGHZ 117, 83, 86; BGH, NJW 1978, 1522, 1523).
- OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03
Haftung der Ordnungsbehörden für Schäden an einem PKW durch das Hochfahren von …
Entsprechend hat auch schon das Oberlandesgericht Düsseldorf (VersR 1997, 1234) das Hochfahren und das Absenken solcher automatisch gesteuerter hydraulischer Poller als ordnungsbehördliche Maßnahmen nach § 39 Abs. 1 Buchst. b) OBG NW angesehen. - LG Bonn, 21.04.2004 - 1 O 67/03
Versenkbarer Poller, rechtswidrige Maßnahme
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 22/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 839; StVO §§ 1 ff
Amtspflichtverletzung bei wiederholten Ausfall einer Ampelanlage - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 4 O 273/95
- OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 22/96
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1234
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.12.1980 - III ZR 34/79
Rechtswegbestimmung bei Ausgleichsansprüchen gegen das Vereinigte Königreich - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 22/96
(BGH VersR 1981, 336, 337), zur Last gelegt werden.
- OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95
Kein Verschulden eines Kindes bei Schlag gegen Biene oder Wespe
Die Entscheidung über den in der Berufungsinstanz gestellten Hilfsantrag wird gemäß § 148 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Verfahren bei dem Sozialgericht Köln S 18 U 22/96 ausgesetzt.
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