Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.03.1997 - 1 U 135/95 |
Kurzfassungen/Presse
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Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 1 U 135/95
- OLG Frankfurt, 20.03.1997 - 1 U 135/95
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1297
- VersR 1998, 210
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 27.02.2002 - 1 U 914/00
Kein Ersatz Unfall unabhängiger Beihilfeleistungen vom Schädiger
Der Kläger stützt sich insoweit auf die Entscheidungen des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16. Dezember 1991 (VRS 1992, 280), des Saarländischen OLG vom 7. Juni 1996 - Az.: 3 U 198/95 sowie des OLG Frankfurt/Main vom 30. März 1997 (VersR 1997, 1297 f.).Allerdings haben das saarländische OLG (Urteil vom 7. Juni 1996, Az.: 3 U 198/95) und das OLG Frankfurt (VersR 1997, 1297) - auf das sich das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung gestützt hat - die erforderliche Kongruenz in vergleichbaren Fällen bejaht.
Zu Recht weist Schmalz in seiner Anmerkung zu oben genanntem Urteil (VersR 1998, 210) darauf hin, dass dem in den vorzeitigen Ruhestand versetzten Beamten sein Beihilfeanspruch gegen seinen früheren Dienstherrn verbleibt und somit ein Verlust seiner Rechtsposition nicht eingetreten ist.
Da dem in den vorzeitigen Ruhestand versetzten Beamten sein Beihilfeanspruch gegen seinen früheren Dienstherrn verblieben ist, ist der Verlust einer Rechtsposition bei dem Beamten im hier vorliegenden Fall nicht eingetreten (vgl. auch Schmalz, VersR 1998, 210; OLG Nürnberg, NZV 2001, 512, 513).
OLG v. 7.6.96 - 3 U 198/95; OLG Ffm (VersR 1997, 1297 ff); OLG Nürnberg (NZV 01, 512).
- OLG Nürnberg, 21.03.2001 - 4 U 3965/00
Verkehrsunfall - Schadensersatzpflicht gegenüber Dienstherrn des Geschädigten - …
Im Hinblick auf nicht unfallbedingte Beihilfeleistungen handelt es sich aber um eine originäre Pflicht aus dem Beamten- bzw. Ruhestandsverhältnis, der kein zunächst auf Seiten des verletzten Beamten entstandener Schaden entspricht (so auch Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl a.a.0.; Schmalzl, VersR 1998, 210 in seiner abl.Anm. zu OLG Frankfurt a.M. VersR 1997, 1297;… Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 7. Aufl., Rn. 551).
Allerdings haben das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (VersR 1997, 1297) und das Saarländische Oberlandesgericht (…Urt. v. 7.6.1996, Az. 3 U 198/95) - denen sich das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung angeschlossen hat die erforderliche Kongruenz in vergleichbaren Fällen bejaht.
Daran würde sich auch dann nichts ändern, wenn man entgegen der Ansicht des Senats der Meinung folgen wollte, wonach der Übertritt in den - hier vorgezogenen - Ruhestand eine strikte beihilferechtliche Zäsur bewirkt, die zur Folge hat, dass der Beamte seinen bisherigen Beihilfeanspruch vollständig verliert (so OLG Frankfurt aM. VersR 1997, 1297;… ablehnend Küppersbusch aaO. Rn. 551;… Schmalzl aaO.) und statt dessen mit Beginn des Ruhestandsverhältnisses einen eigenständigen Beihilfeanspruch neu erwirbt.
Nur auf sie könnte sich daher die Vorteilsausgleichung beziehen, die zu Lasten des Schädigers auszuschließen wäre (vgl. OLG Frankfurt VersR 1997, 1297;… Saarländisches OLG, Urt. v. 7.6.1996, Az. 3 U 198/95), nicht dagegen auf die vom Beihilfeträger erbrachten Einzelleistungen.
- BGH, 17.12.2002 - VI ZR 271/01
Ersatz von Beihilfeaufwendungen
Dabei kann dahinstehen, ob es sich, wie das Berufungsgericht meint, bei der beamtenrechtlichen Beihilfeberechtigung um ein einheitliches Recht handelt, welches mit der Übernahme des Beamten auf Lebenszeit lebenslang - von Modifikationen im Beihilfebemessungssatz abgesehen unverändert - fortbesteht oder ob beamtenrechtlich zwischen der Beihilfeberechtigung aus dem aktiven Dienstverhältnis und derjenigen aus dem Rechtsverhältnis als Versorgungsempfänger zu unterscheiden ist (so OLG Frankfurt, VersR 1997, 1297; ähnlich OLG Koblenz, VRS 82, 280 f.; Saarländisches OLG, Urteil vom 7. Juni 1996 - 3 U 198/95;… Plog/Wiedow/Lemhöfer, aaO, § 87 a Rdnr. 34; a.A.: OLG Koblenz, OLG-Report 2002, 257, 259;… Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 7. Aufl., Rdnr. 551, Fn. 44;… Weiß/Niedermaier/Conrad, Bayer. Beamtengesetz, aaO, Art. 96 Anm. 16 a; Schmalzl, VersR 1998, 210; Ebener/Schmalz, VersR 2002, 594).
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