Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.09.1996 - 19 U 253/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wirksamkeit internationale Gerichtsstandsvereinbarung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 38, BGB § 242
Wirksamkeit internationale Gerichtsstandsvereinbarung - riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wirksamkeit einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; ZPO § 38
Wirksamkeit einer nationalen Gerichtsstandsvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit und Wirksamkeit einer vorprozessual getroffenen internationalen Gerichtsstandsvereinbarung; Ausschluss der Zuständigkeit eines deutschen Gerichts in einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.11.1995 - 20 O 237/95
- OLG Köln, 09.09.1996 - 19 U 253/95
- BGH, 29.04.1997 - VI ZR 332/96
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1556
- BB 1997, 233
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.01.1986 - II ZR 56/85
Vereinbarung ausländischer Zuständigkeit
Auszug aus OLG Köln, 09.09.1996 - 19 U 253/95
Das Zustandekommen dieser Vereinbarung richtet sich nach deutschem oder ausländischem bürgerlichen Recht (wie BGH NJW 1986, 1438).Rn. 23 Der Senat hält das Landgericht Köln für örtlich und damit auch international (BGH NJW 1986, 1438; BGHZ 44, 46; 63, 219; st. Rspr. und h.M.) zur Entscheidung über die Klage zuständig.
§ 38 ZPO gilt auch für die Vereinbarung der Zuständigkeit an sich nicht zuständiger ausländischer Gerichte (BGH NJW 1986, 1438).
- BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65
Internationale Zuständigkeit
Auszug aus OLG Köln, 09.09.1996 - 19 U 253/95
Rn. 23 Der Senat hält das Landgericht Köln für örtlich und damit auch international (BGH NJW 1986, 1438; BGHZ 44, 46; 63, 219; st. Rspr. und h.M.) zur Entscheidung über die Klage zuständig. - BGH, 30.10.1974 - IV ZR 18/73
Voraussetzungen für die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; …
Auszug aus OLG Köln, 09.09.1996 - 19 U 253/95
Rn. 23 Der Senat hält das Landgericht Köln für örtlich und damit auch international (BGH NJW 1986, 1438; BGHZ 44, 46; 63, 219; st. Rspr. und h.M.) zur Entscheidung über die Klage zuständig. - BGH, 13.12.1967 - VIII ZR 203/65
Ausschließliche internationale Zuständigkeit
Auszug aus OLG Köln, 09.09.1996 - 19 U 253/95
In diesem Punkt geht der Sachverhalt entscheidend über den Fall hinaus, daß ohne subjektive Besonderheiten nur die Verbürgung der Gegenseitigkeit fehlt; das allein würde eine wirksame Derogation des deutschen und wirksame Prorogation eines ausschließlichen ausländischen Gerichtsstandes nach h.M. noch nicht hindern (BGHZ 49, 124;… Thomas/Putzo, ZPO 18. Aufl., Vorbem § 38 Rn. 8; a.A. OLG München MDR 1957, 45;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., Rn. 14).
- OLG Köln, 21.03.1997 - 19 U 180/96
Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen …
Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen Gerichtsstandsvereinbarung sind bei Anrufung eines deutschen Gerichts nach deutschem Prozeßrecht zu beurteilen (Bestätigung der Senatsentsch. vom 9.9.1996 - 19 U 253/95 - OLGR 1996, 283).Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen Gerichtsstandsvereinbarung sind nach deutschem Prozeßrecht zu beurteilen, wenn ein deutsches Gericht angerufen wird (Senatsurteil vom 9.9.1996 - 19 U 253/95 = OLGR 96, 283).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 21.05.1996 - 5 W 244/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1556
- DB 1997, 468
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11
Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gegen eine GmbH und den …
Rn. 7 b) Ist Vollstreckungsschuldner eines Unterlassungsgebots ausschließlich eine juristische Person, ist bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung das Ordnungsgeld gegen die juristische Person und die ersatzweise bestimmte Ordnungshaft gegen das Organmitglied festzusetzen, das schuldhaft gegen das Verbot verstoßen hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1991 - I ZR 218/89, GRUR 1991, 929, 931 = WRP 1993, 467 - Fachliche Empfehlung II; OLG Koblenz, VersR 1997, 1556, 1557; OLG Jena, InVo 2002, 121;… MünchKomm.ZPO/Gruber, 3. Aufl., § 890 Rn. 24;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 890 Rn. 6;… für ein wahlweises Ordnungsgeld gegen die juristische Person oder das Organ Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 890 Rn. 12;… für Ordnungsmittel nur gegen die Organe Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO, 3. Aufl., § 890 Rn. 55).
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