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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1996 - IV ZR 220/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2689
BGH, 13.11.1996 - IV ZR 220/95 (https://dejure.org/1996,2689)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1996 - IV ZR 220/95 (https://dejure.org/1996,2689)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1996 - IV ZR 220/95 (https://dejure.org/1996,2689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweiserleichterungen für Versicherungsnehmer bei einem behaupteten Kfz-Diebstahl - Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen - Erbringung des Vollbeweises für die Tatsachen, die den ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; ZPO § 286
    Beweis des äußeren Bildes eines Diebstahls; Anfertigung von Kopien vom Originalschlüssel

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 341
  • NZV 1997, 119
  • VersR 1997, 181
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 13.11.1996 - IV ZR 220/95
    Der Versicherungsfall ist schon dann als nachgewiesen anzusehen, wenn Tatsachen feststehen, die nach ihrem äußeren Bild mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Wegnahme des Fahrzeugs gegen den Willen des Versicherungsnehmers schließen lassen (vgl. BGHZ 130, 1 [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94] m.w.N.).

    Stehen die Tatsachen fest, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls ergibt, kann der Versicherer nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 130, 1, 5 [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94] m.w.N.) dem Anspruch des Versicherungsnehmers solche Tatsachen mit Erfolg entgegenhalten, die dafür sprechen, daß der Diebstahl nur vorgetäuscht ist.

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus BGH, 13.11.1996 - IV ZR 220/95
    Allerdings bedarf es für den Schluß auf ein Vortäuschen des Diebstahls einer nicht nur hinreichenden Wahrscheinlichkeit, wie beim äußeren Bild, sondern einer höheren, nämlich der erheblichen Wahrscheinlichkeit (…BGH a.a.O.; vgl. auch Senatsurteil vom 14.06.1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 2).
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 13.11.1996 - IV ZR 220/95
    Daraus allein, daß von einem der Originalschlüssel irgendwann und unbekannt von wem Kopien angefertigt wurden, läßt sich nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit schließen, der Kläger habe den Diebstahl nur vorgetäuscht (vgl. Senatsurteile vom 13.12.1995 - IV ZR 54/95 - VersR 1996, 319; vom 24.05.1995 - IV ZR 167/94 - VersR 1995, 1043 unter 2 a m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1996 - IV ZR 93/95

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 13.11.1996 - IV ZR 220/95
    Mit Urteil vom 23. Oktober 1996 (IV ZR 93/95 - zur Veröffentlichung bestimmt), also nach Verkündung des Berufungsurteils, hat der Senat entschieden, das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls sei nicht in Frage gestellt, wenn feststehe, daß das Fahrzeug mit einem passenden Schlüssel weggefahren worden ist.
  • BGH, 24.05.1995 - IV ZR 167/94

    Ausschluß der Leistungspflicht des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger …

    Auszug aus BGH, 13.11.1996 - IV ZR 220/95
    Daraus allein, daß von einem der Originalschlüssel irgendwann und unbekannt von wem Kopien angefertigt wurden, läßt sich nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit schließen, der Kläger habe den Diebstahl nur vorgetäuscht (vgl. Senatsurteile vom 13.12.1995 - IV ZR 54/95 - VersR 1996, 319; vom 24.05.1995 - IV ZR 167/94 - VersR 1995, 1043 unter 2 a m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1998 - IV ZR 302/97

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach …

    Daraus allein, daß - wie hier - von einem der Originalschlüssel irgendwann und unbekannt von wem eine Kopie gefertigt wurde, läßt sich nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit schließen, der Kläger habe den Diebstahl nur vorgetäuscht (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 1995 - IV ZR 54/95 - VersR 1996, 319; vom 13. November 1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181 unter 2 b).

    Auch wenn das Fahrzeug erst etwa fünf Monate alt war und selbst wenn - wie hier bislang nicht - ein Kopieren bereits vor Auslieferung des Fahrzeugs ausgeschlossen werden könnte, ist die Anfertigung eines Nachschlüssels für die Annahme eines vorgetäuschten Diebstahls erst dann von Bedeutung, wenn weitere Indiztatsachen von einigem Gewicht hinzutreten (Urteil vom 13. November 1996, aaO).

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2019 - 5 U 42/18

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis einer versicherten Entwendung durch eigene …

    Es ist im Allgemeinen dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer nachzuweisen vermag, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden wurde (…BGH, Urt. v. 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Urt. v. 13.11.1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181;… Senat, Urt. v. 8.8.2018 - 5 U 2/18 - NJW-RR 2018, 1304;… OLG Hamm, Urt. v. 14.3.2018 - 20 U 120/17 - juris; ausführlich Brockmöller, zfs 2017, 184).

    Hierfür gilt das Beweismaß einer erheblichen Wahrscheinlichkeit (…BGH, Urt. v. 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Urt. v. 13.11.1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181;… OLG Hamm, Urt. v. 12.6.2015 - 20 U 185/14 - juris).

  • OLG Saarbrücken, 08.08.2018 - 5 U 2/18

    Deckungsklage gegen die Vollkaskoversicherung: Anforderungen an den Beweis der …

    Dieser Minimalsachverhalt, das sog. äußere Bild einer Entwendung, ist im Allgemeinen dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer nachzuweisen vermag, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden wurde (…BGH, Urt. v. 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Urt. v. 13.11.1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181;… OLG Hamm, Urt. v. 14.3.2018 - 20 U 120/17 - juris; ausführlich Brockmöller, zfs 2017, 184).

    Insoweit genügt nicht, wie beim äußeren Bild, das Beweismaß einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit, sondern es ist vor dem Hintergrund der für den Versicherungsnehmer sprechenden Redlichkeitsvermutung eine erhebliche Wahrscheinlichkeit erforderlich (…BGH, Urt. v. 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Urt. v. 13.11.1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181;… OLG Hamm, Urt. v. 12.6.2015 - 20 U 185/14 - juris).

  • OLG Dresden, 12.02.2014 - 7 U 871/13

    Wenn das Auto weg ist und der Kaskoversicherer bestreitet, dass es gestohlen …

    Daraus allein, dass von einem Originalschlüssel irgendwann und unbekannt von wem Schlüsselkopien angefertigt wurden, lässt sich nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit schließen, der Versicherungsnehmer habe den Diebstahl nur vorgetäuscht (BGH, Urt. v. 13.11.1996 - IV ZR 220/95, VersR 1997, 181;… BGH, Urt. v. 04.11.1998 - IV ZR 302/97).

    Ebenso wenig ist dieser Vortrag allein, ohne weitere auf die Anfertigung eines Nachschlüssels durch den Kläger hindeutenden Indizien von einigem Gewicht (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.1996, a.a.O.), geeignet, schwerwiegende Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers entstehen zu lassen.

  • OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18

    1. Den Parteien eines Fahrzeugversicherungsvertrages steht es frei, auch andere …

    Dieser Minimalsachverhalt, das sog. äußere Bild einer Entwendung, ist im Allgemeinen dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer nachzuweisen vermag, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden wurde (BGH, Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Urteil vom 13.11.1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181; Senat, Urteil vom 08.08.2018 - 5 U 2/18 - NJW-RR 2018, 1304; OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2018 - 20 U 120/17 - juris; ausführlich Brockmöller, zfs 2017, 184).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - 4 U 123/07

    Verneinung des Nachweises des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls wegen …

    Er genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (BGH VersR 1990, 45; NZV 1997, 119 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.12.2015 - 20 U 58/15

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls

    Das äußere Bild eines versicherten Fahrzeugdiebstahls ist zu bejahen, wenn das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort verschlossen abgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt dort nicht wieder aufgefunden wird (BGH, Urteil vom 13. November 1996 - IV ZR 220/95 -, Rn. 5, juris;… Urteil vom 17. Mai 1995 - IV ZR 279/94 -, BGHZ 130, 1-5, Rn. 8).
  • OLG Celle, 23.12.2004 - 8 U 78/04

    Erschütterung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Anforderungen an einen …

    Zwar stellt der Umstand, dass von einem Schlüssel Nachschlüssel angefertigt wurden, weder das äußere Bild eines Diebstahls in Frage noch genügt er, um für sich allein die erhebliche Wahrscheinlichkeit eines nur vorgetäuschten Diebstahls zu begründen (BGH VersR 1997, 181 ; 1996, 319).
  • OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 106/98

    Zahlung einer Diebstahlsentschädigung aus einer Teilkaskoversicherung; Beweis des …

    Denn die Beweiserleichterungen für den Eintritt des Versicherungsfalles greifen nicht zugunsten des Klägers, weil eine nicht nur hinreichende, sondern eine höhere, nämlich eine erhebliche Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH r + s 97, 6) dafür besteht, daß der Kläger die Entwendung seines Porsche vorgetäuscht hat.
  • OLG Köln, 29.09.1998 - 9 U 15/98

    Anforderungen an die Substantiierung des Eintritts eines Versicherungsfalles in …

    Gelingt dieser Beweis, muß der Versicherungsnehmer den Fahrzeugdiebstahl voll beweisen (BGH VersR 1997, 181 = r+s 1997, 6).
  • LG Memmingen, 03.07.2003 - 2 O 319/03

    Anspruch aus einer Kraftfahrzeugteilkaskoversicherung auf Ersatz des …

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 97/02

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungspflichten …

  • OLG Naumburg, 13.11.1997 - 7 U 828/97

    Anspruch aus einem Teilkaskovertrag; Versicherung eines Kraftfahrzeuges gegen …

  • LG Schwerin, 22.01.2010 - 1 O 14/08

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls auf Grund …

  • LG Hannover, 09.06.2010 - 6 O 244/08

    Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes für ein entwendetes Fahrzeug …

  • OLG Köln, 21.10.1997 - 9 U 167/96

    Diebstahlsversicherung Versicherung Kaskoversicherung Diebstahl …

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