Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.04.1996 - 22 U 259/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (4)
- kirchhoff-anwalt.de (Leitsatz)
Skiunfälle zwischen Deutschen in Österreich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
OLG Düsseldorf zur Frage der Haftung bei einem Skiunfall zweier deutscher Skifahrer auf einer österreichischen Skipiste - Unfall auf Skipiste: "Verkehrsregeln" des internationalen Ski-Verbandes FIS müssen beachtet werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfall im Ausland; Deutsche Haftungsnormen; Handlungsort; Skiunfall; Skiverband
Papierfundstellen
- VersR 1997, 193
- SpuRt 1997, 31
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 03.02.1989 - 22 U 261/88
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.1996 - 22 U 259/95
Für Schadensersatzansprüche von deutschen Staatsangehörigen aus einem Skiunfall in Österreich gelten die deutschen Haftungsnormen, vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 111; Palandt/Heldrich, BGB, 55. Aufl., Art. 38 EGBGB Rn. 7.Bei der Frage des Verschuldens des Beklagten und des Mitverschuldens des Versicherten der Klägerin sind die Verhaltensregeln des österreichischen Handlungsortes maßgebend, vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 111; OLG München NJW 1977, 502.
Zugrunde zu legen sind demnach die Regeln des internationalen Ski-Verbandes FIS, die zu einer Konkretisierung der Verhaltenspflichten für Ski-Fahrer auch in Österreich geführt haben, vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 111; OLG Hamm ZfS 1994, 4; LG Hagen ZfS 1993, 113.
- BGH, 11.01.1972 - VI ZR 187/70
Pflichten des Skifahrers bei einer Abfahrt gegenüber anderen Skifahrern
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.1996 - 22 U 259/95
Unter Abwägung der beiderseitigen Verschuldensanteile erscheint es angemessen, den Schaden dem Beklagten zu 1/2 aufzuerlegen, vgl. für einen vergleichbaren Fall auch BGHZ 58, 40, 42 f, 46 f = VersR 1972, 370, 372. . - OLG Hamm, 27.09.1993 - 13 U 71/93
Haftung bei Kollision zweier Skifahrer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.1996 - 22 U 259/95
Zugrunde zu legen sind demnach die Regeln des internationalen Ski-Verbandes FIS, die zu einer Konkretisierung der Verhaltenspflichten für Ski-Fahrer auch in Österreich geführt haben, vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 111; OLG Hamm ZfS 1994, 4; LG Hagen ZfS 1993, 113. - LG Hagen, 27.01.1993 - 18 O 351/91
Haftungsrecht; Haftung nach FIS-Regeln beim Skiunfall
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.1996 - 22 U 259/95
Zugrunde zu legen sind demnach die Regeln des internationalen Ski-Verbandes FIS, die zu einer Konkretisierung der Verhaltenspflichten für Ski-Fahrer auch in Österreich geführt haben, vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 111; OLG Hamm ZfS 1994, 4; LG Hagen ZfS 1993, 113. - OLG München, 17.02.1976 - 25 U 4030/75
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.1996 - 22 U 259/95
Bei der Frage des Verschuldens des Beklagten und des Mitverschuldens des Versicherten der Klägerin sind die Verhaltensregeln des österreichischen Handlungsortes maßgebend, vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 111; OLG München NJW 1977, 502.
- LG Bonn, 21.03.2005 - 1 O 484/04
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem Ski- und einem Snowboard-Fahrer - …
Nach österreichischem Recht ist für das Verhalten von Ski-Fahrern insoweit auf die Regeln des Internationalen Ski-Verbandes (FIS) abzustellen, sog. FIS-Regeln 1 - 10 (so auch OLG Düsseldorf, SpuRt 1997, 31 = VersR 1997, 193; vergleiche auch ÖstOGH, SpuRt 2004, 17; OLG Graz, SpuRt 1994, 139; OLG Innsbruck, VersR 1987, 294). - OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07
Haftung bei Skiunfall: Verletzung prozessualer Wahrheitspflicht durch …
Demzufolge richten sich die Verhaltens- und Sorgfaltspflichten der Parteien hier nach den FIS-Regeln; denn diese stellen in den Alpenländern und insbesondere in Österreich geltendes Gewohnheitsrecht dar (Brandenbg. OLG [6. ZS] NJW-RR 2006, 1558, 1559; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1537; OLG Düsseldorf VersR 1997, 193, 194;… Dambeck, Piste und Recht, 3. Aufl., Rn. 29). - OLG München, 30.11.2016 - 3 U 2750/16
Kollision zweier deutscher Skifahrer auf österreichischer Skipiste - Vorfahrt …
Nach österreichischem Recht ist bezüglich des geforderten Verhaltens von Skifahrern insoweit auf die Regeln des internationen Skiverbandes (FIS) abzustellen (so auch OLG Düsseldorf, VersR 1997, 193, OLG Hamm NJW-RR 2001, 1537; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1558 f.). - OLG Koblenz, 02.03.2011 - 5 U 1273/10
Skiunfall - Haftungsmaßstab - FIS-Regeln
Diese Regeln stellen nämlich in den Alpenländern, insbesondere in Österreich geltendes Gewohnheitsrecht dar (vgl. OLG Brandenburg in NJW-RR 2006, 1558, 1559; OLG Hamm in NJW-RR 2001, 1537 und OLG Düsseldorf in VersR 1997, 193, 194).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 823
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB
Schwangerschaft; Zwilling; Schwangerschaftsabbruch; Aufklärungspflicht - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schwangerschaft; Zwilling; Schwangerschaftsabbruch; Aufklärungspflicht
Verfahrensgang
- LG Osnabrück - 4 O 472/92
- OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2432
- MDR 1996, 1132
- VersR 1997, 193
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.03.1995 - VI ZR 356/93
Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
Entgegen der Berufungserwiderung hat sich an dieser rechtlichen Beurteilung auch durch die neuere Rechtsprechung zur Regelung des Schwangerschaftsabbruches mit ihrer die Gerichte bindenden Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht nichts geändert (vgl. BVerfGE 88, 203 ff = NJW 1993, 1751 ff; BGHZ 124, 1609 = NJW 1994, 788 und NJW 1995, 1609).Das zieht auch der Bundesgerichtshof nicht in Zweifel (NJW 1995, 1609 ff), wenn er offenläßt, ob bei einer sog. Notlagenindikation der Behandlungsvertrag nach §§ 134, 138 BGB als nichtig anzusehen ist oder ob er die Voraussetzungen erfüllt, unter denen nach der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diese Vorschriften im Falle der Schlechterfüllung den näher bezeichneten vertragsrechtlichen Sanktionen von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht entgegenstehen dürfen.
- BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
Die Beklagte zu 1) übersieht bereits, daß auch in Fällen einer veränderten physischen und psychischen Situation und Einstellung zur Frage des Schwangerschaftsabbruches und den darauf beruhenden Entschluß, das Kind jetzt auszutragen, der Haftungszusammenhang zwischen dem Fortbestand der Schwangerschaft mit anschließender Geburt des Kindes und dem Fehlverhalten von Ärzten nicht unterbrochen sein muß (siehe BGH VersR 1985, 1068, 1070, 1071; VersR 1984, 240, 242).Diese durch die fehlerhafte Behandlung mit dem Fortbestand der Schwangerschaft verbundenen offenkundigen Belastungen vor allem im psychischen Bereich rechtfertigen nach Auffassung des Senats unter Abwägung aller relevanter Umstände ein Schmerzensgeld, das deutlich über den Schmerzensgeldbeträgen zu liegen hat, die in über 10 Jahre zurückliegender Zeit in Fällen fehlerhafter Behandlung bei einer Schwangerschaftsunterbrechung ausgeurteilt worden sind (vgl. insoweit BGH VersR 1985, 1068, 1071).
- BGH, 30.06.1992 - VI ZR 337/91
Mitverschulden bei Haftung für Kindesunterhalt nach Sterilisation
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
In Bezug auf das Risiko eines Schwangerschaftsfortbestandes hätte die Klägerin, um selbst - bestimmte Entscheidungen über den Behandlungsfortgang treffen zu können, eine entsprechende therapeutische Aufklärung von den Ärzten erhalten müssen, damit das Erreichen des Behandlungszieles auch in Anbetracht des genannten Mißerfolgsrisikos sichergestellt werden konnte (vgl. zu der Sicherheitsaufklärung betreffend eine sachgerechte Nachbehandlung auch BGH NJW 1992, 2961 = VersR 1992, 1229 - Kontrolle des Spermiogramms - Senatsurteil vom 26.10.1993 - 5 U 70/93 - VersR 1994, 1348 - Aufklärung über das Risiko einer Spätrekanalisation nach der Sterilisation eines Mannes;… Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Seite 126 ff).
- OLG Oldenburg, 26.10.1993 - 5 U 70/93
Vasektomie; Entfernung von Samenleiterabschnitten; Aufklärung über …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
In Bezug auf das Risiko eines Schwangerschaftsfortbestandes hätte die Klägerin, um selbst - bestimmte Entscheidungen über den Behandlungsfortgang treffen zu können, eine entsprechende therapeutische Aufklärung von den Ärzten erhalten müssen, damit das Erreichen des Behandlungszieles auch in Anbetracht des genannten Mißerfolgsrisikos sichergestellt werden konnte (vgl. zu der Sicherheitsaufklärung betreffend eine sachgerechte Nachbehandlung auch BGH NJW 1992, 2961 = VersR 1992, 1229 - Kontrolle des Spermiogramms - Senatsurteil vom 26.10.1993 - 5 U 70/93 - VersR 1994, 1348 - Aufklärung über das Risiko einer Spätrekanalisation nach der Sterilisation eines Mannes;… Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Seite 126 ff). - BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
Entgegen der Berufungserwiderung hat sich an dieser rechtlichen Beurteilung auch durch die neuere Rechtsprechung zur Regelung des Schwangerschaftsabbruches mit ihrer die Gerichte bindenden Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht nichts geändert (vgl. BVerfGE 88, 203 ff = NJW 1993, 1751 ff; BGHZ 124, 1609 = NJW 1994, 788 und NJW 1995, 1609). - BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung, …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
Entgegen der Berufungserwiderung hat sich an dieser rechtlichen Beurteilung auch durch die neuere Rechtsprechung zur Regelung des Schwangerschaftsabbruches mit ihrer die Gerichte bindenden Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht nichts geändert (vgl. BVerfGE 88, 203 ff = NJW 1993, 1751 ff; BGHZ 124, 1609 = NJW 1994, 788 und NJW 1995, 1609). - BGH, 28.03.1989 - VI ZR 157/88
Ärztliche Aufklärungspflicht im Hinblick auf Rhesus-Unverträglichkeit
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
Abgesehen davon liegt zwar der Nachweis therapiegerechten Verhaltens grundsätzlich bei der Patientenseite, wenn der geschuldete Hinweis nicht auf eine bestimmte Verhaltensweise ausgerichtet sein, sondern nur eine Grundlage für die Entscheidung darstellen konnte, wie sich die Klägerin im Hinblick auf den -·erkannten·- Fortbestand verhalten wollte (vgl. BGH VersR 1989, 700 f). - BGH, 27.11.1984 - VI ZR 43/83
Ersatz der Unterhaltsaufwendungen für ihr Kind wegen fehlgeschlagener …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
Für die mit der Schwangerschaft verbundenen Schäden, d. h. ihren psychischen und physischen Belastungen, ist der Klägerin Ersatz zu leisten (ständige Rechtsprechung vgl. nur BGH VersR 1985, 240 ff; 1068 ff). - BGH, 22.12.1983 - VII ZR 17/83
Berufungseinlegung - Telefonat - Fristversäumnis - Auszubildende - Verschulden
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
Die Beklagte zu 1) übersieht bereits, daß auch in Fällen einer veränderten physischen und psychischen Situation und Einstellung zur Frage des Schwangerschaftsabbruches und den darauf beruhenden Entschluß, das Kind jetzt auszutragen, der Haftungszusammenhang zwischen dem Fortbestand der Schwangerschaft mit anschließender Geburt des Kindes und dem Fehlverhalten von Ärzten nicht unterbrochen sein muß (siehe BGH VersR 1985, 1068, 1070, 1071; VersR 1984, 240, 242).
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