Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.06.1996 - 12 U 29/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG §§ 61, 67, 74; AKB §§ 12, 15 Abs. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Leasingnehmer; Kaskoversicherung; Leasinggeber; Fremdversicherung; Ersatzanspruch; Forderungsübergang; Fahrer; Grobe Fahrlässigkeit; Landstraße; Scharfe Rechtskurve; Warnschild; Geschwindigkeitstrichter; Aufmerksamkeit; Augenblickversagen
Papierfundstellen
- VersR 1997, 57
Wird zitiert von ... (9)
- LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15
Grober Fahrlässigkeit, Autovermietung, Kaskoversicherungsschutz
Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (OLG Köln, Urteil vom 19.09.2000 - 9 U 43/00 = juris Rd.6; OLG Köln VersR 1997, 57).Rn. 43 Eine den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit begründende Geschwindigkeitsüberschreitung des Beklagten zu 1. liegt deshalb nicht vor (vgl. etwa OLG Köln VersR 1997, 57: Annäherung an eine scharfe Rechtskurve mit 100 km/h trotz Warnschildern und Geschwindigkeitstrichtern von 80, 60 und 40 km/h; LAG Schleswig Holstein, Urteil vom 14.09.2011 - 3 Sa 241/11 = juris: Geschwindigkeitsüberschreitung von 55% in einer Kurve mit zweigliedrigem Lkw; LG Mühlhausen, Urteil vom 02.05.1994 - 4 O 84/93 = juris: Einfahren in eine Straßenkurve mit stark überhöhter Geschwindigkeit von 80 km/h bei Nebel).
- OLG Celle, 07.08.2014 - 8 U 94/14
Begriff der Zerstörung i.S. von Ziff. A.5.5. AKB; Ansprüche des Leasingnehmers …
Kommt es zu einer Beschädigung der versicherten Sache, ist zur Berechnung der Entschädigungszahlung dementsprechend allein auf die Verhältnisse des Leasinggebers als Eigentümer abzustellen (vgl. BGH, VersR 1993, 1223; BGH, RuS 1991, 223; BGH, VersR 1988, 949; OLG Koblenz, VersR 2000, 449; OLG Köln, VersR 1997, 57; OLG Dresden, Schaden-Praxis 1996, 391). - OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02
Anspruch auf Ersatz anfallender Mehrwertsteuer; Wiederbeschaffung eines …
Auch in diesem Fall wird allgemein angenommen, dass es sich um eine Fremdversicherung nach §§ 74 ff. VVG handelt (BGH VersR 1993, 1223; OLG Köln VersR 1997, 57; VersR 1997, 1265; ÖOGH VersR 1996, 1307;… Knappmann in Prölss/Martin § 13 AKB Rdnr. 12; Römer/Langheid § 74 Rdnrn. 12-16; Reinking DAR 1998, 333, 334; BGH r+s 2001, 97).
- AG Bad Homburg, 29.04.2014 - 2a C 467/11
Waschanlage - Wartungsanweisungen einhalten!
- OLG Köln, 19.03.2003 - 11 U 166/02
Forderungsübergang zu Gunsten des den Versicherungsnehmer entschädigenden …
Die von der Leasingnehmerin bei der Klägerin abgeschlossene Vollkaskoversicherung ist eine solche Fremdversicherung, die das Sacherhaltungsinteresse des Leasinggebers, nämlich dessen Interesse am Erhalt des Substanzwertes des in seinem Eigentum stehenden Leasingobjekts, abdeckt (BGH, VersR 1993, 1223/1224; OLG Köln, VersR 1997, 57;… Prölss/Martin, a.a.O., § 80 Rdn. 5 und 23 m. w. Nachw.). - OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96
Ermittlung der BAK zum Unfallzeitpunkt
Abgesehen davon, daß selbst die Überschreitung einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ohne weiteres grob fahrlässig ist ( OLG Düsseldorf r+s 1996, 429 = VersR 1997, 56; OLG Köln VersR 1997, 57 wegen der Umstände des Falles grobe Fahrlässigkeit allerdings bejahend; OLG Braunschweig VersR 1997, 182;… Stiefel/Hofmann, a.a.O., Rn. 91, 92 mit weiteren Nachweisen ), war hier eine solche ausweislich der beigezogenen Ermittlungsakte nicht angeordnet. - OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99
Kürzung des Anspruchs auf Restamortisation nach Diebstahl des Leasingfahrzeugs
Daraus, dass eine vom Leasingnehmer abgeschlossene Kaskoversicherung regelmäßig, wie das Landgericht den von ihm zitierten Entscheidungen BGH NJW 1993, 2870 und OLG Köln VersR 1997, 57 entnimmt, als Fremdversicherung im Sinne von §§ 74 ff VVG zugunsten des Leasinggebers anzusehen ist, lassen sich im vorliegenden Fall keine maßgebenden Schlüsse ziehen. - LG Osnabrück, 25.06.2007 - 5 O 791/07
Streupflicht; Mitverschulden
Deshalb besteht auf öffentlichen Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage bei Glatteis dann keine Streupflicht, wenn ein sorgfältiger Kraftfahrer die Glatteisbildung und die daraus drohende Gefahr so rechtzeitig erkennen kann, dass er sich darauf einstellen und durch sachgemäßes langsames und gleichmäßiges Fahren einen Unfall in aller Regel vermeiden kann (BGHZ 39, 73; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 57). - OLG Naumburg, 29.07.1999 - 2 U 200/98
Haftung für Unfallschaden an Mietfahrzeug; Wirksame Haftungsbefreiung nach dem …
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