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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.10.1997

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2973
OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96 (https://dejure.org/1997,2973)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.08.1997 - 9 U 222/96 (https://dejure.org/1997,2973)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. August 1997 - 9 U 222/96 (https://dejure.org/1997,2973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gegen eine Kraftfahrzeugversicherung wegen eines Verkehrsunfalls; Erklärung über das Bestehen eines Vollkasko-Versicherungsschutzes als vorläufige Deckungszusage; Zweck einer Vollkaskoversicherung; Abgrenzung der Umwandlung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1104
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.11.1963 - II ZR 54/61

    Kraftfahrzeug-Sicherungsschein

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96
    Denn lediglich für den Fall, daß eine bestehende Eigenversicherung des Versicherungsnehmers in eine Fremdversicherung zugunsten des Kreditgebers umgewandelt werden soll, entsteht die Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherer und dem Kreditgeber als Versichertem in der Regel erst durch die Zusendung des Sicherungsscheins an den Versicherten (BGHZ 40, 297, 303, BGH Versicherungsrecht 1979, 176, OLG Bamberg Versicherungsrecht 1981, 1049).

    Für die Annahme eines Unfallschadens im Sinne der genannten Vorschrift reicht jedoch unter den hier vorliegenden Umständen die Feststellung aus, daß die vorhandenen Schäden nach ihrer Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall, nämlich einem unmittelbar von außen her plötzlich und mit mechanischer Gewalt einwirkenden Ereignis beruhen können (BGH Versicherungsrecht 1964, 131, 134, OLG Hamm ZfS 1995, 222, Prölss/Martin, § 12 AKB, Anmerkung 6 a).

  • OLG Hamm, 22.11.1995 - 20 U 186/95

    Kein Prämienverzug bei Aufrechnungsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96
    Insbesondere kann er sich nicht auf einen Anscheinsbeweis stützen, daß Postsendungen nach einer bestimmten Frist den Empfänger zu erreichen pflegen (BGH r+s 1996, 87, OLG Hamm r+s 1996, 164).

    In diesem Fall muß der Versicherer nach Treu und Glauben die Verrechnung vornehmen und ist nach § 242 BGB gehindert, sich auf die Leistungsfreiheit wegen Prämienverzuges zu berufen (BGH Versicherungsrecht 1985, 877; OLG Hamm r+s 1996, 164).

  • BGH, 08.01.1981 - IVa ZR 60/80

    Begriff der grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzung; Anzeige eines …

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96
    Zwar ist nach der Rechtsprechung anzunehmen, daß bei einer Verletzung der Schadenanzeigepflicht ohne besondere Anhaltspunkte nicht die Vorsatzvermutung zugrunde zu legen ist, weil der Versicherungsnehmer nicht durch eine fehlende Anzeige seinen Versicherungsschutz verlieren will (BGH Versicherungsrecht 1981, 321).
  • BGH, 19.01.1967 - II ZR 37/64

    Zurechnung der Erklärungen eines Vertreters bei einer Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96
    Wenn der Versicherungsnehmer durch eine Obliegenheitsverletzung seinen Versicherungsschutzanspruch verliert, so ist der Versicherer auch gegenüber dem Kreditgeber nicht leistungspflichtig (BGH Versicherungsrecht 1967, 343, Stiefel/Hofmann § 3 AKB Rn. 93, Prölss/Martin § 15 AKB Anmerkung 2).
  • OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91

    Versicherung Risikoausschuss Beweislast Obliegenheit

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96
    Zwar trägt der Versicherer die Beweislast für den objektiven Tatbestand der Obliegenheitsverletzung (OLG Köln Versicherungsrecht 1993, 310).
  • BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 241/87

    Totalschaden eines geleasten PKW in der Fahrzeugkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96
    Die Vollkaskoversicherung ist eine Sachversicherung, welche das Interesse des Eigentümers an der Erhaltung des Fahrzeugs deckt, so daß gemäß § 80 Abs. 2 VVG die auf den Vertragsschluß gerichteten Vertragserklärungen der Parteien nach der Verkehrssitte dahin aufzufassen sind, daß die Interessen versichert werden sollen, die nach der objektiven Rechtslage als Gegenstand der Versicherung in Betracht kommen (BGH r+s 1988, 255).
  • BGH, 30.04.1991 - IV ZR 243/90

    Rechtsnatur einer vom Leasingnehmer abgeschlossenen Vollkaskoversicherung; Umfang …

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96
    Verlangt der Kreditgeber aus der zu seinen Gunsten bestehenden Fremdversicherung Erstattung der Reparaturkosten, so ist bei der Bemessung der Höhe der Kosten auf die Verhältnisse des Versicherten abzustellen (BGH r+s 1991, 223, Stiefel/Hofmann § 13 AKB, Rn. 52, Prölss/Martin § 13 AKB Anmerkung 1 a).
  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 106/81

    Versicherungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag - …

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96
    Der von dem Versicherer erhobene Einwand der fehlenden Einziehungs- und Prozeßführungsbefugnis des Versicherten ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer sich nach der Deckungsablehnung seitens der Versicherung ohne anerkennenswerten Grund weigert, Versicherungsansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen, denn in einem solchen Fall wäre der Versicherte anderenfalls gehindert, seinen Anspruch durchzusetzen (BGH r+s 1995, 117, BGH Versicherungsrecht 1983, 823, OLG Frankfurt Versicherungsrecht 1993, 1517, OLG Karlsruhe Versicherungsrecht 1995, 1352, Prölss/Martin, § 75 VVG Anmerkung 3 c sowie § 3 AKB Anmerkung 2).
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 30/95

    Voraussetzungen des rückwirkenden Wegfalls des vorläufigen Deckungsschutzes wegen …

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96
    Insbesondere kann er sich nicht auf einen Anscheinsbeweis stützen, daß Postsendungen nach einer bestimmten Frist den Empfänger zu erreichen pflegen (BGH r+s 1996, 87, OLG Hamm r+s 1996, 164).
  • BGH, 18.12.1989 - II ZR 34/89

    Auslegung einer Klausel in den Kasko-Bedingungen eines Schiffsversicherers

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96
    Eine Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung ist auch nicht von Amts wegen zu beachten, da es zur Disposition des Versicherers steht, ob er von diesem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch macht (BGH Versicherungsrecht 1990, 384).
  • BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 108/83

    Wegfall einer vorläufigen Deckungszusage wegen Nichtzahlung der Erstprämie bei …

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 14/94

    Klage des Versicherungsenehmers wegen der Auszahlung einer …

  • BGH, 15.11.1978 - IV ZR 183/77

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Anzeige- und …

  • OLG Köln, 04.09.1996 - 11 U 33/96

    VORLÄUFIGE DECKUNGSZUSAGE

  • OLG Karlsruhe, 15.12.1994 - 12 U 91/94

    Treuwidriges Berufen des Versicherers auf § 11 Abs. 2 ARB

  • OLG Hamm, 31.03.1993 - 20 U 343/92

    Fahrzeugdiebstahl; Einbruchdiebstahl am Fahrzeug; Beweisführung durch den …

  • OLG Frankfurt, 21.12.1992 - 23 U 36/92

    Mißbräuchliche Berufung auf fehlende Aktivlegitimation L

  • OLG Hamm, 22.05.1995 - 20 W 9/95
  • OLG Köln, 29.03.1966 - 4 U 207/65
  • OLG Bamberg, 03.02.1981 - 5 U 146/80
  • OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist; Ausübung der …

    a) Nach ständiger Rechtsprechung, darf sich der Versicherer auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen., wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 4, 1, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104 ; Schaden-Praxis 1999, 57; Senat, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16 ).
  • OLG Celle, 29.04.2016 - 8 U 22/16

    Kaskoversicherung für fremde Rechnung - Prozessführungsbefugnis Versicherter

    aaa)  Zwar gesteht die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen dem Versicherten auch ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers oder Inhaberschaft des Versicherungsscheins eine Klage- und Verfügungsbefugnis zu (BGH, VersR 2007, 238; ders., VersR 1998, 1016; ders, NJW 1992, 2423; OLG Köln, VersR 1998, 1104;… Klimke, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., § 44 Rn. 26 m. w. N.).

    Dem Fehlen eines billigungswerten Grundes steht es dabei gleich, wenn der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalls als Rechtssubjekt wegfällt und damit außerstande ist, den Ansprüchen des Versicherten zur Durchsetzung zu verhelfen (vgl. OLG Köln, VersR 1998, 1104 für den Fall der Löschung einer Kapitalgesellschaft aus dem Handelsregister).

  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2017 - 8 O 153/16

    Aktivlegitimation bei einer Fremdversicherung

    Nach ständiger Rechtsprechung darf sich der Versicherer zudem auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 41, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104; SP 1999, 57; OLG Hamm, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16).
  • OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 197/98

    Anspruch auf Gewährung von Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz; …

    Rn. 4 Nach ständiger Rechtsprechung ist zudem die für den säumigen Versicherungsnehmer in der Regel nicht vorhersehbare und überraschende Konsequenz der nicht fristgerechten Einlösung des Versicherungsscheins nur gerechtfertigt, wenn er richtig und vollständig sowie in der gebotenen Klarheit und Verständlichkeit über die Rechtslage informiert worden ist (BGH VersR 1985, 981, 983; OLG Hamm VersR 1991, 220, 221 [OLG Hamm 24.01.1990 - 20 U 160/89]; OLG Düsseldorf VersR 1993, 737 [OLG Düsseldorf 03.11.1992 - 4 U 285/91]; OLG Hamm r + s 1995, 403; OLG Köln r + s 1997, 406; OLG Düsseldorf ZfS 1997, 377).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.10.1997 - 6 U 77/97   

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https://dejure.org/1997,3832
OLG Hamm, 06.10.1997 - 6 U 77/97 (https://dejure.org/1997,3832)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.1997 - 6 U 77/97 (https://dejure.org/1997,3832)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 1997 - 6 U 77/97 (https://dejure.org/1997,3832)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 210
  • VersR 1998, 1104
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Erfurt, 28.11.2001 - 3 O 1297/01

    Kfz-Diebstahl: Vorschäden nicht angegeben - Versicherung leistungsfrei?

    Nach der Rechtsprechung muß der Versicherungsnehmer die vom Kaskoversicherer gestellte Frage nach Vorunfällen sogar dann wahrheitsgemäß beantworten, wenn die Vorunfälle aus früheren Regulierungen bei dem Versicherer aktenkundig sind (OLG Hamm zfs 1999, 21), weil keineswegs immer gewährleistet ist, daß bei unzutreffenden Angaben des Versicherten der Versicherer durch Nachforschen in seinen Unterlagen noch rechtzeitig vor der Regulierung des neuen Versicherungsfalles Kenntnis von den alten Unfällen erhält.
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