Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.01.1998 - 10 U 963/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- reise-recht-wiki.de
Absturz eines Ultraleichtflugzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 157 § 133
Auslegung der AVB - "Propellerflugzeug"
Papierfundstellen
- VersR 1998, 1146
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.11.1983 - IVa ZR 32/82
Geltendmachung eines Anspruchs der Ehefrau auf Versicherungsleistung einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.1998 - 10 U 963/96
Auch wenn der sportliche Zweck im Vordergrund steht, können mit einem Ultraleichtflugzeug durchaus "Rundflüge" oder - wenngleich nur auf kürzeren Strecken - "Reiseflüge" im Sinne der Versicherungsbedingungen (vgl. BGH, VersR 1984, 155;… Prölss-Martin, a.a.O., § 4 AUB 61 Anm. 3 a) für einen auf dem zweiten Platz befindlichen "Fluggast" durchgeführt werden, wie beispielsweise bei einem Rundflug/Reiseflug für einen Fluggast, der Luftbildaufnahmen fertigen oder der (ohne eigenes Interesse am Selbstfliegen) die nähere Umgebung einmal aus der Luft beobachten will oder der in einem dringenden Fall schnell an einen anderen Ort mit Flugplatz befördert werden soll.Fluggast ist nicht, wer dazu bestimmt ist, das Luftfahrzeug verantwortlich zu führen oder den verantwortlichen Luftfahrzeugführer zu unterstützen (fliegendes Personal) oder wer im Auftrag des Veranstalters sonstige Dienste (Flugzeugpersonal) im Flugzeug zu verrichten hat (BGH, VersR 1984, 155; OLG Köln, RUS 1989, 66).
Mit der Erklärung seiner Bereitschaft für den konkreten Flug begibt er sich in den Bereich des besonderen - von dem Unfallversicherungsschutz nicht umfaßten - Besatzungswagnisses (BGH, VersR 1984, 155/156 f.).
- BGH, 23.01.1991 - IV ZR 173/90
Klage einer Sparkasse gegen die Versicherung auf Deckung aus einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.1998 - 10 U 963/96
Entscheidend ist dabei die Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Versicherungsbedingungen aufmerksam liest und verständig - unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise und unter Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs - würdigt (BGH, VersR 1991, 417 und ständig;… Prölss-Martin, VVG, 25. Auflage, Vorbemerkung III Anm. 9 a). - BGH, 27.04.1988 - IVa ZR 76/87
Begriff des Luftfahrtunfalls
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.1998 - 10 U 963/96
Für die versicherungsrechtliche Frage, wie der durchschnittliche Versicherungsnehmer den in den BB-Unfall verwendeten Begriff des "Propellerflugzeuges" verstehen kann, kommt es nicht auf eigenständige Definition in den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes an, die in erster Linie der Sicherheit des Luftverkehrs zu dienen bestimmt sind (vgl. BGH, VersR 1988, 714). - LG München I, 06.10.1989 - 18 O 3717/89
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.1998 - 10 U 963/96
Für den versicherungsvertraglichen Ausschluß des Unfallrisikos kommt es somit ausschließlich auf die vom LG offengelassene Frage an, ob der auf dem zweiten Sitzplatz befindliche Ehemann der Klägerin "Fluggast" gewesen ist oder nicht (in dem von Prölss-Martin, § 4 AUB 61 Anm. 3 d zitierten Fall LG München R+S 1990, 69 ist letztlich darauf abgestellt worden, daß der Versicherte nicht "Fluggast" im Sinne des § 4 Nr. 3 a AUB 61 gewesen ist).
- BGH, 15.03.2005 - VI ZR 356/03
Keine Haftung nach §§ 44 ff. Luftverkehrsgesetz für "Schnupperflüge" potentieller …
aa) Hingegen spielt im Streitfall keine Rolle, ob für die Haftung nach dem Luftverkehrsgesetz die im Versicherungsrecht geltende Definition des Fluggastes (§ 4 Nr. (3) lit. a der AUB 61 i.d.F. von 1961 (VerBAV 1961, 211) oder i.d.F. von 1984 (VerBAV 1984, 10) oder gemäß § 3 Abs. 3 der Bedingungen für die Unfall-Zusatzversicherung (BBUZ; i.d.F. von 1984, VerBAV 1984, 2, 6)) gilt, wonach Fluggast ist, wer als Flugzeuginsasse nicht zum fliegenden Personal oder zum Flugzeugpersonal zählt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. November 1983 - IVa ZR 32/82 - VersR 1984, 155; im Grundsatz ebenso: BGH, Urteil vom 16. Juni 1999 - IV ZR 44/98 - VersR 1999, 1224, 1225; OLG Koblenz VersR 1998, 1146, 1147). - LG Hannover, 26.02.2008 - 2 O 265/07 Entscheidend ist dabei die Verständnismöglichkeit eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Versicherungsbedingungen aufmerksam liest und verständig - unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise und unter Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs - würdigt (…BGH VersR a.a.O.; VersR 1991, 417; OLG Koblenz VersR 1998, 1146).
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